Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, um den Verpackungsmüll in Frankfurt zu reduzieren und Anreize für Mehrwegsysteme zu schaffen. Dies soll zur Verbesserung der Sauberkeit im Stadtbild beitragen und die Kosten der Müllentsorgung an die Verursacher richten.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben.
Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Begründung
Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie Bockenheim, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem
- Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen! Eine Zero-Waste-Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat aber bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Eine Verpackungssteuer könnte hier eine Bewusstseinsveränderung bringen und zusätzliche Anreize zur Nutzung dieser Mehrwegsysteme schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. März 2025 brachte SPD im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.03.2025 im OBR 2 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)