Feuerwehrzufahrt zum Sportplatz von SV Viktoria Preußen 07 e. V. Ffm
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dem Ansinnen nicht entsprechen, die beschriebene Beschilderung aufzustellen. Generell basiert eine Kennzeichnung als Feuerwehrzufahrt auf den Vorgaben des Baurechts für Privatgrundstücke. Demnach ist bei "privaten städtischen Zufahrten" eine Kennzeichnung durch die Branddirektion möglich, allerdings müssen Liegenschaftsbetreiber dafür auch bestimmte Anforderungen gemäß der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H- VV TB) einhalten. Dies betrifft etwa Aspekte wie die Straßenbreite, das Lichtraumprofil, Kurvenradien, die Traglast der Straße oder die dauerhafte Nutzbarkeit. Die Nachweispflicht, dass die Vorgaben eingehalten werden, liegt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im vorliegenden Fall handelt es sich nach Auffassung des Magistrats um eine öffentliche Straße, für die diese Vorgaben nicht ersichtlich und notwendig sind. Das Parken und Halten wird also durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Der Magistrat geht davon aus, dass hier auf die parkenden Fahrzeuge entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage zum Sportgelände abgezielt wird. Dieser rund vier Meter breite Weg mit einer teilweisen Absicherung durch Holzpfosten erlaubt definitiv kein Parken. Darüber hinaus verweist der Magistrat auf die Ausführungen in der Stellungnahme (ST 2199) vom 02.12.2019.