Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere Teilprojekte
Stadtverordnetenversammlung
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14. Dezember 2023
14. Dezember 2023
Beschluss
I. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. II. Die Vorlage NR 820 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 192 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Dem Magistratsvortrag M 192 vom 10.11.2023 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, 1. hinsichtlich der Interimszeit für die Oper Frankfurt darauf zu achten, dass das als Interimsgebäude vorgesehene neue Schauspielhaus in dieser Zeit der Oper Frankfurt das Aufführen eines angemessenen Repertoires ermöglicht und optimale künstlerische Bedingungen bietet sowie der Oper Frankfurt darüber hinaus eine angemessene Zahl an weiteren Aufführungsstätten zur Verfügung gestellt werden, die das Aufführen von größeren Opern ermöglichen und optimale künstlerische Bedingungen bieten; 2. eine Neuorganisation und Neugestaltung der bestehenden und dazugewonnenen Freifläche zu planen; 3. eine Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes im Sinne eines ansprechenden Entrées für das neue Operngebäude zu planen und einen entsprechenden Architektenwettbewerb auszuloben; 4. eine Neugestaltung der bestehenden Freifläche östlich des Grundstücks Neue Mainzer Straße 47 - 51 zu planen; 5. eine Studie zur Neuorganisation der Verkehrsfläche der Neuen Mainzer Straße zwischen Taunustor/Große Gallusstraße und Junghofstraße in Auftrag zu geben." III. Die Vorlage NR 825 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 192 zur Prüfung und Berichterstattung im überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Variante 2a "Kulturmeile" mit dem Opernneubau auf der gesamten Grundstücksfläche der Neuen Mainzer Straße 47-55 und dem Neubau des Schauspiels am angestammten Ort, heute Willy-Brandt-Platz, vormals Theaterplatz zu realisieren. Es wird vertieft geprüft, ob das ggf. zu erweiternde Bockenheimer Depot als Interim für das Schauspiel und Werkstätten dienen kann. 2. das Raumprogramm der beiden Neubauten abschließend zu konkretisieren und den sich anschließenden Architekturwettbewerben zur Voraussetzung zu machen: - die Erfüllung aller aktuellen Arbeitsschutzstandards und allumfassende Barrierefreiheit. - die jeweilige Inkludierung von Werkstätten, Proberäumen und Sozialräumen für die Beschäftigten. - für den Opernneubau: Überbauten erfolgen nicht in den bzw. in Richtung der Wallanlagen, sondern zulasten des Straßenraums Neue Mainzer Straße. - für den Neubau des Schauspiels: Inkludierung einer Betriebs-Kindertageseinrichtung, Erhalt und Integration des denkmalgeschützten Wolkenfoyers und Bezugnahme auf die stil- und epochenprägende lichte Architektur der heutigen Eingangsfassade. 3. die mit der Kulturmeile verbundene Chance einer impulsgebenden städtebaulichen Überarbeitung zentraler Innenstadtbereiche im Architekturwettbewerb und den weiteren Planungsprozessen stärker zu verankern. Dafür müssen folgende Eckpunkte Voraussetzung sein: - Die Wallanlagen werden nicht genutzt, auch nicht im Rahmen einer Ausgleichsflächenlösung, und bilden das grüne Band der Kulturmeile. - Die Neue Mainzer Straße als Asphaltband der Kulturmeile muss in seiner Verkehrsfunktion zurückgestuft und zugunsten der auch fußläufigen oder radverkehrlichen Verbindung zwischen Schauspiel und Oper, vor allem aber auch zugunsten eines einladenden Entrees eines für alle offenstehenden Kulturbaus zurückgebaut werden. - Die freiwerdenden Flächen am Willy-Brandt-Platz sowie die neue Platzgestaltung der heutigen Freiflächen inklusive der Gleisanlagen werden im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses zu einer Grünanlage bzw. begrünten Verkehrs-, Erschließungs- und Andienungsflächen umgebaut. - Die Neubauten müssen angesichts des Klimawandels allen Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsstandards gerecht werden, dabei sind die Energie, Wasser- und Flächenbedarfe, die Erschließung erneuerbarer Energien sowie Graue Energie/Graue Emissionen, der Schutz des Baumbestands und der Biodiversität besonders zu betrachten. - Die Neubauten müssen ihrer Funktion nach den künstlerischen und organisatorischen Theater- und Opernbetrieb verbessern, zugleich müssen sie in baulicher Hinsicht einen offenen Charakter gegenüber der gesamten Stadtgesellschaft haben und im besten und auch praktischen Sinne "Kulturbauten für alle" sein. 4. im Nachgang der Standortentscheidung automatisch Verhandlungen mit dem Land Hessen und der Kulturstaatsministerin der Bundesregierung über die investive Objektförderung der Neu- und Umbauten der Städtischen Bühnen Frankfurt aufzunehmen. Denkbar wäre beispielsweise die Konstruktion einer landesweiten Stiftung gemeinnützigen Charakters unter Beteiligung des Bundes. Der Vorschlag für die strukturelle Förderung des Betriebs der Städtischen Bühnen durch das Land Hessen bleibt davon unbenommen. 5. sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Verhandlungen über das Grundstück Neue Mainzer Straße 47-55 mit der von der Landesregierung öffentlich kontrollierten Hessischen Landesbank und der Frankfurter Sparkasse auf Grundlage des vorliegenden Memorandums of Understanding fortgesetzt und zu einem für die Stadt Frankfurt finanziell akzeptablerem Erbbauvertrag führen. Dabei muss geklärt werden, wodurch sich die im Memorandum of Understanding festgehaltene einmalige Zahlung in Höhe von 35 Millionen Euro begründet." IV. Die Vorlagen NR 829, NR 803 und NR 808 werden abgelehnt. V. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zapf-Rodriguez, Busch, Thoma, Lobenstein, Zieran, Pfeiffer, Becker, Wollkopf, Müller, Baier, Paulsen, Momsen und Eberz sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis.