Auslastung in städtischen und privaten Tiefgaragen und Parkhäusern erfassen
Ausschuss für Mobilität und Smart-City
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22. Januar 2024
22. Januar 2024
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Auslastung städtischer und privater Parkhäuser sowie Tiefgaragen zu erfassen, um eine fundierte Diskussion über Flächen für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da es an verlässlichen Daten mangelt, insbesondere für privat betriebene Einrichtungen. Das erwartete Ergebnis ist die Schaffung einer jährlichen Statistik, die relevante Kennzahlen zur Auslastung bereitstellt.
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Beschluss
Die Vorlage OA 412 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche Kennzahlen für eine aussagekräftige Bewertung der Auslastung städtischer und privater Parkhäuser und Tiefgaragen heranzuziehen wären; 2. zu prüfen und zu berichten, ob der Magistrat derzeit die rechtliche Handhabe hat, diese Kennzahlen auch von privaten Betreibergesellschaften von Parkhäusern und Tiefgaragen erfassen zu können; 3. sofern Ziffer 2. verneint wird, zu prüfen und zu berichten, welche rechtlichen Hürden hierfür auf welcher politischen Ebene derzeit bestehen, und dafür zu sorgen, dass diese Hürden beseitigt werden; 4. sobald die nötigen Daten erfasst werden können, für jeden Stadtteil eine jährliche Statistik zu erarbeiten, die für alle öffentlichen und privat betriebenen Parkhäuser und Tiefgaragen die für Ziffer 1. relevanten Kennzahlen und die Auslastung ausweist, und diese Statistik der Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeiräten als Magistratsbericht vorzulegen."