Platanen auf der Weseler Werft wachsen lassen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats besagt, dass das Wachsenlassen von Flachschnittplatanen auf der Weseler Werft nicht möglich ist. Dies liegt daran, dass diese Bäume regelmäßig geschnitten werden müssen, um die Statik und Biomechanik der Kronen zu gewährleisten.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das ist leider nicht möglich: Anders als bei "normal" wachsenden Straßenbäumen, bei denen ein gerader Stamm in der Baumschule gefördert und angezogen wird, wird bei sogenannten Flachschnittplatanen bereits in der Anzucht bzw. in der Jugendphase das Längenwachstum begrenzt und ein Astgerüst horizontal aufgebaut.
Sollten vormals regelmäßig geschnittene Platanen nicht mehr geschnitten werden, tragen sie die Last von großen Kronenteilen. Damit die Krone aus Gründen der Biomechanik bzw. Statik nicht auseinanderbricht, müssen solche Bäume weiterhin regelmäßig geschnitten werden.
Daher wird aus fachlichen Gründen davon abgesehen, Flachschnittplatanen durchwachsen zu lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2024OFOF 452/4Platanen auf der Weseler Werft wachsen lassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2024OMOM 6171Platanen auf der Weseler Werft wachsen lassenDirektanregung
- 3. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 329Platanen auf der Weseler Werft wachsen lassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab