Erstellung von Lichtbildern im Bürgeramt zügig wieder ermöglichen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert eine zügige technische Umstellung im Bürgeramt, um die Erstellung von Lichtbildern wieder zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da die aktuelle Nichtverfügbarkeit der Selbstbedienungsterminals Bürger vor Herausforderungen stellt, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen und Bürgergeldempfänger.
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Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, bis wann die technische Umstellung abgeschlossen sein soll, was genau umgestellt werden muss und die Umstellung zügig abzuschließen.
Begründung
Durch die Nichtverfügbarkeit des Selbstbedienungsterminals sind Bürger aktuell gezwungen, Lichtbilder wieder extern anfertigen zu lassen, was nicht nur den Aufwand erhöht, sondern in der Regel deutlich teurer und weniger datenschutzfreundlich ist. Besonders mobilitätseingeschränkte Personen und Bürgergeldempfänger stellt dies vor Herausforderungen. Seit der Änderung des Passgesetzes, die am
- Mai 2025 vollständig in Kraft trat, dürfen Pass- und Ausweisbilder bei Neubeantragungen nur noch digital übermittelt werden ("Foto-Capture-Verfahren"). Dazu ist entweder ein Selbstbedienungsterminal vor Ort erforderlich, oder ein Fotostudio, das an das Online-Zugangsnetzwerk (OZG-konformes System) angeschlossen ist ("Foto-Upload-Verfahren"). Bürger ohne Zugriff auf ein digitales Fotostudio sind auf diese Terminals angewiesen, wenn sie nicht ausgeschlossen werden sollen. Über die Nichtverfügbarkeit der Selbstbedienungsterminals haben sich Bürger bereits entsprechend beschwert. Das Bürgeramt spricht lediglich von einer technischen Umstellung, ohne weitere Details zu nennen. Die Nutzung der digitalen Verwaltung entlastet ebenfalls die Sachbearbeiter, weshalb eine zügige Umstellung ebenso im Sinne der Stadtverwaltung ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Mai 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.06.2025 im OBR 1 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme