Segway-Touren durch städtische Grünflächen ahnden
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass Segway-Touren durch städtische Grünflächen gegen die Gefahrenabwehrordnung und die Grünanlagensatzung verstoßen. Es wird ein Verwarngeld von 55,00 € verhängt, und die Stadtpolizei wird angewiesen, gezielte Kontrollen durchzuführen, sobald konkrete Informationen vorliegen.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Segways gehören wie E-Scooter zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Die Nutzung ist in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) geregelt, die besagt, dass diese Fahrzeuge eine Versicherungsplakette benötigen.
Gemäß der Gefahrenabwehrordnung und der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main ist das Befahren der Grünanlagen mit Fahrzeugen, die der Versicherungspflicht unterliegen, untersagt und wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 55,00 € geahndet.
Trotz der regelmäßigen Bestreifung der Grünanlagen hat die Stadtpolizei bislang keine Kenntnis von den Segway-Touren. Zur Veranlassung gezielter Kontrollen wird die genaue Örtlichkeit und der Zeitpunkt benötigt, an dem die Touren durchgeführt werden.
Der Magistrat wird wie bisher, wenn konkrete Informationen vorliegen, auf die Anbieter zugehen, um hier die Nutzung der Grünanlagen zu erläutern und dass der Verstoß gegen die Gefahrenabwehrordnung und die Grünanlagensatzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld hinterlegt ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2024OFOF 1433/1Segway-Touren durch städtische Grünflächen ahndenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2024OMOM 6013Segway-Touren durch städtische Grünflächen ahndenDirektanregung
- 3. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 325Segway-Touren durch städtische Grünflächen ahndenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab