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PAR_4397_2024 § 4397 UEBERWIESEN

Historische Liegenschaften schützen

Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

24

Beschlussdatum

20. Februar 2024

Gremiensitzung

20. Februar 2024

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, die historischen Liegenschaften Steinernes Haus und Sachsenhäuser Warte zur gastronomischen Nutzung im Erbbaurecht auszuschreiben. Dies geschieht, um die leerstehenden Gebäude zu revitalisieren und die finanziellen sowie personellen Ressourcen der Stadt zu entlasten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 862 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 660/23 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Liegenschaften Steinernes Haus (Braubachstraße 35) und Sachsenhäuser Warte im Wege von Erbpachtverträgen mit folgenden Rahmenbedingungen auszuschreiben: a) Eine gastronomische Nutzung ist vorzusehen. b) Die Auflagen des Denkmalschutzes und die planungsrechtlichen sowie bauordnungsrechtlichen Bedingungen und Vorschriften sind zu beachten. c) Der Mindesterbbauzins hat einer angemessenen Verzinsung des Bodenwertes zu entsprechen. d) Die Zahlung des ersten Erbbauzinses erfolgt zwei Jahre nach Baugenehmigung und der Baugenehmigungsantrag ist spätestens zwei Jahre nach Zuschlag zu stellen. 2. zu prüfen und zu berichten, welche Liegenschaften mit teilweiser gastronomischer Nutzung für eine ähnliche Vergabe infrage kommen."

Verknüpftes Dokument

NR_862_2024