Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere Teilprojekte
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Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage zur künftigen Standorte der Städtischen Bühnen zu, einschließlich Verhandlungen über Neubauten. Ziel ist die Schaffung zukunftsfähiger Bühnen mit der Erwartung einer städtebaulichen Aufwertung und Verbesserung der organisatorischen Bedingungen.
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Neues zu Neue Mainzer Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 (§ 1701) erteilten Prüfaufträge zu den Neubauvarianten der Städtischen Bühnen, nämlich: - "Spiegelvariante" mit dem Schauspiel in den Wallanlagen und der Oper am Willy-Brandt-Platz), - "Kulturmeile" mit der Oper an der Neuen Mainzer Straße und dem Schauspiel am Willy-Brandt-Platz, - "Kulturmeile" mit dem "Schauspiel an der Neuen Mainzer Straße und der Oper am Willy-Brandt-Platz" ("umgekehrte" Variante Kulturmeile), - Neubau Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz, abgeschlossen sind. Über die Ergebnisse hat der Magistrat mit Bericht vom 20.03.2023, B 138 berichtet.
- Für die Oper als größeres und kostenintensiveres Aufführungsgebäude wird als künftiger Standort das Areal der heutigen Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz festgelegt. Der Magistrat wird beauftragt, die Errichtung eines Operngebäudes dort zu planen und vorzubereiten sowie entsprechende Vorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Magistrat den mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022, § 1701 erteilten Auftrag (M 49, VII.), die Klärung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich eines Neubaus auf dem Grundstück Neue Mainzer Straße 47-51, erfüllt hat: Die Grundstückseigentümerin hat sich bereit erklärt, mit der Stadt in Verhandlungen zum Abschluss eines Erbbauvertrages einzutreten.
- Der Magistrat wird daher beauftragt, die Verhandlungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Eigentümerin des für das Schauspiel geeigneten Grundstücks mit einer Fläche von ca. 5.500m² an der Neuen Mainzer Straße fortzuführen und den Stadtverordneten das Ergebnis in Form eines endverhandelten Erbbauvertrags zur finalen, alternativen Entscheidung vorzulegen. Die Eckpunkte für die weiteren Verhandlungen bilden die Vereinbarungen des Memorandums of Understanding vom Juli 2023. Im Rahmen der Verhandlungen sind darüber hinaus die stadtplanerischen, freiraumbezogenen und planungsrechtlichen Möglichkeiten als Vorbereitung für den anschließenden Architekturwettbewerb auszuloten, mit der Eigentümerin abzustimmen und die entsprechenden Vorarbeiten als eine Grundlage des Erbbauvertrags vorzubereiten.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Raumprogramm für das Schauspiel und die Oper abschließend zu konkretisieren und für den Neubau beider Häuser zur abschließenden Entscheidung als Grundlage für den Architekturwettbewerb vorzulegen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Finanzierungskonzept zur Realisierung des Projekts Zukunft Städtische Bühnen auszuarbeiten und die Abstimmungen und Verhandlungen mit dem Land Hessen fortzuführen.
- Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept der Erfordernisse für die Interimsbedarfe zu erarbeiten, entsprechend geeignete Liegenschaften zu suchen, finanzielle Rahmenbedingungen zu verhandeln und diese den Stadtverordneten zur Entscheidung vorzulegen. Angesichts des Zustands der Theaterdoppelanlage ist eine unmittelbare Standortsuche von hoher Relevanz, da nunmehr Betriebsausfälle nicht ausgeschlossen werden können.
- Der Magistrat wird beauftragt, das für das Gesamtprojekt in jedem Fall notwendige neue Lager- und Logistikzentrum zu erarbeiten, entsprechend geeignete Liegenschaften zu suchen, finanzielle Rahmenbedingungen zu verhandeln und den Stadtverordneten zur Entscheidung vorzulegen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Öffentlichkeit über das Projekt zu informieren und dialogorientiert einzubinden. Die Einrichtung eines Projektrats für Bürgerinnen und Bürger ist vorzubereiten.
Begründung
A. Zielsetzung
Der Magistrat hat auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2619 die Sanierung der Städtischen Bühnen Frankfurt erneut im Detail geprüft und die hierzu erarbeiteten umfassenden Ergebnisse vorgestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat daraufhin mit Beschluss vom 30.01.2020, § 5164 festgelegt, eine Sanierung des Gebäudes nicht weiterzuverfolgen und den Magistrat mit Beschluss vom 03.09.2020, § 6247 (M
111) beauftragt, verschiedene Varianten für den Neubau des Bühnengebäudes näher zu untersuchen.
Der Magistrat hat über die Ergebnisse der Untersuchung mit Bericht vom 13.12.2021, B 416 informiert. Die Stadtverordnetenversammlung hat daraufhin mit Beschluss § 1701 (M 49) festgelegt, die Neubauvariante auf dem Grundstück Opernplatz und die Neubauvariante auf dem Grundstück Mayfarthstraße 14 im Bereich des Osthafens nicht weiterzuverfolgen.
Die folgenden Neubauvarianten der Städtischen Bühnen sollten einer abschließenden detaillierten Bewertung insbesondere unter Berücksichtigung von Detailinformationen zu Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten und Auswirkungen auf die Wallanlagen unterzogen werden:
- "Spiegelvariante" mit dem Schauspiel in den Wallanlagen und der Oper am Willy-Brandt-Platz,
- "Kulturmeile" mit der Oper an der Neuen Mainzer Straße und dem Schauspiel am Willy-Brandt-Platz,
- Neubau Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz.
Ergänzend wurde beschlossen, eine "umgekehrte" Variante der Kulturmeile mit dem Schauspiel an der Neuen Mainzer Straße und der Oper am Willy-Brandt-Platz in die weitere Prüfung aufzunehmen. Für einen Neubau auf dem Grundstück Neue Mainzer Straße 47-51 wurde der Magistrat beauftragt, in entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel der Sicherung des Grundstücks für einen möglichen Neubau der Oper einzutreten (Hinweis: Die relevanten Hausnummern sind entgegen der Nennung in früheren Beschlusslagen die Neue Mainzer Straße 47-55). Zu den detaillierten Ergebnissen der Prüfungen wird auf die gesonderte Berichterstattung des Magistrats (B 138 vom 20.03.2023) verwiesen.
Dort wird dargelegt, dass ergänzend insbesondere über 60 Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsaspekte, Denkmalfragen sowie konkrete Auswirkungen der verschiedenen Neubau-Varianten auf die Wallanlagen betrachtet wurden. Die umfassenden Untersuchungen erfolgten in den Rubriken Ökologie, Ökonomie, Soziokultur sowie Funktionalität und Technik.
Grundsätzlich festzuhalten ist, dass Standortanalysen und daraus resultierende Standortentscheidungen, insbesondere im Bereich der hochverdichteten Innenstadt, stets Vor- und Nachteile mit sich bringen. Es geht daher um eine Abwägung aller Optionen und Entscheidung entgegen des Stillstandes und zu Gunsten der Weiterentwicklung und der Minimierung der Gefahr für Betriebsausfälle. Die im aktuellen Zustand vorherrschenden technischen, funktionalen, arbeitsrechtlich vielfach ungenügenden Zustände und organisatorischen Defizite können den rund 1.200 städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städtischen Bühnen nicht mehr länger ohne Aussicht auf eine nachhaltige Perspektive zugemutet werden.
Darüber hinaus konnten im Nachgang der Veröffentlichung und des Beschlusses zum zuletzt erarbeiteten Bericht (B 138 vom 20.03.2023) mit der Grundstückseigentümerin der Neue Mainzer Straße 47-55 ein Memorandum of Understanding erarbeitet werden. Als Teil dieser Vereinbarung wird in Aussicht gestellt, dass der Stadt ein Grundstück an der Neuen Mainzer Straße für die Dauer von 199 Jahren zum Bau des neuen Schauspiels mittels Erbbaurecht überlassen wird. Bei dem rund 5.500 Quadratmeter großen Grundstück handelt es sich um den südlichen Teil des Geländes, auf dem heute das Hauptgebäude der Frankfurter Sparkasse steht. Bei einer Umsetzung der Inhalte des Memorandums of Understanding in einen Erbbauvertrag würde die Variante "Kulturmeile" mit der Oper am Willy-Brandt-Platz und einem Schauspielhaus an der Neuen Mainzer Straße ermöglicht werden. Der Neubau des Schauspielhauses kann als Interim für die Oper dienen. Für die Bauzeit der Oper stände der Neubau des Schauspielhauses an der Neuen Mainzer Straße als Interim zur Verfügung. Die auf die Stadt zukommenden Kosten für die Nutzung des Grundstückes sind den im Bericht kalkulierten Projektkosten für die Variante "Kulturmeile" zuzuschlagen. Entsprechend des Memorandums of Unterstanding würden sich die Kosten bei Abschluss des Erbbauvertrags auf eine einmalige Zahlung in Höhe von 35 Millionen Euro sowie eine jährliche Zahlung in Höhe von 1,99 Millionen Euro belaufen.
Bei Umsetzung der Variante "Kulturmeile" würde das am Ende seiner Nutzungszeit angekommene Hauptgebäude der Frankfurter Sparkasse rückgebaut. Nördlich des Schauspiels würde auf dem weiter im Besitz der Helaba-Gruppe befindlichen Grundstücks ein Gebäudeensemble mit Hochhaus entstehen, in das Teile der existierenden, denkmalgeschützten Villenbauten integriert werden könnten. Mit einer Höhe von bis zu ca. 160 Metern würde sich der neue Hochhausstandort vermittelnd in die bestehenden Hochhäuser Japan Center (115 m) und dem Central Business Tower (205 m) einfügen.
B. Alternativen
Eine Sanierung des Bestandsgebäudes scheidet aus, da diese keine Kostenvorteile gegenüber dem Neubau von Schauspiel und Oper bieten würde, grundlegende massive Mängel für Betrieb und Mitarbeiterschaft erhalten blieben und zudem erhebliche bauliche und kostenbezogene Risiken entstehen würden. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher die Sanierung des Bestandsgebäudes als Alternative ausgeschlossen (§ 5164 vom 30.01.2020). Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 1701 (M 49) festgelegt, die Neubauvariante auf dem Grundstück Opernplatz und die Neubauvariante auf dem Grundstück Mayfarthstraße 14 im Bereich des Osthafens nicht weiterzuverfolgen.
Es bestehen nunmehr die folgenden Alternativen:
a) "Spiegelvariante" mit dem Schauspiel in den Wallanlagen und der Oper am Willy-Brandt-Platz,
b) "Kulturmeile" mit dem Schauspiel an der Neuen Mainzer Straße und der Oper am Willy-Brandt-Platz,
c) "Neubau Doppelanlage" am Willy-Brandt-Platz.
Zu beachten ist: Die vormals geprüfte "Kulturmeile" mit der Oper an der Neuen Mainzer Straße und dem Schauspiel am Willy-Brandt-Platz wird ausgeschlossen, u.a. um den Eingriff in die Wallanlage zu vermeiden. Die Variante Kulturmeile meint fortan, dass die Oper am Willy-Brandt-Platz neu gebaut wird und das Schauspiel an der Neuen Mainzer Straße.
C. Lösung
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die dringend notwendigen Baumaßnahmen für die Städtischen Bühnen nicht nur deren Zukunftsfähigkeit sichern, sondern gleichzeitig impulsgebend für eine längst überfällige städtebauliche Aufwertung dieses zentralen Innenstadtbereichs sein werden. Damit werden nicht nur die Weichen für zukunftsfähige Städtische Bühnen gestellt, sondern auch für eine ökologische, lebenswerte und attraktive Stadt mit einem Zugewinn an Grün.
Eine energetisch nachhaltige Neubaulösung bietet die Möglichkeit einer grundlegenden Neuordnung und Verbesserung der künstlerischen und organisatorischen Bedingungen für einen zukunftssicheren Theater- und Opernbetrieb.
Die Möglichkeiten der Verortung der einzelnen Bühnen sowie die damit verbundenen Qualitäten, Herausforderungen und Restriktionen sind hinreichend aufgezeigt und beschrieben.
Mit dem zuletzt vorgelegten Bericht (B 138 vom 20.03.2023) des Magistrats, ergänzt um das Memorandum of Understanding, liegen umfassende Alternativbetrachtungen und -bewertungen vor, die eine finale Entscheidung zulassen.
Um die "Kulturmeile" ermöglichen zu können, werden die Verhandlungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Eigentümerin des für das Schauspiel geeigneten Grundstücks an der Neuen Mainzer Straße fortgeführt mit dem Ziel, einen endverhandelten Erbpachtvertrag mit unter anderem stadtplanerischen, freiraumbezogenen und planungsrechtlichen Inhalten vorzulegen. Bei der Realisierung würde zunächst das neue Schauspielhaus an der Neuen Mainzer Straße errichtet werden. Dieses kann dann als Interimsspielstätte für die Oper zur Verfügung stehen, bis die neue Oper am Willy-Brandt-Platz fertiggestellt ist.
Eine finale Standortentscheidung bleibt bis zum Abschluss der Verhandlung des Erbpachtvertrags zunächst ausstehend. Davon unabhängig werden die Erforderlichkeiten einer Interimsspielstätte (einschließlich Werkstätten-Interim) sowie des Lager- und Logistikzentrums vorangetrieben.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Zu den detaillierten Ergebnissen der Kostenermittlung wird auf das Kapitel Ökonomie des zuletzt veröffentlichten Berichts des Magistrats (B 138 vom 20.03.2023) verwiesen. Bei der Variante "Kulturmeile" konnten die oben dargestellten Kosten für die Nutzung des Grundstückes noch keine Berücksichtigung in der Gegenüberstellung finden.
Für die weiteren Planungsschritte stehen ausreichend Planungsmittel in der Produktgruppe 21.12 bei der Projektdefinition 5.006223 zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2023BB 138Neubau der Städtischen Bühnen - Variantenprüfung und GrundstückssicherungMagistratsbericht
- 10. November 2023Sie sind hierMM 192Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere TeilprojekteMagistratsvortrag
- 22. November 2023NRNR 820Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere TeilprojekteSTVV-Antrag · CDU
- 30. November 2023NRNR 825Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere TeilprojekteSTVV-Antrag · Linke
- 5. Dezember 2023NRNR 829Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere TeilprojekteSTVV-Antrag · BFF-BIG
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 90 WochenBB 445Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere TeilprojekteMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. 4 GRÜNE, CDU und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Zurückweisung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 820 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 829 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 820) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 825) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und LINKE. (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 2. bis 5.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 192 = Annahme, NR 820 und NR 825 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 192, NR 820 und NR 829 = Ablehnung, NR 825 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage NR 820 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage NR 825 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 829 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 820), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 825) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Enthaltung) FRAKTION (= Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 820 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 192 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 825 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 192 zur Prüfung und Berichterstattung im überwiesen. 4. Die Vorlage NR 829 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 820), LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 825) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Ziffer 2. bis 5.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 192, NR 820 und NR 829 = Ablehnung, NR 825 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 820 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 192 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 825 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 192 zur Prüfung und Berichterstattung im überwiesen. 4. a) Die Vorlage NR 829 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zapf-Rodriguez, Busch, Thoma, Lobenstein, Zieran, Pfeiffer, Becker, Wollkopf, Müller, Baier, Paulsen, Momsen und Eberz sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis. 5. a) Die Vorlage NR 803 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zapf-Rodriguez, Busch, Thoma, Lobenstein, Zieran, Pfeiffer, Becker, Wollkopf, Müller, Baier, Paulsen, Momsen und Eberz sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis. 6. a) Die Vorlage NR 808 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zapf-Rodriguez, Busch, Thoma, Lobenstein, Zieran, Pfeiffer, Becker, Wollkopf, Müller, Baier, Paulsen, Momsen und Eberz sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 820), LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 825) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) Ziffer 2. bis 5.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme) zu 6. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)