Weiterentwicklung des städtischen Maßnahmenpakets: Hochwasser- und Starkregenschutz an den Niddazuflüssen aus dem Taunus kontinuierlich ausbauen
Stadtverordnetenversammlung
39
3. April 2025
3. April 2025
Antragsteller
GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Hochwasser- und Starkregenschutz an den Niddazuflüssen aus dem Taunus durch verschiedene Maßnahmen zu verbessern. Dies ist notwendig, um die Bevölkerung vor den zunehmenden Extremwetterereignissen zu schützen und die Stadt Frankfurt langfristig widerstandsfähig gegen die Folgen des Klimawandels zu machen.
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Beschluss
Der Magistrat wird gebeten, den Schutz der Bürger:innen entlang der Niddazuflüsse aus dem Taunus durch folgende Maßnahmen weiter zu verbessern: 1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, wie an Liederbach, Sulzbach, Westerbach, Steinbach, Urselbach, Eschbach und Erlenbach ein Warnsystem aufgebaut werden kann, um eine frühzeitige Warnung der Bürger:innen gewährleisten zu können. Hierfür sind auch die bereits begonnenen Gespräche des Magistrats mit den Oberliegern zu intensivieren. 2. Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Rückhaltung von Regenwasser an allen Niddazuflüssen im Norden der Stadt durchzuführen, die von plötzlich steigenden Wassermassen betroffen sind. Eine Möglichkeit hierfür ist die Anlage von Regenrückhaltebecken, wie sie die Stadt Frankfurt beispielsweise bereits in ihren städtischen Waldflächen im Taunus anlegt. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit von Flächen sowie die wasserrechtliche Genehmigung des RP Darmstadt. 3. Der Magistrat wird bezugnehmend auf den Antrag NR 274/22 und den daraus hervorgegangenen B 423/22 beauftragt, mit Unterstützung des RP Darmstadt und in Zusammenarbeit mit den Kommunen an den Oberläufen, an jenen Stellen neue Retentionsräume zu schaffen, an denen diese möglich und ökologisch sinnvoll sind. 4. Der Magistrat wird beauftragt, auch weiterhin im Rahmen des Vorkaufsrechts systematisch zum Verkauf stehende Gewässerrandstreifen von 10 Metern Breite im Stadtgebiet aufzukaufen, um dadurch die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt beim Hochwasserschutz weiter ausbauen zu können. 5. Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass keine neuen Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt durch die Bauaufsicht genehmigt werden. Auch Veränderungen an Fluss- und Bachläufen durch neue Baugebiete müssen auf ihre Hochwasserwirkung hin überprüft und dürfen ggf. nicht genehmigt werden. 6. Der Magistrat wird beauftragt, Gespräche mit dem Land Hessen zu führen, um die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes so zu fassen, dass die Kommunen a. keine Gebäude oder versiegelte Flächen in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten genehmigen dürfen, die die Retentionsfunktion einschränken (bisher mit Ausnahmeregelung möglich), b. prüfen, ob neue Baugebiete, deren Oberflächenwasser in ein hochwassergefährdetes Fließgewässer entwässern, nur mit einer Drosselung genehmigt werden. 7. Der Magistrat wird beauftragt, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass das Gebührenrecht so geändert wird, dass die städtischen Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Gewässerpflege, zumindest aber zur Starkregenvorsorge, über Gebühren finanziert werden können. 8. Konkret umsetzbare Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Situation vor Ort werden von der Stadtverordnetenversammlung begrüßt, vom Magistrat auf seine Durchführbarkeit hin geprüft und wenn möglich umgesetzt.