Auskunftsersuchen zu den Gebäuden Lyoner Straße 11 und Lyoner Straße 14 in Niederrad
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die geplanten Nutzungsänderungen der Gebäude in der Lyoner Straße 11 und 14 in Niederrad. Die Umwandlung der Liegenschaft Lyoner Straße 11 in ein Wohn- und Geschäftshaus sowie die geplante Umwandlung des Bürogebäudes in der Lyoner Straße 14 in ein Studierendenwohnheim und ein Hotel sollen die Wohn- und Lebensqualität in der Umgebung verbessern.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Für die Liegenschaft Lyoner Straße 11 wurde im Juli 2019 die Nutzungsänderung von Büro in ein Wohn- und Geschäftshaus mit 395 Wohnungen genehmigt. Der Baubeginn erfolgte im Februar 2021. Nach Mitteilung der Bauherrschaft ist geplant, die Anlage im April 2025 teilweise in Betrieb zu nehmen.
Für die Lyoner Straße 14 liegt dem Magistrat ein Bauantrag vor, der aktuell noch in Bearbeitung ist. Demnach soll das bestehende ehemalige Bürogebäude in ein Studierendenwohnheim mit 236 Plätzen und ein Hotel mit 144 Zimmern umgewandelt werden. Hierbei sollen im Erdgeschoss Büros und eine Schank- und Speisewirtschaft entstehen. Im Bereich des derzeitigen Parkdecks ist geplant, dieses abzubrechen und einen Neubau zu errichten, in welchem im Erdgeschoss und
- Obergeschoss eine Kindertagesstätte und im 1. und
- Obergeschoss 12 Wohnungen entstehen sollen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2024OFOF 1255/5Auskunftsersuchen zu den Gebäuden Lyoner Straße 11 und Lyoner Straße 14 in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2024VV 1061Auskunftsersuchen zu den Gebäuden Lyoner Straße 11 und Lyoner Straße 14 in NiederradAnfrage
- 3. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 319Auskunftsersuchen zu den Gebäuden Lyoner Straße 11 und Lyoner Straße 14 in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab