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- Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegSTOB 1512.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 766 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Hinsichtlich der Anordnung von Tempo-30-Zonenregelungen gibt es keine Veränderung der Rechtslage. Es gelten hier unverändert die Maßgaben und Beschränkungen des § 45 Absatz 1c der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO). Grundsätzlich besteht auch weiterhin die Notwendigkeit, Abweichungen von der in § 3 Absatz 3 Ziffer 1 festgelegten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts aus Verkehrssicherheitsgründen mit einer konkreten und nachweisbaren Gefahrenlage begründen zu müssen, die aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Jedoch hat der Gesetzgeber die Einrichtung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Verkehrszeichen (VZ) 274-30 StVO) auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, die auch weiterhin nicht in Tempo-30-Zonenregelungen einbezogen werden dürfen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (VZ 306 StVO) zumindest etwas erleichtert. Diese sind nunmehr im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern möglich. Auch hat der Gesetzgeber zur Verstetigung des Verkehrsflusses anordnungsfähige Lückenschlüsse zwischen den oben genannten Streckenanordnungen von vormals bis zu 300 m auf nunmehr bis zu 500 m ermöglicht. Demzufolge wird der Anregung aufgrund der im in Rede stehenden Abschnitt vorhandenen drei Fußgängerüberwege in Höhe Homburger Landstraße 843 und 869 sowie unmittelbar südlich der Einmündung Urseler Weg nunmehr entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 Antrag vom 26.01.2026, OF 403/15 Auskunftsersuchen vom 20.02.2026, V 1392
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lastenfahrradabstellplatz in der Stefan-Zweig-Straße 5STOB 1612.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 767 Betreff: Lastenfahrradabstellplatz in der Stefan-Zweig-Straße 5 Im genannten Bereich werden ab 2025 die Gehwege erneuert. Im Zuge dessen werden auch Gehwegnasen mit Fahrradabstellbügeln eingerichtet (siehe unten, grün eingekreist). Eine kurzfristige Maßnahme wird daher nicht eingeleitet. Nach Rücksprache mit Main-Lastenrad, sind die rosa eingekreisten Fahrradabstellplätze neben dem Café für eine Lastenradstation geeignet. Falls eine Main-Lastenradstation vor Ausführung der Baumaßnahme realisiert werden kann, wird für die Zwischenzeit eine andere Abstellmöglichkeit genutzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6144
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Graffitis im Tunnel am Friedhof EschersheimSTOB 1512.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 768 Betreff: Graffitis im Tunnel am Friedhof Eschersheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat die Anregung an die DB Netz AG weitergeleitet, in deren Baulast die angefragten Flächen stehen. Eine Antwort steht noch aus. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6568
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innenSTOB 912.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Betreff: Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen Zu 1.: Die Querungssituation im Bereich Bertramstraße / Ammelburgstraße kann zum Beispiel durch eine verbesserte Beleuchtung sowie durch bauliche Maßnahmen wie Verkehrsinseln oder Gehwegvorstreckungen optimiert werden. Diese Maßnahmen könnten die Sichtbarkeit und Sicherheit für Fußgänger:innen erhöhen. Laut Unfallkommission gibt es in diesem Bereich weder eine Unfallhäufungsstelle noch irgendwelche Unfallauffälligkeiten. Zu 2.: Die Frage, ob der Abstand zum nächstgelegenen Fußgängerüberweg (FGÜ) den rechtlichen Anforderungen für die Einrichtung eines weiteren Überwegs entspricht, stellt sich in diesem Fall nicht, da der Bereich Bertramstraße / Ammelburgstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone liegt. Laut den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind FGÜ in Tempo 30-Zonen grundsätzlich entbehrlich. Ausnahmen wären nur bei einem erhöhten Querungsbedarf durch Schulkinder auf ausgewiesen Schulwegen zulässig. Der festgelegte Schulwegplan sieht jedoch keine Querung der Schulkinder in dem vom Ortsbeirat genannten Bereich vor. Zu 3.: Für die vom Ortsbeirat genannten alternativen Querungshilfen wäre eine Planung sowie eine bauliche Umgestaltung des Bereichs Bertramstraße / Ammelburgstraße erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 Antrag vom 18.08.2025, OF 1058/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7320
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neuordnung der Buslinie 69STOB 1412.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 770 Betreff: Neuordnung der Buslinie 69 Die Buslinie 69 wurde gerade erst im Dezember 2021 vom Weißen Stein über die Kurhessenstraße zum Markus-Krankenhaus verlängert. Ein längerer durchgehender Linienweg ist für die Fahrgäste attraktiver als eine künstliche Trennung, da Umsteigevorgänge entfallen und der Betriebsablauf vereinfacht wird. Eine Teilung der Linie würde am Weißen Stein zu betrieblichen Engpässen führen, da die vorhandene Infrastruktur bereits durch die Linien 63 und 66 stark ausgelastet ist. Zudem zeigte eine Fahrgastzählung im Frühjahr 2024, dass rund 200 Fahrgäste täglich die Haltestelle Weißer Stein ohne Umstieg passieren. Eine Trennung der Linie würde für diese Fahrgäste vermeidbare Umstiege erfordern. Auf der Linie 69 kommen aufgrund der Topografie und Nachfrage bereits Midibusse zum Einsatz, die eine geeignete Fahrzeuggröße für die gesamte Linie bieten. Der Einsatz von noch kleineren Kleinbussen auf dem Abschnitt zwischen Weißer Stein und Markus-Krankenhaus wäre nicht sinnvoll, da die Fahrgastnachfrage teilweise die Kapazität von Kleinbussen überschreitet. Eine Umstellung auf Kleinbusse würde zudem eine Taktverdichtung in den Hauptverkehrszeiten erfordern, die angesichts des aktuellen Fachkräftemangels im ÖPNV nicht umsetzbar ist. Eine Trennung und Neuordnung der Linie 69 sowie der Einsatz von Kleinbussen auf Teilabschnitten kann aus den genannten Gründen nicht umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6392
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihenSTOB 212.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 771 Betreff: Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihen Der Wunsch nach gemeinschaftlichen temporären Parklets nimmt zu. Daher prüft der Magistrat derzeit im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe die Möglichkeiten, wie Parklets künftig in Frankfurt am Main umgesetzt werden können. Ein Ergebnis wird voraussichtlich 2025 vorliegen. Die Anregung entspricht jedoch dem Ansinnen des Etatantrags der Stadtverordneten, da sie den in seiner Begründung als Beispiel genannten Platz vor der Dornbuschkirche betrifft. Die konkrete Umsetzung wird in der interdisziplinären Arbeitsgruppe beraten, der Magistrat wird nach Abschluss der Beratungen erneut berichten. Der Magistrat weist darauf hin, dass bei "Tactical Urbanism" immer auch eine nachhaltige Zukunftsperspektive zu beachten ist. "Tactical Urbanism"-Elemente gibt es aktuell lediglich als Pilotprojekte. So wurden die Parklets im Oeder Weg im Rahmen der Umgestaltung als fahrradfreundliche Nebenstraße umgesetzt und finanziert. Da der Ortsbeirat und die Initiative "Zukunft Dornbusch" gemeinsam mit der Kirche eine nachhaltige Umgestaltung der Flächen hin zu einem Platz mit erhöhter Aufenthaltsqualität und Begrünung vorantreibt, ist dies gegeben. Bezüglich der Leihgabe eines Parklets durch das Land Hessen wird der Magistrat eine entsprechende Anfrage stellen. Da Frankfurt jedoch bereits davon profitieren konnte, ist nicht damit zu rechnen, dass die Stadt noch einmal zum Zuge kommt. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können, da bezüglich der ersatzweise angeregten Bänke noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5849
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zeitgemäßes kritisches ErinnernSTOB 312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 772 Betreff: Zeitgemäßes kritisches Erinnern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt das Interesse des Ortsbeirats an zeitgemäßen Formen der Erinnerungskultur, verweist jedoch an dieser Stelle auf die Notwendigkeit weiterer Abstimmungen, um die Ergebnisse und daraus resultierenden Entwicklungen der zurückliegenden Sitzung der Kommission für Erinnerungskultur für eine kommende Stellungnahme berücksichtigen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6500
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestaltenSTOB 412.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 773 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Die Emser Brücke stellt eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr dar. Der Magistrat begrüßt die Schaffung breiterer Radverkehrsanlagen und wird entsprechende Maßnahmen prüfen und nach Möglichkeit umsetzen. Ein ämterübergreifender Ortstermin mit den Ortsbeiräten wird anberaumt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6227
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindernSTOB 512.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 774 Betreff: Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindern Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, insbesondere an allen relevanten ÖPNV-Haltepunkten. Es ist vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Um die E-Scooter-Stellplätze an den Stationen ist, analog zu den Parkflächen in der Innenstadt, ein 100m Sperrradius vorgesehen, in welchem die Fahrt nicht beendet werden kann. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. Ob diese auch am Westbahnhof entstehen wird, muss abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort bewertet werden. Eine Mobilitätsstation auf der Solmsstraße ist geplant, wobei der genaue Umsetzungszeitpunkt noch nicht genannt werden kann. Als kurzfristige Reaktion auf die beschriebe Situation vor Ort, wurde der vorgeschlagene Bereich bereits für das Abstellen von E-Scooter gesperrt und diese Vorgabe an die Anbieter übermittelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6537
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für die Bediensteten der Städtischen Bühnen ermöglichenSTOB 512.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 775 Betreff: Sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für die Bediensteten der Städtischen Bühnen ermöglichen Der Magistrat hat in den vergangenen Jahren rund um das Gebäude der Städtischen Bühnen zahlreiche Fahrradbügel montiert. Im näheren Umfeld ist keine Erweiterung mehr möglich. Im Bereich des Willy-Brandt-Platzes kann aufgrund des darunterliegenden U-Bahn-Bauwerks keine abschließbare Fahrradgarage gebaut werden. Generell sieht der Magistrat den Bedarf und wird der Anregung gerne entsprechen, sofern konkrete geeignete Flächen identifiziert werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6340
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Blindenakustik an der Ampel am Johanna-Kirchner-AHZ verbessernSTOB 1312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 776 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Blindenakustik an der Ampel am Johanna-Kirchner-AHZ verbessern Die vorhandene Akustik wird geprüft und gegebenenfalls ersetzt. Begründung: Die vorhandene Akustik wird geprüft und gegebenenfalls ersetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6344
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbindenSTOB 512.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 777 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden Wegen einer potenziellen Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden hält der Magistrat den Standort für ungeeignet, um dort Fahrradbügel zu installieren. Der Magistrat entspricht der Anregung nun dahingehend, dass er ein Geländer im genannten Abschnitt der Mainzer Landstraße anbringen wird. Geplant ist dies für das zweite Quartal 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6360
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zebrastreifen Bushaltestelle „Eppenhainer Straße“STOB 112.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 778 Betreff: Zebrastreifen Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Einmündung Idsteiner Straße und Eppenhainer Straße in der maßgeblichen Drei-Jahres-Karte die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit zur nächsten Sitzung von der Unfallkommission behandelt. Die Unfallstatistik zeigt jedoch eine erhöhte Anzahl von "Einbiegen/Kreuzen-Unfällen", sprich, ursächlich also Verstöße gegen die "Rechts vor links"-Regelung. Sogenannte "Überschreiten-Unfälle", also Fußgänger:innen gegen Kraftfahrzeuge, sind hingegen aktenkundig. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist also keine geeignete Maßnahme, um das Unfallgeschehen zu reduzieren. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6359
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Radweg farblich gestaltenSTOB 112.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 779 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Radweg farblich gestalten Der Anregung wird entsprochen. Der Bereich zwischen den Fußgängerüberwegen an der Lichtsignalanlage und dem Schultor, bzw. dem Zugang zum Sommerhofpark wird eingefärbt. Hier wird auf dem 2,27 m breiten Radweg eine 25 Zentimeter breite weiße Randmarkierung auf den Asphalt aufgebracht und die Restbreite von circa 2,0 Metern rot markiert. Zusätzlich wird in diesem Rahmen die Furt des Radweges im Bereich der Zufahrt zu den Neubauten 285 bis 293 rot eingefärbt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6342
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die AllerheiligenstraßeSTOB 112.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 780 Betreff: Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die Allerheiligenstraße Derzeit finden noch Abstimmungen mit dem Investor statt. Sobald eine finale Planung vorliegt, wie die Flächen gestaltet werden, wird der Magistrat im Rahmen seiner Möglichkeiten den Seitenraum mit Radbügeln, E-Scooter-Abstellflächen, Außengastro, Lieferflächen für den Wirtschaftsverkehr, Carsharing, Behindertenstellplätzen etc. überplanen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6350
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnenSTOB 112.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 781 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Der Magistrat entspricht der Anregung und wird verschiedene Piktogramme anbringen. Dabei orientiert sich der Magistrat an einem Lösungsvorschlag aus Dresden und Leipzig, der in der Frankfurter Unfallkommission besprochen wurde. Einerseits sollen Fahrrad-Piktogramme die Fahrgäste darauf hinweisen, dass sie auf einem Radweg sind. Piktogramme für den Radverkehr (Verkehrszeichen 101 und 224) wiederum werden den Radverkehr darauf hinweisen, dass eine erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht gefragt sind. Mit der Ausführung ist im Laufe des Jahres zu rechnen. Die Unfallkommission plant, diese Lösung zukünftig an problematischen Haltestellen für ein besseres Miteinander zwischen Fuß- und Radverkehr einzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6357
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als SchulwegSTOB 112.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 782 Betreff: Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg Der Magistrat teilt ergänzend zu den bisherigen Stellungnahmen mit, dass die Machbarkeitsstudie zur Radschnellverbindung FRM3 nun vorliegt (www.machbarkeitsstudie-frm3.de). Die Machbarkeitsstudie schätzt die Umsetzung des Radschnellwegs als wirtschaftlich ein. Zudem wurde bereits eine Vorzugsroute herausgearbeitet. Im nächsten Schritt müssen die beteiligten Kommunen den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zustimmen. Dazu bereitet der Magistrat eine entsprechende Beschlussvorlage vor. Ebenso müssen die notwendigen Mittel für die Planung freigegeben werden. Anschließend können die weiteren Planungen angestoßen werden. In diesem Rahmen prüft der Magistrat, welche Abschnitte vorrangig beplant werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3000
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radwegeverbindungen an der Regionaltangente WestSTOB 112.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 783 Betreff: Radwegeverbindungen an der Regionaltangente West Das Magistrat unterstützt ausdrücklich alle Vorhaben, die die dringend notwendige Ertüchtigung der Radverkehrsverbindung zwischen Sossenheim und Sulzbach zum Ziel haben. So ist ein Ziel, die RTW Planungsgesellschaft mbH für eine Ertüchtigung der Unterquerung der A66 im Verlaufe des Sulzbachs einzubinden. Der Ortsbeirat wird unaufgefordert über den Fortschritt der Bemühungen informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6303
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machenSTOB 212.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 784 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen Um die Signalschaltung für die Fußgänger:innen zu verbessern, werden Detektoren, die das Fahrzeugaufkommen erfassen, benötigt. Der Magistrat wird eine Planung mit der entsprechenden Hardwareerweiterung und der dazugehörigen Steuerungsanpassung durchführen. Im Rahmen der finanziellen und personelle n Möglichkeiten wird die Planung dann umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6292
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichtenSTOB 212.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 785 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten Der allgemeine Parkdruck in Frankfurt ist dem Magistrat bekannt. Leider stehen zu viele Fahrzeuge und zu wenig Stellflächen zur Verfügung. Ein Parken in der Textorstraße (vor der Fleischeslust) ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Zum einen befänden sich Parkflächen vor einem signalgeregelten Bereich, was zu Problemen beim Ein- und Ausparken führt. Zum anderen ist bei einer Neuverordnung des Gehwegparkens eine Restgehwegbreite von 2,20 m einzuhalten. Diese ist im betroffenen Fall nicht gegeben. Des Weiteren gibt es einen Sommergarten auf der vermeintlichen Fläche. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6437
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Park-and-ride Angebote - gut angeschlossene Standorte in Flughafennähe als Umsteigehubs nach Frankfurt nutzenSTOB 212.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 786 Betreff: Park-and-ride Angebote - gut angeschlossene Standorte in Flughafennähe als Umsteigehubs nach Frankfurt nutzen Derzeit wird erneut geprüft, an welchen Standorten im Frankfurter Stadtgebiet ein P+R-Angebot neu geschaffen bzw. das vorhandene P+R-Angebot ausgeweitet werden kann. Speziell in Flughafennähe überlagert sich die potenzielle Parkraumnachfrage der Pendler:innen jedoch mit der auf den Flughafen und die großen Veranstaltungsorte bezogenen Parkraumnachfrage. Die Möglichkeiten der Mehrfachnutzung werden mitbetrachtet, sind aber erkennbar eng begrenzt. Über die Ergebnisse der Untersuchung wird zu gegebener Zeit berichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6197
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener StraßeSTOB 212.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 787 Betreff: Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener Straße Eine Verbesserung der Situation an der hier gegenständlichen Örtlichkeit soll durch Wiederholung von Verkehrszeichen (VZ) 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Durchfahrt verboten" auf der linken Seite und das Aufstellen von VZ 209-10 StVO "Vorgeschriebene Fahrtrichtung links", erreicht werden. Maßnahmen werden im Zuge der Verkehrssicherungspflicht priorisiert umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6518
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)STOB 312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 788 Betreff: Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung) Zu a) Gegenwärtig werden für die Geschwindigkeitsüberwachung folgende Geräte eingesetzt: - 27 stationäre Überwachungsanlagen (alles kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen) von zwei Herstellern (10x Firma Vitronic und 17x Firma Gatso) - 5 mobile Überwachungsanlagen - 3 Enforcement-Trailer (semistationäre Anlage) Zu b) Folgende Einnahmen wurden 2024 aus Geschwindigkeitsüberwachung erzielt: Einnahmen insgesamt: - Verwarnungsgelder 6.580.000 € - Bußgelder 2.180.000 € Einnahmen aus stationärer Geschwindigkeitsüberwachung (b1): - Verwarnungsgelder 1.080.000 € - Bußgelder 270.000 € Einnahmen durch mobile Geschwindigkeitsüberwachung sowie mittels Enforcement-Trailer: - Verwarnungsgelder 5.500.000 € - Bußgelder 1.910.000 € Zu c) Die Anschaffungskosten betragen für - Einen Enforcement-Trailer inklusive Messgerät und Zubehör ca. 210.000 € - Ein mobiles Messfahrzeug inklusive Messgerät und Zubehör ca. 120.000 € Die Kosten für Wartung, Reparatur und Eichung betragen jährlich ca. 30.000 €. Hinzu kommen noch die Personalkosten für den Betrieb der Anlagen sowie die Auswertung der erzeugten Falldateien: 14 x EGr. 8 TVöD (14 x 64.000 € = 896.000 €) 3 x EGr. 6 TVöD ( 3 x 62.000 € = 186.000 €) 1 x EGr. 9b TVöD (1 x 75.000 €) Summe Personalkosten: 1.157.000 € Die Anschaffungskosten / Neubau sind abhängig von dem jeweiligen Standort der Anlage und variieren zwischen Gatso circa 86.000 € (letzte Kosten) und Vitronic circa 125.000 € (letzte Kosten). Zu den Unterhaltungskosten für alle Anlagen gehören die Eichgebühren mit circa 33.000 €/Jahr und Unterhaltung und Reparaturen circa 100.000 €/Jahr. Zusätzliche Erläuterung: Ergänzend bedarf es der Klarstellung, dass die durch Geschwindigkeitsanzeigen vereinnahmten Beträge nicht unmittelbar für die Beschaffung neuer Anlagen zur Verfügung stehen. Sie fließen vielmehr entsprechend des veranschlagten Einnahmesolls in den städtischen Haushalt ein. Generell ist für die Frage, ob ein Standort mit einer stationären Geschwindigkeitsanlage erschlossen wird, die finanzielle Darstellbarkeit nicht unmittelbar ausschlaggebend. Zunächst müssen die inhaltlichen Voraussetzungen vorliegen und die objektive Notwendigkeit (Unfallschwerpunkt) hierfür gegeben sein. Standorte mit echten Unfallschwerpunkten sind in der Realisierung zu priorisieren und deren Finanzierung abzusichern. An der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg liegt weder eine geschwindigkeits- noch eine rotlichtbedingte Unfallhäufungsstelle vor. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Einrichtung einer stationären Anlage nicht im freien Ermessen der Städtischen Verkehrspolizei liegt. Hierüber entscheidet die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HÖMS). Auch diese Entscheidung richtet sich in erster Linie nach dem Zweck der durch die zu erschließende Anlage erzielt werden soll, nämlich der Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle. Die Städtische Verkehrspolizei führt in dem genannten Bereich seit mehreren Jahren mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. Auch hier spiegelt die Übertretungsquote von 0,5 % keine zwingende Notwendigkeit für eine stationäre Anlage wider. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1107
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der MerianstraßeSTOB 312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 789 Betreff: Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße Der Anregung wird im Grundsatz entsprochen. Um ein bedarfsgerechtes Angebot für den Fußverkehr zu schaffen, ist es notwendig, das "halbhüftige" Gehwegparken grundsätzlich zu unterbinden, damit die rund 2,00 Meter breiten Gehwege wieder vollständig dem Fußverkehr zur Verfügung stehen. Das Parken muss daher vollständig auf die Fahrbahn beziehungsweise an den Fahrbahnrand verlegt werden. Beidseitiges Parken unter Einrichtung einzelner Ausweichstellen ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Breiten und der notwendigen Maße für anforderungsgerechte Verkehrsflächen nicht möglich. In der Merianstraße zwischen Merianplatz und Bäckerweg können die Parkstände auf einer Seite auf die Fahrbahn verlegt werden. Auf der anderen Seite entfallen die Parkstände komplett. Zwischen Bäckerweg und Friedberger Landstraße besteht die Möglichkeit, auf der einen Seite das Schrägparken in ein Längsparken auf dem Gehweg umzuändern und auf der anderen Straßenseite die Parkstände auf die Fahrbahn zu verlegen. Durch die Fahrgassenverbreiterung profitiert auch der Radverkehr im Zweirichtungsverkehr bei Begegnungen mit Kraftfahrzeugen. Die erforderlichen Ressourcen für die notwendige Planung in Vorbereitung einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung stehen aufgrund eines hohen Aufkommens gesetzlicher Pflichtaufgaben (verkehrsrechtliche Anordnungen für Bau- und Arbeitsstellen) in Verbindung mit einer angespannten Personalsituation frühestens im zweiten Quartal 2025 zur Verfügung. Bei Vorliegen einer ersten Entwurfsplanung wird der Ortsbeirat unaufgefordert informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5913
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsSTOB 312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 790 Betreff: Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends Der Anregung wird nicht entsprochen. Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen der Ermessensausübung haben sich nicht verändert. Des Weiteren wird auf den Bericht des Magistrats B 74 vom 04.03.2019 verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellenSTOB 312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 791 Betreff: Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen Jede öffentliche Schule ist inklusiv im Sinne des § 51 Hessisches Schulgesetzes. Besuchen Kinder mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder anderweitigem Anspruch auf Erteilung des EU- Schwerbehindertenparkausweises die Schule und kann ein Ein- und Aussteigen nicht anders als im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, ordnet die Straßenverkehrsbehörde bedarfsgerecht und zeitlich beschränkt Sonderparkplätze an. Dies setzt eine Bedarfsmeldung seitens der Schule voraus, um entsprechende Kenntnis zu erlangen. Die Straßenverkehrsbehörde wird ihrerseits bei der IGS Nordend den aktuellen Bedarf abfragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6577
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-StraßeSTOB 312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 792 Betreff: Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße Der Magistrat strebt weiterhin an, das Grundstück südlich der Richard-Wagner-Straße planungsrechtlich für eine Krankenhausnutzung bzw. eine Anlage für gesundheitliche Zwecke vorzuhalten. Das entspricht dem Ziel des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans-Nr. 903, den Gesundheitsstandort zu stärken. Somit bestünde beispielsweise die Möglichkeit, dass das nördlich angrenzende Bürgerhospital das Grundstück langfristig für eine Erweiterung nutzen könnte. Eine derartige Absicht des Krankenhausbetreibers ist dem Magistrat jedoch nicht bekannt. Um darüber hinaus einen möglichen anderen Bedarf zu prüfen, wurde das Hessische Sozialministerium um Stellungnahme gebeten. Die Rückmeldung, ob es einen anderweitigen Bedarf für eine Gesundheitseinrichtung an diesem Standort gibt, liegt noch nicht vor. Möglicherweise kann eine derartige Einschätzung aufgrund der anstehenden Krankenhausreform auch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sollte die Gesundheitsverwaltung zu dem Ergebnis kommen, der oben genannte Bedarf bestehe nicht, würde der Magistrat als nächsten Schritt prüfen, ob eine anderer Gemeinbedarf besteht, zum Beispiel für Bildung. Das Bebauungsplanverfahren ruht bis zu einer endgültigen Klärung dieser Nutzungsfrage. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6583
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Niederrad konsequent durchführenSTOB 412.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 793 Betreff: Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Niederrad konsequent durchführen Grundsätzlich werden die Straßenabschnitte gemäß der in der Satzung über die Straßenreinigung festgelegten Reinigungsklassen - durch unseren Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) - angefahren und gereinigt. Im Rahmen dieser Touren erfolgt die Aufnahme aller losen Verunreinigungen und somit die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Stadthygiene. Diese Durchläufe beinhalten auch die Beseitigung von sogenannten wilden Ablagerungen mit einem Volumen bis zu einem Kubikmeter. Insofern wird mit regelmäßigen Reinigungs- und Entsorgungsleistungen die zu erbringende Leistung im Sinne der Stadtsauberkeit sichergestellt. Mit diesen Leistungen kommt die Stadt Frankfurt am Main ihrer entsprechenden Reinigungspflicht folglich nach. Der jeweilige Reinigungszyklus eines Straßenabschnittes wird im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Reinigungsbedürfnis und der Verkehrswichtigkeit unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten (Durchgangsverkehr, Fußgänger:innenaufkommen, Gastronomie- und Geschäftsdichte, etc.) festgesetzt. Die Sauberkeit der Straßen und der bestehende Reinigungsbedarf wird regelmäßig überwacht und bei Bedarf eine Anpassung der Reinigungsklasse vorgenommen. Bei den meisten Abschnitten in Niederrad, die nach Straßenreinigungssatzung in Reinigungsklasse I fallen und somit einmal pro Woche gereinigt werden, erfolgt die Reinigung in der Regel immer mittwochs. Anzumerken ist, dass neben den reinigungsfreien Feiertagen (in Niederrad zuletzt: 25.12.2024 / 01.01.2025) im Dezember und Januar an mehreren Tagen intensive Winterdiensteinsätze im Stadtgebiet durchgeführt wurden. An diesen Tagen findet in der Regel keine Straßenreinigung statt, da die vorgehaltenen Personalressourcen für die Erfüllung der vorrangigen Verkehrssicherungspflicht (Räum- und Streudienst) vorgesehen sind. Insofern kann es in dieser Zeit witterungsbedingt in einigen Bereichen zu ungewohnten Sauberkeitseindrücken gekommen sein. Im Umfeld des S-Bahnhofs wird der Magistrat voraussichtlich mit der nächsten Änderung der Straßenreinigungssatzung die Reinigungsklasse von I auf II anheben, wodurch die Anzahl der Reinigungsdurchgänge verdoppelt wird. Der in der Anregung genannte Fahrradabstellplatz befindet sich auf dem Straßenabschnitt Hahnstraße. Dieser Verbindungsweg - zur Lyoner Straße führend - wird von der FES auch einmal wöchentlich und in der Regel immer mittwochs gereinigt. Hiervon ausgenommen ist der permanent mit Fahrrädern zugestellte Fahrradabstellplatz selbst. Für diese Fläche hat die Deutsche Bahn AG, als Betreiber der sog. Call-A-Bike-Stationen, eine Sondernutzungserlaubnis und ist auch für die Reinigung zuständig. Die Bahn wurde nochmals auf diese Verpflichtung hingewiesen. Für zwischenzeitliche Abhilfe hat - ungeachtet der Zuständigkeiten der Deutsche Bahn AG - mehrmals das Cleanffm-Express-Team gesorgt und akute Vermüllungen sowie saisonale Laubansammlungen beseitigt. Zuletzt haben wir vermehrt Wildwuchs in den Randbereichen des Verbindungswegs festgestellt. Dieser wird demnächst entfernt, sodass sich Verbesserungen im Gesamteindruck ergeben sollten. Die Beseitigung jeglichen Wildwuchses bei jedem Reinigungsdurchgang ist jedoch nicht Leistungsbestandteil der Straßenreinigung. Nassreinigungen in der Unterführung erfolgen mindestens einmal im Monat, hier zuletzt am 16.04.2025. Zeitweilige Verunreinigungen führen wir auf fehlende oder verbesserungswürdige Taubenabwehrsysteme im Unterführungsbereich zurück. Auch hierzu wird es Kontakt zur Deutsche Bahn AG geben. Gerne können alle Auffälligkeiten direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E- Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) zur Überprüfung gemeldet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6603
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und BildungscaféSTOB 412.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 794 Betreff: Nutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und Bildungscafé Der Magistrat begrüßt grundsätzlich, dass sich Kleingartenvereine öffnen und Angebote für die Stadtbevölkerung schaffen. Dem Magistrat liegt das Konzept des Vereins zur Einrichtung eines Stadtgartens mit Bildungscafé vor. Das Konzept sieht jedoch hierfür die Rodung von Gehölzen vor. Außerdem entspricht die geplante Nutzung nicht der Ausweisung der Fläche als "öffentliche Grünfläche" innerhalb des Bebauungsplans B 799. Auch steht die Lage im Überschwemmungsgebiet des Mains dem Vorhaben entgegen. Die Flächen rund um die Osthafenbrücke gehören zur Grünanlage Mainuferpark. Sie befinden sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches der Grünanlagensatzung, gehören jedoch zum Frankfurter GrünGürtel innerhalb der Landschaftsschutzgebietszone I. Für die Nutzung dieser Fläche ist eine natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung der UNB erforderlich. Diese könnte aus den o.g. Gründen nicht erteilt werden. Der Magistrat steht dem Verein gerne zur Erläuterung zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6430
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wildblumenwiesen auf Frankfurter FriedhöfenSTOB 512.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 795 Betreff: Wildblumenwiesen auf Frankfurter Friedhöfen Wie bereits in dem Bericht B 414 / 24 erwähnt, werden freie und nicht mehr für Bestattungen benötigte Flächen in Wildblumenwiesen umgewandelt. Insbesondere durch den Rückzug aus den Randbereichen der Friedhöfe werden zusammenhängende Flächen geschaffen, die z.B. für die Entwicklung von Wildwiesen genutzt werden. Derzeit gibt es bereits rund 69.000 m² Wiesenflächen auf den Frankfurter Friedhöfen. Hierbei ist zu beachten, dass die verwendete Saatmischung zu den Bodenverhältnissen der Friedhöfe passt. Daher hat man sich für die Veitshöchheimer Bienenweide entschieden. Mit verschiedenen Wild- und Kulturarten stellen sie für eine Vielzahl von Wildbienen, Hummeln, Schmetterlingen und Käfern eine Nahrungsquelle dar. Die Mischung beinhaltet sowohl einjährige als auch mehrjährige Pflanzenarten. Es handelt sich um viele Wildkräuter, deren Blüten oftmals nicht vorherrschend sind, aber für die Tiere trotzdem von großer Bedeutung. Um Bereiche zu schaffen, die für viele einem optisch guten Erscheinungsbild entsprechen und auch die Nachhaltigkeit fördern, werden im Herbst auf einzelnen Friedhöfen Zwiebeln von mehrjährigen Frühblühern eingepflanzt. Diese stammen aus nicht mehr benötigten Blumenzwiebeln der Grabbepflanzung und werden durch die grabpflegenden Angehörigen in die im Frühjahr dafür bereitgestellten Körbe gespendet. Dies ist eine Kooperation mit verschiedenen Naturschutzvereinen, die die Zwiebeln einlagern und z.B. mit Grundschulklassen einpflanzen. Sofern sich Interessierte an den Ortsbeirat wenden, um diese Aktion im Ortsbezirk gemeinsam mit dem Grünflächenamt durchzuführen, kann dieser sich gerne an den zuständigen Sachgebietsleiter Friedhofsbetrieb und Unterhaltung II wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6605
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Instandsetzen der Festwiese "Villa Bonn"STOB 512.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 796 Betreff: Instandsetzen der Festwiese "Villa Bonn" Dem Antrag wird entsprochen. Die zeitliche Umsetzung wird in Absprache mit dem Vereinsring Oberrad erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6604
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tischtennis für den Spielplatz NordendplatzSTOB 512.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 797 Betreff: Tischtennis für den Spielplatz Nordendplatz Der Anregung wird entsprochen. Es wird an geeigneter Stelle eine Tischtennisplatte aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1134
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Glauburgplatz nachhaltig umgestaltenSTOB 312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 798 Betreff: Glauburgplatz nachhaltig umgestalten Der Spielplatz Glauburgplatz wurde letztmalig vor 15 Jahren grundsaniert und befindet sich in einem funktional guten und verkehrssicheren Zustand. In der damaligen konzeptionellen Platzplanung, wurden in Absprache mit dem OBR Freiflächen geschaffen, die für Feste (z.B. Nordendfest, Weihnachtsbasar) des Vereinsrings Nordend freigehalten werden sollen. Desweiteren gibt es eine genehmigte Nutzung (Spiel-Container, Hochbeete für Urban-Gardening) des "Kinderzentrum Stadtteilwerkstatt". Da bei den vorhandenen Spielgeräten zudem Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen, sind die Erweiterungswünsche teilweise schwer umzusetzen. Dies vorrausgeschickt nimmt der Magistrat wir folgt Stellung: - mindestens ein Mülleimer soll durch eine Müllgarage ersetzt werden; Das Abfallbehälterkonzept wird derzeit überarbeitet. An den beiden Haupteingängen werden Müllgaragen aufgestellt und auf dem Platz weitere Kleinbehälter. - eine Schaukel soll durch eine Kleinkindschaukel ersetzt werden; Erfolgt in Kürze. - Sonnenschirme (laut Grünflächenamt auf Lager) werden aufgestellt; Erfolgt in Kürze. - eine kleine Nestschaukel soll das Angebot für Kleinkinder zusätzlich erweitern; Die Nestschaukel ist bestellt und wird im zweiten Quartal 2025 aufgestellt; - die Kiesflächen werden durch natürlichen Fallschutzbelag, bspw. Rindenmulch, ersetzt (im Rutschen-/Schaukel-/Kletterbereich) Im o.g. Bereich wird der Fallschutzkies ausgebaut und zwei Blöcke der Einfassung entfernt. Nach dem Einbau der Nestschaukel, wird der gesamte Bereich mit einem vollflächigen Fallschutz aus Kunststoff vergossen. Mit diesen Maßnahmen entsteht ein inklusiver Spielbereich, in dem u.a. Menschen mit Einschränkung die Spielgeräte ohne Barrieren erreichen können. Dies ist mit Holzhäcksel und der derzeitigen Einfassung nicht möglich. - die Schäden an den Zäunen (vor allem zur Lortzingstraße) sollen repariert werden; Die Zaunreparatur ist beauftragt und erfolgt in Kürze. - der Zaun zur Glauburgstraße soll begrünt werden. Die gewünschten Baum- und Strauchplanzungen erfolgen im Herbst dieses Jahres. Folgende Maßnahmen sollen geprüft werden: - die Errichtung einer kleinen Tribüne aus Holz zum Zuschauen, Sachen ablegen, Pause machen und Klettern für Kleinkinder; Der Bau einer kleinen Tribüne erfolgt im dritten Quartal 2025. - die Installierung einer räumlich und zeitlich begrenzten Beleuchtung mit LED-Strahlern (warmweiß, keine Lichtverschmutzung, Bewegungsmelder) im Bereich des Fußballplatzes und des Streetballplatzes; Aufgrund der dichten Wohnbebauung wird von einer Beleuchtung abgesehen, da die dadurch entstehende Nutzungsverlängerung zwangsläufig zu nachbarrechtlichen und ordnungspolizeilichen Konflikten führt. Zudem ist der Glauburgplatz durch die angrenzenden Straßenlaternen gut ausgeleuchtet. - die Aufstellung eines Kinder-Basketballkorbs; Ein zusätzlicher Basketballkorbständer wird aufgrund der räumlichen Enge als kritisch gesehen. Da der Platz schon mit zwei Streetballständer ausgestattet ist, wäre ein Austausch im Bestand möglich. - Baumpflanzungen, insbesondere im Bereich von Rutsche/Schaukel - nötigenfalls kommen Sträucher als Ersatz infrage; Erfolgen im Herbst/Winter 2025 - die Etablierung eines Trinkbrunnens; - die Etablierung einer öffentlichen Toilette. Wird dezernatsübergreifend geprüft. Rückmeldung an den OBR 3 erfolgt unaufgefordert in den nächsten Wochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6384 Antrag vom 11.06.2025, OF 892/3 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7192
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9OFOB 211.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1007/9 Betreff: Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim je zwei Spielmobile aufzustellen. In 2025 betragen die Kosten für einen Tag Spielmobil - gleich welcher Wochentag - €600,00. Die Kinderbeauftragten der jeweiligen Stadtteile sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Die Kinderbeauftragten sollen auch entscheiden, ob das Spielmobil an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder an einzelnen Tagen kommen sollen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz der Spielmobile mit bis zu 3.600 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder in den Ortsbezirk bringen. Die Einladung geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.01.2025, OF 926/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 404 2025 1. Die Vorlage OF 926/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1007/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im SinaiparkOFOB 1011.05.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1009/9 Betreff: Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark Der Ortsbeirat möge beschließen, den Zuschuss für das Kinderfest der Kinderbeauftragten im Sinaipark, um zusätzliche 1000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget aufzustocken. Begründung: Die Buchung des Spielmobiels war zu dem gewählten Datum 14.6.25 nicht möglich. Alternativ wurde ein anderer Anbieter für Kinderschminken und andere Spielelemente gebucht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 406 2025 Die Vorlage OF 1009/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von MauerseglernOFOB 1011.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1011/9 Betreff: Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Verein "Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V". wird einen Betrag in Höhe von 500 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 9 zur Verfügung gestellt um seine laufende Arbeit zur Rettung hilfebedürftiger Mauersegler in seiner "Mauerseglerklinik" zu unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die bundesweit einzige und einzigartige Pflegeeinrichtung für Mauersegler ist nur deshalb momentan noch zu finanzieren, weil alle Helfer und Mitarbeiter ehrenamtlich arbeiten. Die gute finanzielle Situation, aufgrund der großen Akzeptanz bei vielen Sponsoren und Kleinspendern, versetzt den Verein in die Lage drei halbe Stellen zu finanzieren, die natürlich keine Mitglieder sind. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 408 2025 Die Vorlage OF 1011/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9OFOB 1011.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1012/9 Betreff: Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Sinaipark ein Spielmobil aufzustellen. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks 9 sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz des Spielmobils mit bis zu 1.000 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder im Sinaipark bringen. Die Einladung geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1012/9 wurde zurückgezogen.
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Reich-Ranicki-SkulpturOFOB 1011.05.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1013/9 Betreff: Reich-Ranicki-Skulptur Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt aus seinem Teilfinanzhaushalt 10.000,00€ für die Erschaffung einer Skulptur des Ehepaares Reich-Ranicki zur Verfügung. Für die Umsetzung der Skulptur soll ein Künstler beauftragt werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 9 zu veranlassen. Begründung: Das Ehepaar Teofila und Marcel Reich-Ranicki lebten viele Jahre in Frankfurt-Dornbusch. Der Ortsbeirat 9 ist seit Jahren bemüht, den Platz vor dem Haus Dornbusch zu verschönern und ihm den Namen Reich-Ranicki-Platz zu geben, um das Ehepaar zu würdigen. Im OBR 9 hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die realisierbare Pläne zur Verschönerung des Platzes ausarbeitet. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 409 2025 Die Vorlage OF 1013/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer LandstraßeOFOB 911.05.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1030/9 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahnstrecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die FußgängerInnenampeln so zu optimieren, das durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes, der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6998 2025 Die Vorlage OF 1030/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mädchenfußball Kickers 16OFOB 911.05.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1032/9 Betreff: Mädchenfußball Kickers 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt dem Kickers 16 e. V. aus seinem Ergebnishaushalt maximal 4.000,00€ für einheitliche Trainingsjacken für die Mädchenmannschaften zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 9 zu veranlassen. Begründung: Der Mädchenfußball hat bei Kickers 16 eine lange Tradition. Der offizielle Auftakt des "neuen" Mädchenfußball war im Mai 2019 wurde am "Tag des Mädchenfußballs" gelegt. Mittlerweile spielen sie in 4 Mannschaften mit mehr als 100 Spielerinnen. In der kommenden Saison werden wieder alle Altersklassen besetzt sein. Die Mannschaften reisen quer durch Deutschland, so in Berlin, Köln, Mannheim und anderen Orten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1032/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Dauerbaustelle „160 PARK VIEW“OFOB 211.05.2025 · GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1140/2 Betreff: Dauerbaustelle "160 PARK VIEW" Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wann werden die Arbeiten am ‚Parkview 160' inkl. Außenanlagen final fertiggestellt? - Wann wurde die Baumaßnahme genehmigt, wann sollte sie ursprünglich fertig gestellt werden? Begründung: Auskunftsersuchen von Anwohnerinnen und Anwohnern Das 1975 erbaute und 1985 fertiggestellte Hochhaus ‚160 Park View' (urspr. Westendcenter, bis 2016 Hochhaus am Park) am ehemaligen Mitscherlichplatz, ist eines der markantesten Gebäude im nördlichen Westend. Es wurde 2016 nach langem Leerstand durch den Projektentwickler RFR erworben; im höheren der beiden Gebäudeteile sollen ca. 130 Miet- und Eigentumswohnungen, im niedrigeren ein Hotel entstehen. Die entsprechenden Umbauarbeiten haben sich in der Vergangenheit wiederholt und erheblich verzögert. Ursprünglich war geplant, die insgesamt 129 Eigentumswohnungen in der ersten Jahreshälfte 2020 an die Käufer übergeben, danach wurde eine Fertigstellung bis März 2021 garantiert, danach für das erste Halbjahr 2023.......... Die Verzögerungen der Arbeiten tangieren nicht nur Käufer, bzw. Investoren, sie sind vor Allem für die Nachbarinnen und Nachbarn eine sehr große Belastung, die seit nunmehr knapp neun Jahren großem Baulärm-, - Dreck und - verkehr ausgesetzt sind. Öffentliches Parken ist auch in dem o.g. Bereich extrem knapp, auf dem Baustellengrundstück stehen kaum Parkflächen zur Verfügung, so dass auch dieser Aspekt im umliegenden Bereich extrem verschärft wird. Parkeinschränkungen (Foto der Antragstellerin) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1199 2025 Die Vorlage OF 1140/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhenOFOB 211.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1149/2 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: 1. auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße eine Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung einzusetzen, 2. eine weitere Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse zu errichten, sowie hier große Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern aufzustellen, 3. in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse die ersten Meter der linken Straßenseite (5-Meter-Bereich) durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen zu sichern. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße ein behinderndes Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten zu unterbinden. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erschiene. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt dir Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schlossstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggfs. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "Da Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich aufgrund der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte etwa das Beispiel der Robert-Mayer-Str. dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Feste wie das Grüne Soße Festival erhaltenOFOB 111.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1612/1 Betreff: Feste wie das Grüne Soße Festival erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Veranstalter dabei zu unterstützen, Feste wie das Grüne Soße Festival zu erhalten. Unter anderem kann der Magistrat gezielt bei den gestiegenen Sicherheitskosten unterstützen - insbesondere durch die Nutzung des neuen hessischen Sofortprogramms "Sicherheit bei Veranstaltungen", das im April 2025 vom Hessischen Innenministerium vorgestellt wurde. Begründung: Das Land Hessen stellt eine Million Euro zur Verfügung, um Kommunen bei der Durchführung sicherer Veranstaltungen zu unterstützen. Ziel ist es, durch interkommunale Zusammenarbeit die Sicherheitsmaßnahmen effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Sicherheitsausstattungen wie Absperrungen oder Pollern. Die Veranstaltungen sollen individuell betrachtet werden, um angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Eine Zusammenarbeit mit Offenbach, Wiesbaden oder Darmstadt wäre besonders sinnvoll, da dort ähnliche Feste ausgerichtet werden. Kleinere Städte wie Eschborn, Bad Soden oder Maintal könnten durch kostengünstige Mitnutzung profitieren, da sie regelmäßig Bürgerfeste veranstalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.04.2025, OF 1583/1 Nebenvorlage: Antrag vom 25.05.2025, OF 1643/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1202 2025 1. Die Vorlage OF 1583/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1612/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1643/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, 2 SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme) zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IIIOFOB 111.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1613/1 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Einmündung der Kriegkstraße in die Idsteiner Straße von Kriegkstraße kommend den Bereich rechts in der Idsteiner Straße durch eine Sperrfläche abzusichern sowie entlang des Gehwegs bis hin zu den offiziellen Parkbuchten rot-weiße Poller zu ergänzen, bei Bedarf mit Feuerwehrschließung. Außerdem muss das Piktogramm auf der Fahrbahn, welches auf Kinder aufmerksam macht, erneuert werden. Begründung: Durch Falschparker ist der Bereich schlecht einsehbar und eingeengt, was die Sicherheit und das frühzeitige Gesehenwerden anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kindern, negativ beeinträchtigt. Auch der Gehweg wird teilweise beparkt. Daher ist eine bessere Ordnung des ruhenden Verkehrs angezeigt. Falschparker im Bereich der Einmündung Piktogramm Gehwegparken Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.04.2025, OF 1594/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7063 2025 1. Die Vorlage OF 1594/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1631/1für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1613/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen Linke und BFF (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erstellung von Lichtbildern im Bürgeramt zügig wieder ermöglichenOFOB 111.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1626/1 Betreff: Erstellung von Lichtbildern im Bürgeramt zügig wieder ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, bis wann die technische Umstellung abgeschlossen sein soll, was genau umgestellt werden muss und die Umstellung zügig abzuschließen. Begründung: Durch die Nichtverfügbarkeit des Selbstbedienungsterminals sind Bürger aktuell gezwungen, Lichtbilder wieder extern anfertigen zu lassen, was nicht nur den Aufwand erhöht, sondern in der Regel deutlich teurer und weniger datenschutzfreundlich ist. Besonders mobilitätseingeschränkte Personen und Bürgergeldempfänger stellt dies vor Herausforderungen. Seit der Änderung des Passgesetzes, die am 1. Mai 2025 vollständig in Kraft trat, dürfen Pass- und Ausweisbilder bei Neubeantragungen nur noch digital übermittelt werden ("Foto-Capture-Verfahren"). Dazu ist entweder ein Selbstbedienungsterminal vor Ort erforderlich, oder ein Fotostudio, das an das Online-Zugangsnetzwerk (OZG-konformes System) angeschlossen ist ("Foto-Upload-Verfahren"). Bürger ohne Zugriff auf ein digitales Fotostudio sind auf diese Terminals angewiesen, wenn sie nicht ausgeschlossen werden sollen. Über die Nichtverfügbarkeit der Selbstbedienungsterminals haben sich Bürger bereits entsprechend beschwert. Das Bürgeramt spricht lediglich von einer technischen Umstellung, ohne weitere Details zu nennen. Die Nutzung der digitalen Verwaltung entlastet ebenfalls die Sachbearbeiter, weshalb eine zügige Umstellung ebenso im Sinne der Stadtverwaltung ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1626/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1626/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crack-Abhängige im Umfeld der bestehenden HilfseinrichtungenOFOB 111.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1629/1 Betreff: Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crack-Abhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Frankfurter Weg konstruktiv und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterzuentwickeln. Das Projekt eines Suchthilfezentrums für Crack-Abhängige soll weiterverfolgt werden und in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Hilfseinrichtungen umgesetzt werden. Für die Finanzierung soll das Land angefragt werden. Begründung: Der Frankfurter Weg war bisher sehr erfolgreich. Die Anzahl der Drogentoten ging massiv zurück, und die drogenkranken Menschen halten sich weitestgehend in zwei Straßenzügen in der Niddastraße und Moselstraße auf. Benutzte Spritzen in Sandkästen von Spielplätzen, wie in anderen Städten durchaus üblich, gibt es in Frankfurt nicht. Das Problem mit der Suchtkrankheit ist Dank professioneller Einrichtungen auf eine kleine Fläche in Frankfurt konzentriert. Eine Verteilung der Hilfseinrichtungen mit der Folge längerer Wege und dem verstärkten Aufenthalt von Drogenkranken in der Öffentlichkeit in Straßen und im ÖPNV ist nicht im Sinne aller Betroffenen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1629/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7153 2025 Die Vorlage OF 1629/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einen weiteren Bahnhof für das Gallus IIOFOB 111.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1633/1 Betreff: Einen weiteren Bahnhof für das Gallus II Vorgang: OA 430/07 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat den aktuellen Stand mitzuteilen und die bereits beschlossene Maßnahme zeitnah umzusetzen. Sollte bisher keine Machbarkeitsstudie erstellt worden sein, ist zeitnah damit zu beginnen. Zu prüfen wäre ebenfalls eine Variante mit Umstiegspunkt in der Nähe "Am Römerhof" zur geplanten U5. Begründung: Diese Maßnahme wurde bereits 2007 beschlossen, ohne dass bisher eine Umsetzung erfolgte oder ein konkretes Datum, bis wann diese Maßnahme realisiert werden soll, kommuniziert wurde. Seitdem wurden nicht nur zahlreiche neue Wohngebäude, sondern ganze Wohnviertel errichtet, ohne dass die Infrastruktur wesentlich mitgewachsen ist. Insbesondere die Straßenbahn in der Mainzer Landstraße ist zu Stoßzeiten am Limit. Auch der Frankfurter Hauptbahnhof ist hoch ausgelastet. Ein vorgelagerter Halt könnte Umsteiger frühzeitig abfangen und auf andere Verkehrsträger umleiten. In Zeiten der Mobilitätswende könnten dezentrale Halte wie im Gallus die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr mindern und den Umstieg auf den ÖPNV erleichtern. Durch Bündelung mit Straßenbahn bzw. U-Bahn und Buslinien könnte eine attraktive Umsteigemöglichkeit als intermodaler Knoten entstehen. Das Gallus/Rebstock-Gebiet ist bisher schwächer angebunden als Nordend, Bornheim oder Sachsenhausen. Ein Haltepunkt würde zur Mobilitätsgerechtigkeit beitragen und die Qualität des Angebotes erheblich steigern, womit mehr Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.06.2025, OF 1644/1 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.06.2007, OA 430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1633/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2025 1. Die Vorlage OF 1633/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1644/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wettbewerb für die Graffiti-Galeriewand im GallusGarten II unterstützenOFOB 111.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1634/1 Betreff: Wettbewerb für die Graffiti-Galeriewand im GallusGarten II unterstützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das Projekt "Wettbewerb für die Graffiti-Galeriewand im GallusGarten II" des gemeinnützigen Vereins "GallusGarten II - Gemeinschaftsgarten an der Galluswarte gem. e.V." für dieses Jahr aus seinem Budget mit einem Betrag von 5.000 €. Begründung: Während des Herbstfestes vor der Landtagswahl 2023 finanzierte der Jugendmigrationsdienst einen Workshop von Street Artist Bobby Borderline für Jugendliche aus dem Frankfurter Westen. Kulturdezernentin Dr. Hartwig übernahm die Schirmherrschaft für 1. Installation auf der Graffiti-Galeriewand. Der GallusGarten II - Gemeinschaftsgarten an der Galluswarte gem. e.V. wünscht sich im Sommer 2025 einen Wettbewerb für junge "Sprayer" und "Street Artists" aus dem Frankfurter Westen und dem restlichen Frankfurt. Hierzu werden ein Preisgeld sowie ein Etat zur Bewerbung und Durchführung benötigt. Die Gewinner des ersten und zweiten Preises dürfen jeweils sechs Monate ihr Kunstwerk auf der Graffiti-Galeriewand ausstellen. In der Wettbewerbsjury könnten der Ortsvorsteher, das Kulturamt, bewährte Street-Artists und soziale Träger/Schulen mitentscheiden. Der Gestaltungsworkshop im Jahr 2023 wurde über Projektgelder des JMD/IB FFM finanziert und kostete ca. 3.300€. Heute würden der Wettbewerb, die Organisation, Material etc. ca. 5.000,- € kosten. Wenn der Ortsbeirat mit einem Initialzuschuss zur Finanzierung beitragen würde, könnten weitere Mittel durch Sponsoren und Projektgelder von Stadt, Land und Bund eingesammelt werden. JMD-Workshop 23.09.23, Quelle: R. Harth Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1634/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1634/1 wurde zurückgezogen.
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Laufende Kosten für den Abenteuerspielplatz Wildgarten sichernOFOB 511.05.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2025, OF 1636/5 Betreff: Laufende Kosten für den Abenteuerspielplatz Wildgarten sichern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den Abenteuerspielplatz Wildgarten (Aktionsgemeinschaft für Kinder- und Jugendarbeit Sachsenhausen e. V.) bei seiner Arbeit derart zu unterstützen, dass dieser erhalten bleiben kann. Begründung: Der Abenteuerspielplatz Wildgarten hat eine zentrale Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen der angrenzenden Heimat- und Kisselsiedlung. Die hervorragende Sozialarbeit gibt den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit durch ihr Einbringen, Gestalten und das Sauberhalten der Einrichtung eine Wertschätzung zu erfahren. Ein Miteinander wird gefördert, besonders auch mit den Bewohnern der angrenzenden Seniorenwohnanlage. Der Platz am Riedhofbrunnen, Treffpunkt zwischen Abenteuerspielplatz und Seniorenwohnanlage, soll dafür auch demnächst aufgewertet werden. Dies alles ist nur möglich, wenn die laufenden Kosten zum Erhalt des Abenteuerspielplatzes gewährleistet sind. Derzeit fehlen dem Wildgarten Mittel in Höhe von ca. 40.000 €. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8055 2026 Die Vorlage OF 1636/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fitnessgeräte im Gleisfeldpark ergänzenOFOB 111.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1639/1 Betreff: Fitnessgeräte im Gleisfeldpark ergänzen Vorgang: OM 4962/24 OBR 1; ST 831/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vom Ortsbeirat gemäß OM 4962 / 2024 beschlossenen Fitnessgeräte nach Möglichkeit entweder im bereits vorhandenen Fitness-Zirkel zu ergänzen, indem z.B. weniger genutzte Geräte entfernt werden oder die südliche Grünfläche davor einzubeziehen, die ohnehin bereits großflächig mit Kies aufgeschüttet wurde. Begründung: Sowohl die vorhandenen Fitnessgeräte im Gleisfeldpark als auch im nahen Zeppelinpark erleben keinen sonderlich großen Zulauf. Die Klimmzugstange im Gleisfeldpark erlaubt keinen besonders breiten Griff. Turn-Übungen wie Schwingen oder Bar Kip Ups sind nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich, da die Gefahr besteht, sich aufgrund der Konstruktion als gebogene Leiter dabei zu verletzten. Da im Europagarten nach den aktuellen Plänen keine Fitnessgeräte installiert werden, bietet der Gleisfeldpark eine gute Möglichkeit, dort ein attraktiveres Angebot zu schaffen. Den vorhandenen Zirkel im Gleisfeldpark auszubauen bzw. anzupassen, wäre daher der optimale Weg, um die Fitnessangebote an die aktuelle Nutzung anzupassen. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4962 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 831 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 36 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1639/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, 1 FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.