Historische Liegenschaften schützen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, historische Liegenschaften wie das Steinernes Haus und die Sachsenhäuser Warte durch Erbpachtverträge zu sichern und für gastronomische Räume zu öffnen. Angesichts der fehlenden Sanierungsressourcen der Stadt sollen diese Projekte in externe Hände gegeben werden, um deren Erhalt zu fördern und eine Nutzung sicherzustellen.
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Neues zu Braubachstraße per E-MailAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert,
- die Liegenschaften Steinernes Haus (Braubachstraße 35) und Sachsenhäuser Warte im Wege von Erbpachtverträgen mit folgenden Rahmenbedingungen auszuschreiben:
a) Eine gastronomische Nutzung ist vorzusehen.
b) Die Auflagen des Denkmalschutzes und die planungsrechtlichen sowie bauordnungsrechtlichen Bedingungen und Vorschriften sind zu beachten.
c) Der Mindesterbbauzins hat einer angemessenen Verzinsung des Bodenwertes zu entsprechen.
d) Die Zahlung des ersten Erbbauzinses erfolgt zwei Jahre nach Baugenehmigung und der Baugenehmigungsantrag ist spätestens zwei Jahre nach Zuschlag zu stellen.
- zu prüfen und zu berichten, welche Liegenschaften mit teilweiser gastronomischer Nutzung für eine ähnliche Vergabe in Frage kommen.
Begründung
Seit Mai 2018 steht das "Steinerne Haus" mit der traditionsreichen Gaststätte in der Braubachstraße 35 leer. Im Haushalt 2023 sind im Bereich des Amts für Bauen und Immobilien (ABI) für die Sanierung voraussichtliche Kosten von 8,381 Mio.€ angegeben und Planungsmittel von 581 T€ angesetzt. Seit ungefähr 2016 steht die Sachsenhäuser Warte leer. Ein Etatantrag des Ortsbeirates 5, für den Aufbau des Forsthauses der Sachsenhäuser Warte 2 Mio. € in den Haushalt einzustellen (EA 212/2022 und EA 176/2023) hat die Koalition abgelehnt. Von der unendlichen Geschichte des Oberforsthauses ganz zu schweigen.
In der Antwort der für das ABI zuständigen Dezernentin auf die Frage 2110 in der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 heißt es, dass "eine komplette Sanierung dieser drei städtischen Liegenschaften allein durch die Verwaltung (. .) aufgrund begrenzter personaler und finanzieller Ressourcen derzeit nicht darstellbar" sei. In der ST 2347 vom 10.10.2022 wurde dagegen noch mitgeteilt, dass das ABI "unterbrechungsfrei bis zur Bearbeitung eines Vergabevorschlages" arbeite. Beim Sanierungsprojekt Sachsenhäuser Warte seien "bereits konkrete Planungen" aufgenommen worden und beim Steinernen Haus verfolge die Stadt "aus Mangel an Geldern" die Möglichkeit, einer "externen Vergabe", was auch immer das heißen mag.
Da die Stadt mit diesen beiden Projekten auch in naher Zukunft weiter überfordert zu sein scheint, sollte überlegt werden, ob nicht beide Projekte im Wege eines Erbbaurechtsvertrages an Dritte vergeben werden. Im Falle des Bornheimer Ratskeller wurde eine völlig marode städtische Liegenschaft mit gastronomischer Nutzung im Jahre 2013 an ein Konsortium als Erbbaubauberechtigtem übergeben, verbunden mit der Maßgabe, die Auflagen des Denkmalschutzes nicht nur bei der Sanierung, sondern auch beim teilweisen Wiederaufbau eines im Krieg zerstörten Gebäudeteils zu beachten (M 135/2013 vom 12.08.2013). Nachdem 2016 alle Genehmigungen vorlagen, wurde das Objekt mustergültig bis Anfang 2020 saniert und teilweise neu errichtet, wobei sich bis heute das Ergebnis sehen lassen kann und nebenbei noch eine erfolgreiche Gaststätte betrieben wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2024 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 11 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und Linke (= Fristverlängerung um einen Monat)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat); AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI