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Weiterentwicklung des städtischen Maßnahmenpakets: Hochwasser- und Starkregenschutz an den Niddazuflüssen aus dem Taunus kontinuierlich ausbauen

Vorlagentyp: NR GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Antrag

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie an Liederbach, Sulzbach, Westerbach, Steinbach, Urselbach, Eschbach und Erlenbach ein Warnsystem aufgebaut werden kann, um eine frühzeitige Warnung der Bürger:innen gewährleisten zu können. Hierfür sind auch die bereits begonnenen Gespräche des Magistrats mit den Oberliegern zu intensivieren.Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Rückhaltung von Regenwasser an allen Niddazuflüssen im Norden der Stadt durchzuführen, die von plötzlich steigenden Wassermassen betroffen sind. Eine Möglichkeit hierfür ist die Anlage von Regenrückhaltebecken, wie sie die Stadt Frankfurt beispielsweise bereits in ihren städtischen Waldflächen im Taunus anlegt. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit von Flächen sowie die wasserrechtliche Genehmigung des RP Darmstadt.Der Magistrat wird bezugnehmend auf den Antrag NR 274/22 und den daraus hervorgegangenen B 423/22 beauftragt, mit Unterstützung des RP Darmstadt und in Zusammenarbeit mit den Kommunen an den Oberläufen, an jenen Stellen neue Retentionsräume zu schaffen, an denen diese möglich und ökologisch sinnvoll sind.Der Magistrat wird beauftragt, auch weiterhin im Rahmen des Vorkaufsrechts systematisch zum Verkauf stehende Gewässerrandstreifen von 10 Metern Breite im Stadtgebiet aufzukaufen, um dadurch die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt beim Hochwasserschutz weiter ausbauen zu können.Der Magistrat wird beauftragt, sicher zu stellen, dass keine neuen Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt durch die Bauaufsicht genehmigt werden. Auch Veränderungen an Fluss- und Bachläufen durch neue Baugebiete müssen auf ihre Hochwasserwirkung hin überprüft und dürfen ggf. nicht genehmigt werden.Der Magistrat wird beauftragt, Gespräche mit dem Land Hessen zu führen, um die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes so zu fassen, dass die Kommunen a. keine Gebäude oder versiegelte Flächen in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten genehmigen dürfen, die die Retentionsfunktion einschränken (bisher mit Ausnahmeregelung möglich) b. prüfen, ob neue Baugebiete, deren Oberflächenwasser in ein hochwassergefährdetes Fließgewässer entwässern, nur mit einer Drosselung genehmigt werden.Der Magistrat wird beauftragt, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass das Gebührenrecht so geändert wird, dass die städtischen Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Gewässerpflege zumindest aber zur Starkregenvorsorge über Gebühren finanziert werden können.Konkret umsetzbare Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Situation vor Ort werden von der Stadtverordnetenversammlung begrüßt, vom Magistrat auf seine Durchführbarkeit hin geprüft und wenn möglich umgesetzt.

Begründung

Hochwasser- und Starkregenereignisse treten aufgrund des Klimawandels gehäuft bzw. in einer höheren Intensität auf und führen in vielen Bereichen Frankfurts zu temporären Überschwemmungen. Besonders betroffen sind die besiedelten Einzugsbereiche der Niddazuflüsse aus dem Taunus. Hier kommt es immer häufiger zu extremen Situationen, die nicht nur Hab- und Gut, sondern auch Leib- und Leben der Betroffenen gefährden. In Niederursel wurde beispielswiese in 2024 der Dorfwiesenweg bereits mehrfach zum reißenden Fluss, der sogar Autos mitriss. Die Gründe für die Entwicklung sind vielfältig. Dazugehören z.B.: Klimawandel, Bebauung von alten Retentionsflächen, Neubaugebiet ohne ausreichende Oberflächenspeicherung, Kläranlagen, die zu klein dimensioniert sind und bei Starkregen Wasser ablassen müssen. Die Stadt Frankfurt hat sich in den vergangenen Jahren intensiv bemüht, neue natürliche Retentionsflächen zu schaffen und mit der Planung für den Bau von Regerückhaltemaßnahmen begonnen. Ein Problem hierbei ist allerdings, dass die notwendigen Flächen nicht zur Verfügung stehen. Auch lässt sich der Bau vom Rückhaltemaßnahmen nur langfristig verwirklichen, da der Bau wasserrechtlich vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt werden muss. Die dahingehenden Bemühungen sollten aber dennoch weiterverfolgt werden.

Beratungsverlauf 13 Sitzungen

37
37. Sitzung OBR 11
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Ablehnung:
CDU
Annahme:
GRÜNE SPD Linke FDP BFF
36
36. Sitzung OBR 7
TO I
✓ Angenommen

Ziffer 7.: GRÜNE und SPD gegen CDU, farbechte/Linke und fraktionslos (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung)

Ablehnung:
CDU farbechte/Linke fraktionslos
Annahme:
GRÜNE SPD
Enthaltung:
FDP BFF
37
37. Sitzung OBR 10
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

37
37. Sitzung OBR 1
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

34
34. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
✓ Angenommen

Ziffern 1. bis 6. und 8.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1017/24)

Annahme:
CDU BFF-BIG
Alle:
GRÜNE SPD FDP Linke AfD Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION
34
34. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✓ Angenommen

Ziffern 1. bis 6. und 8.: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1017/24)

Annahme:
CDU BFF-BIG
Alle:
GRÜNE SPD FDP AfD ÖkoLinX-ELF
37
37. Sitzung OBR 13
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

37
37. Sitzung OBR 12
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

39
39. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

Ziffern 1. bis 6. und 8.: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1017/24)

Annahme:
CDU BFF-BIG
Alle:
GRÜNE SPD Linke FDP AfD Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
37
37. Sitzung OBR 14
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

38
38. Sitzung OBR 2
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

37
37. Sitzung OBR 4
TO II
✓ Angenommen

Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

37
37. Sitzung OBR 16
TO I
✓ Angenommen

Annahme bei Enthaltung BFF