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Gymnasium Römerhof: Endlich Schulgebäude und Turnhalle bauen

Vorlagentyp: STMagistrat
43 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Bau- und Finanzierungsvorlage für den Neubau des Gymnasiums Römerhof beschlossen. Die Erschließungsarbeiten beginnen im Sommer 2025, und die Fertigstellung des ersten Bauabschnitts ist für den Schuljahresbeginn 2027/28 vorgesehen. Dies soll die schulische Infrastruktur in Frankfurt am Main verbessern.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Bau- und Finanzierungsvorlage wurde am 03.02.2025 durch den Magistrat beschlossen, sodass der Neubau des Gymnasiums Römerhof erfolgen kann.

Der Beginn der Erschließungsarbeiten ist für Sommer 2025, der Hochbau für den ersten Bauabschnitt ist ab April 2026 geplant. Die Übergabe dieses Bauabschnittes ist für den Schuljahresbeginn 2027/28 vorgesehen. Die Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes ist für Sommer 2028 geplant.

In der Vergangenheit wurde einer vorangegangenen Bau- und Finanzierungsvorlage nicht zugestimmt, da die Kosten neu ermittelt werden mussten. Hierdurch kam es zu Verzögerungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Mai 2024OFOF 1026/6Gymnasium Römerhof: Endlich Schulgebäude und Turnhalle bauenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Mai 2024OMOM 5520Gymnasium Römerhof: Endlich Schulgebäude und Turnhalle bauenDirektanregung
  3. 7. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 Wochen
    STST 351Gymnasium Römerhof: Endlich Schulgebäude und Turnhalle bauen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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