Gründung der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Gründung der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH vor, um die professionelle Projektleitung und -entwicklung für die Städtischen Bühnen Frankfurt zu gewährleisten. Die Gesellschaft wird als Dienstleisterin der Stadt fungieren, um eine effektive Steuerung der komplexen Bauprojekte zu ermöglichen.
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Gutleutstraße — 31 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Laut den Antworten auf die Fragen Nr. 3105/25 und Nr. 209/26 wurden die 12,5 Millionen Euro für den Grundstückserwerb Gu24.09.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Schluss mit dem Müll auf der Gutleutstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gutleutstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Gründung der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH mit einem Stammkapital von 25.000 € auf der Grundlage des im Entwurf vorgelegten Gesellschaftsvertrags wird gemäß § 51 Ziffer 11 HGO zugestimmt (Anlage 1). Die Stadt Frankfurt am Main ist alleinige Gesellschafterin der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH. Die für die Kapitaleinlage erforderlichen Mittel in Höhe von 25.000 € stehen im Haushaltsjahr 2026 bei PG 98.03 (5.001915 Erwerb von Beteiligungen) zur Verfügung. Die Mittel werden bewilligt und freigegeben. Die Kapitaleinlagezahlung und die weitere haushaltstechnische Ausführung und Betreuung erfolgen über eine neu einzurichtende Projektdefinition der fachlich zuständigen Produktgruppe 21.12. Die GmbH wird voraussichtlich nach der Beschlussfassung mit Gründung ihre Tätigkeiten zwischen Quartal 1 und 2 des Geschäftsjahres 2026 aufnehmen.
- Die Finanzierung der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH soll neben eigenen Erträgen in erster Linie über eine marktübliche Vergütung durch die Stadt Frankfurt für die Dienstleistungen der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH erfolgen. Damit liegt keine Begünstigung und folglich auch keine Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV vor. Das Vergütungsvolumen erfolgt durch investive Auszahlungen aus der jeweiligen investiven Maßnahme in der Produktgruppe 21.12. Dies ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Leistungen der Gesellschaft aktivierungsfähig sind, was im Rahmen der Vorprüfung bestätigt wurde. Eine abschließende Einzelprüfung erfolgt erst nach Rechnungseingang. Das Vergütungsvolumen von bis zu 4,076 Mio. € brutto für das Jahr 2026 ist im Entwurf des Haushalts 2026 sowie für den entsprechenden Finanzplanungszeitraum in der Produktgruppe 21.12 in den Ansätzen zu den Projekten 5.011026, 5.011027, 5.011028 und 5.011033 enthalten.
- Es dient zur Kenntnis, dass die aktuell bekannten Teilprojekte des Multiprojekts Zukunft der Städtischen Bühnen insbesondere folgende sind: der Rückbau der Bebauung des Sparkassenareals an der Neuen Mainzer Straße, der Neubau des Schauspielhauses an der Neuen Mainzer Straße, der Neubau eines Interims-Campus an der Gutleutstraße, der Neubau eines Lager- und Logistikzentrums auf einem noch zu findenden Grundstück, der Rückbau der bestehenden Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse mit der Denkmalpflege und der Neubau der Oper am Willy-Brandt-Platz mit Werkstätten. Um eine angemessen inhaltlich vertiefte parlamentarische Befassung mit allen Teilprojekten zu erleichtern, wird vorgeschlagen, nach Gründung der Gesellschaft einen parlamentarischen Sonderausschuss hierfür einzurichten.
- Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH zu veranlassen und entsprechende Erklärungen abzugeben.
- Falls sich insbesondere aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat für die im Zuge der Gründung der Gesellschaft und der in diesem Zusammenhang stehenden erforderlichen Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen der Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt nicht verändert wird.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit dieser Vorlage der organisatorische und finanzielle Rahmen für die weitere haftungsbeschränkte Steuerung und das Management des Multiprojekts Zukunft der Städtischen Bühnen im Namen und Auftrag der Stadt Frankfurt am Main als Bauherrin, Investorin und Eigentümerin begründet wird. Der Magistrat wird beauftragt, weitere wesentliche Aspekte des Multiprojekts Zukunft der Städtischen Bühnen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist jeweils darzustellen, welche finanziellen Mittel für deren Umsetzung insbesondere durch die Bühnenbaugesellschaft erforderlich sind.
- Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums und des prognostizierten Gesamtvolumens des Multiprojekts Zukunft der Städtischen Bühnen ist bei der Steuerung der Bühnenbaugesellschaft auf ein umfangreiches Risikomanagement zu achten, das systematisch Analysen z.B. zur maximalen Risikohöhe, Eintrittswahrscheinlichkeit, Dimension der Auswirkungen, Risikobewertung und konkreten Risikosteuerung mit der Definition von Handlungsoptionen erstellt und die Handlungen der Gesellschaft danach ausrichtet.
Begründung
A. Zielsetzung
Am 12.12.2024 beschloss die Stadtverordnetenversammlung § 5512 (M 177, Punkt XI) "Der Magistrat wird beauftragt, zur weiteren Bearbeitung des Gesamtprojekts die Gründung einer GmbH vorzubereiten und zur Beschlussfassung einzubringen." Zielsetzung und Aufgabe dieser GmbH ist die professionelle, effektive und fachliche Projektleitung und -entwicklung einschließlich etwaiger Grundstückssuchen, die bauherrinnenseitige Vertretung und Steuerung der Planung sowie der anschließenden Realisierung der unterschiedlichen Neubauten für die Städtischen Bühnen Frankfurt, ohne die ein solches Multiprojekt nicht realisiert werden kann. Bei den Maßnahmen zur Neuorganisation der Städtischen Bühnen Frankfurt handelt es sich um eine hochkomplexe Steuerungs-, Management-, Entwicklungs-, Planungs- und Bauaufgabe. Sie unterscheidet sich maßgeblich von zahlreichen anderen Projekten und Bauaufgaben. Insgesamt handelt es sich um ein Multiprojekt, bestehend aus einer Vielzahl von jeweils hochkomplexen Einzelprojekten, welche insbesondere durch die logistischen und funktionalen Zusammenhänge teilweise parallel und teilweise nacheinander konzipiert, geplant, realisiert und in Betrieb genommen werden. Gebäude für Bühnenbetriebe sind u.a. hochtechnisierte Bauwerke mit sehr spezifischen Anforderungen an Logistik, Betrieb, Transport, Raumvolumina und technische Einbauten. Allein schon die Vielzahl gleichzeitig anwesender Menschen in den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen von Schauspiel und Oper erfordern die größtmögliche Sicherheit und Funktionalität der Gebäude. Sie sind damit nicht vergleichbar mit anderen öffentlichen Bauten einer Kommunalverwaltung. Die Planung dieser "Spezialbauwerke"/Sonderbauten bedarf besonderer Expertisen. Nur durch die jetzige Gründung der GmbH kann eine handlungsfähige, sichere und agile Organisationseinheit geschaffen werden, die in Umsetzung der bisherigen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung die Aufgabe der Gesamtsteuerung der verschiedenen Einzelprojekte der Städtischen Bühnen Frankfurt insgesamt übernehmen und "mit den Aufgaben" (auch personell) sukzessive nach Bedarf wachsen kann. Der jetzige Aufbau einer solchen Organisationseinheit in Form der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH ist nicht nur zweckmäßig, sondern Voraussetzung dafür, dass die Projektsteuerung und Bauherrinnenvertretung für die Neuorganisation der Städtischen Bühnen Frankfurt von Anfang an aus "einer Hand" koordiniert erfolgt und so am besten dafür Sorge getragen werden kann, dass die Einzelprojekte möglichst wirtschaftlich auf- und später umgesetzt werden können. Die in der Projektumsetzung erforderliche arbeitsbezogene Agilität und Sicherheit kann durch eine GmbH, die Nachfolgeeinheit der Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen in den zentralen Aufgabenbereichen wird, bestmöglich und zügig erreicht werden. In dieser Gesellschaft soll es zu einem haftungsbeschränkten, flexibleren und noch effektiveren Ablauf kommen und es kann zur Wirtschaftlichkeit der Gesamtorganisation schnell auf die in Teilen zeitlich nur sehr begrenzt benötigten externen Kapazitäten reagiert werden. Ein wesentliches Ziel der Gesellschaft ist unter anderem auch die Sicherstellung einer kontinuierlichen Kostenkontrolle, um den jeweils für die Projekte vorzugebenen Kostenrahmen (z.B. Kostenobergrenzen) einzuhalten. Auch ist die Sicherung des umfassenden Fachwissens, Könnens und die langfristige Bindung der großen Fachexpertise in unterschiedlichen Bereichen des bisherigen Projektteams, welches aktuell noch in der Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen tätig ist, für die erfolgreiche Projektsteuerung ein zentrales Ziel. Vor dem Hintergrund von in Teilen befristeten Arbeitsverträgen und des hier vorhandenen Fachwissens und Könnens ist die zeitnahe Einrichtung der GmbH hoch bedeutsam. Da sich dieser Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ausschließlich auf die Gründung der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH bezieht, können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sämtliche etwaige künftigen Projektrisiken der verschiedenen Einzelprojekte auf seriöser Basis prognostiziert werden. Unabhängig davon werden im Rahmen künftiger Vorträge des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung selbstverständlich später umfassende Risikowertungen vorgelegt für die einzelnen Teilprojekte. Ein Risikomanagement mit Aussagen z.B. zur maximalen Risikohöhe, Eintrittswahrscheinlichkeit, Dimension der Auswirkungen, Risikobewertung und konkreten Risikosteuerung mit der Definition von Handlungsoptionen wird selbstverständlich auf Teilprojektebene zum Standard. Diese Risikobewertungen werden beispielsweise spezifiziert bei künftigen Beschlüssen insbesondere zu Grundstückserwerb, Umsetzungen von Hochbauprojekten (Teilprojekte) und Festlegung von Kostenobergrenzen.
B. Alternativen
Verschiedene Organisationsmodelle, wie ein Eigenbetrieb und ähnliches, wurden im Hinblick auf die bauherrinnenseitige Steuerung des Groß- oder Multiprojekts Zukunft der Städtischen Bühnen mit seinen komplexen Abhängigkeiten geprüft. Am zweckmäßigsten, vorteilhaftesten und effektivsten erwiesen hat sich, wie auch im Fall anderer kommunaler Großprojekte in Frankfurt, die Gründung einer neuen kommunalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Nachfolgeorganisationseinheit der personell mit Expertinnen und Experten gut aufgestellten Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen für die zentralen Aufgabenbereiche. Zur Validierung dieser Ausgangslage wurde eine EU-beihilfenrechtliche Stellungnahme einer Fachkanzlei eingeholt und dokumentiert. Die Marktüblichkeit der Vergütung im Einzelnen wurde ebenfalls mit fachlicher Unterstützung ermittelt und gutachterlich dokumentiert.
C. Lösung
Die neue GmbH soll den Namen Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH tragen. Der Sitz ist Frankfurt am Main, die Geschäftsräume werden nahe des Willy-Brandt-Platzes verortet, um das Multiprojekt schnell, raumsparend und effektiv steuern zu können. Der beigefügte Gesellschaftsvertrag der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH orientiert sich an dem üblichen Muster der Stadt Frankfurt am Main (Anlage 1). Die Gesellschaft verfügt über die Organe: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens sechs Personen; ein Mandat ist das sogenannte OB-Mandat nach § 125 HGO; der/die OB kann sich durch ein von ihm/ihr zu bestimmendes Mitglied des Gemeindevorstands vertreten lassen. Der Stadtkämmerer ist kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrats. Darüber hinaus entsendet die Gesellschafterin die weiteren mindestens vier Mitglieder, darunter den/die Dezernent:in für Kultur, soweit diese:r nicht als Vertretung des/der OB benannt wurde. Hinsichtlich der Details wird auf den anliegenden Gesellschaftsvertragsentwurf verwiesen (Anlage 1). Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften zu berechtigen, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Die Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH wird kein Eigentum an Grundstücken und Gebäuden haben, da sie ausschließlich als Dienstleisterin für die Stadt fungiert. Eigentümerin/Investorin und Bauherrin der Neubauten der Bühnen wird die Stadt Frankfurt sein. Diese werden nach Inbetriebnahme in der Regel von den Städtischen Bühnen genutzt. Die Gesellschaft handelt bei allen Maßnahmen betreffend Steuerung und Management von Planung und Bau der Städtischen Bühnen im Auftrag und auf Rechnung der Stadt Frankfurt. Rechnungsadressat von externen Leistungen für die Gesellschaft ist insoweit die Stadt Frankfurt als Grundstückseigentümerin/Bauherrin/Investorin. Für ihre Dienstleistungen für die Stadt wird die Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH von der Stadt eine marktübliche Vergütung erhalten. Die Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen verfügt aktuell neben dessen Leiter über neun weitere Mitarbeitende. Sie können unbefristet und probezeitbefreit zur Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH wechseln, um Wissensverlusten sowie damit einhergehenden Risiken entgegenzuwirken und größtmögliche Kontinuität und Verlässlichkeit bei dem langfristigen Multiprojekt mit seinen unterschiedlichen Teilprojekten zu gewährleisten. Die Mitarbeitenden der Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen sind zum Wechsel bereit. Sie werden in einem Zuge einen neuen Arbeitsvertrag bei der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH und einen Aufhebungsvertrag bei der Stadt Frankfurt parallel unterzeichnen können. Die entsprechenden Gremien sind aktiv eingebunden. Eine Personalgestellung ist nicht vorgesehen. Die Personalverwaltung macht die GmbH selbst. Mit zunehmenden Projektbedarfen wird sich die Mitarbeitendenzahl, wo nachhaltig erforderlich, erhöhen. Nach aktueller und gutachterlicher Einschätzung externer Expertinnen und Experten könnte sich die Zahl der Mitarbeitenden zunächst auf eine Obergrenze von 23 erhöhen bis in das Jahr 2027. Die der Personalplanung von den Gutachtern zugrunde gelegte Terminplanung geht als These davon aus, dass die Kulturmeile mit dem neuen Schauspielhaus an der Neuen Mainzer Straße zur finalen Umsetzung gelangen kann. Hintergrund der Mitarbeitendenzahl ist zum einen die außergewöhnliche Dimension des Multiprojektes sowie seine zahlreichen Einzelprojekte. Zum anderen wird vor dem Hintergrund der langen Projektdauer mit (günstigerem) eigenen Personal und weniger mit extern bezogenen Leistungen geplant. Die Gehaltsstrukturen der Bühnenbaugesellschaft lehnen sich insgesamt an die städtischen Gehaltsstrukturen auch bei kommunalen Gesellschaften an, wobei diese bei der Rekrutierung neuen Fachpersonals auch marktübliche Gehälter der freien Wirtschaft ermöglichen müssen, um für den beschränkten Expertinnen- und Expertenkreis zur Entwicklung von selten zu realisierenden Spezialimmobilien interessant zu sein. Neues Personal wird ausschließlich dann rekrutiert, wenn der entsprechende Bedarf entstanden ist oder gesichert entstehen wird. Der Prozess der Personalstammerweiterung ist damit ein iterativer Prozess, der sich insbesondere an einer Form von Projektmeilensteinen orientiert. Solche Meilensteine sind insbesondere:
- der Weggang vorhandenen Personals bei gleicher Arbeits- und Aufgabenlast,
- politische Beschlüsse z.B. zugunsten von Teilprojektumsetzungen, die einen personellen Mehraufwand nach sich ziehen, ohne, dass andere Personalkapazitäten ungenutzt sind,
- fachliche Kompetenzerweiterungsbedarfe, die durch Maßnahmen, wie Weiterbildungen, nicht schnell neu erworben werden können oder dem eine Auslastung vorhandener Kapazitäten entgegensteht,
- Planungs- und/oder Baufortschritte einzelner oder mehrerer Teilprojekte, die einen Personalzusatzbedarf durch eine Erhöhung der Arbeits- und Aufgabenlast bedingen.
- der Abschluss des Beihilfeverfahren, des Erbbaurechtsvertrags oder eingetretenes/erteiltes Planungsrecht. Der Personalbedarf wird zudem von Faktoren beeinflusst wie insbesondere auch Genehmigungsprozessen, Bebauungsplanverfahren oder der Dauer des Beihilferechtskonformitätsverfahrens. Eine Verzögerung dieser exemplarisch aufgeführten Prozesse und Verfahren wirkt sich auch auf den Zeitpunkt aus, an dem neues Personal rekrutiert werden muss. Der Umfang der Aufgaben und die auszuübenden Tätigkeiten werden also mit der Anzahl der erforderlichen Mitarbeitenden korrespondieren. Es wird bei der Rekrutierung neuen Personals zudem stets darauf geachtet, dass etwa durch absehbare Verzögerungen Personalkapazitäten gar nicht erst neu geschaffen werden. Dieses Vorgehen ergibt sich auch aus der Sorgfaltspflicht der ordnungsgemäßen Geschäftsführung, unterliegt der Kontrolle des Aufsichtsrats und orientiert sich zudem stetig an den Vorgaben der allgemeinen Haushaltsgrundsätze. Die Gesellschaft wird sparsam und wirtschaftlich geführt. Die bauherrinnenseitige Leitung und Steuerung sowie das entsprechende Projektmanagement werden personell intern abgebildet und nicht extern vergeben, sondern als nichtdelegierbare Aufgaben gebündelt in der Gesellschaft verortet. Der Personalbedarf wird später im Rahmen der Vorlagen weiterer Magistratsvorträge an die Stadtverordnetenversammlung mit Angaben zu Aufgabenverteilung mit Eigen- und Fremdanteil weiterentwickelt. Auch die Terminpläne werden nach Kenntnis der nächsten konkreteren Projektschritte (vom Magistrat vorzulegende Teilprojektumsetzungen) fortlaufend angepasst. Um die Wirtschaftlichkeit der neuen Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH zu gewährleisten werden die Schnittstellen zu externen Auftragnehmenden möglichst geringgehalten. So wird etwa eine große Aufgliederung der Überwachungs- und Steuerungsaufgaben vermieden durch externe Beteiligte. Bis zum Zeitpunkt der verbindlichen Klärung der Grundstücksfragen von Teilprojekten ist lediglich mit moderaten Rekrutierungsbedarfen neuen Personals, das über die heutige Personenzahl hinausgeht, zu rechnen. Realistisch ist kurzfristig die Neueinrichtung von etwa ein bis zwei Stellen. Es ist geplant, dass neben der Geschäftsführung der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH Aufgaben in der Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen wahrgenommen werden. Die Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen bleibt mit anzupassender Aufgabenstellung mindestens bis zum Abschluss des Beihilferechtskonformitätsverfahrens als Instrument erhalten. Hiernach wird die Geschäftsführung der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH dann hauptamtlich übernommen werden. Ein umfassendes Risikomanagement ist integrativer Bestandteil der Projektleitungsaufgaben der Vertretung der Bauherrin. Entsprechend der einschlägigen Praxis und Literatur liegen diesbezüglich allen vergleichbaren Großprojekten unter anderem Normen und geübte Empfehlungen zugrunde. Selbstverständlich integrieren Risikoeinschätzungen, die in der Regel durch die neue Bühnenbaugesellschaft nicht nur zu benennen, sondern im Umgang auch aktiv nachzuhalten sind, in jeder Projektphase auch Auswirkungen auf Termine, Finanzierung, Anschlusstätigkeiten, weitere Teilprojekte und Personal. In dieser Vorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung steht selbstverständlich die Gründung der dringend erforderlichen Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH im Fokus. Unabhängig davon wird nach Klärung der Teilprojekte und deren Umfang und Ausgestaltung in separaten Vorgängen seriös prognostiziert, welche Risiken virulent sein können, wie hoch deren Wahrscheinlichkeit ist und wie mit ihnen umgegangen werden kann. Durch die ausschließliche Beteiligung der Stadt als Gesellschafterin lässt sich die Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH wie eine städtische Behörde steuern. Da die Gesellschaft ferner im Wesentlichen für die Stadt Frankfurt als Dienstleisterin tätig wird, sind die Voraussetzungen einer sogenannten Inhousevergabe nach § 108 Abs. 1 GWB erfüllt. Dies vermeidet zwar einerseits bei der Beauftragung der Gesellschaft mit der Erbringung von Dienstleistungen eine europaweite Ausschreibung, macht die Gesellschaft selbst aber zur öffentlichen Auftraggeberin nach § 99 Nr. 2 GWB, die bei der Erteilung von Aufträgen, wie die Stadt selbst, oberhalb der EU-Schwellenwerte den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen nach GWB, VgV vollumfänglich unterliegt. Für die detaillierten Abläufe der Prozesse auf Arbeitsebene zur Klärung der üblichen Fragen, wie verwaltungsinterne Zahlungsströme, Buchungsthemen, Freigabeprozesse, Mittelbereitstellung usw., wurde eine bereits agierende Facharbeitsgruppe gebildet. Eine Markterkundung nach § 121 Abs. 6 HGO entfällt, da die Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH Tätigkeiten zur Deckung des Eigenbedarfs auf den Gebieten der Kultur wahrnimmt, die nach § 121 Abs. 2 HGO nicht als wirtschaftliche Tätigkeit gelten. Die Markterkundung nach § 121 Abs. 6 HGO ist nur vor der Entscheidung über die Errichtung von wirtschaftlichen Unternehmen durchzuführen. Aufgrund der nichtwirtschaftlichen Betätigung fällt die Gesellschaft auch nicht unter die Subsidiaritätsklausel.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschrieben Folgende Formist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagen KurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang☒ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung ☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefunden Erläuterung(optional): Zum Gründungsvorgang derBühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH selbst, der Gegenstand diesesMagistratsvortrags ist, ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung obsolet. DieBeteiligung der Öffentlichkeit wird beim Gesamtprojekt Zukunft derStädtischen Bühnen hingegen ein intrinsischer und stetig zu gestaltenderProjektbestandteil. Ein Rat der Bürgerinnen und Bürger ist genauso einzentrales Vorhaben, wie die kontinuierliche Integration, Information undtransparente Kommunikation in und rund um das Projekt. Bei der Gründung derBühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH selbst handelt es sich lediglich um einenverwaltungsinternen Vorgang.
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2023BB 138Neubau der Städtischen Bühnen - Variantenprüfung und GrundstückssicherungMagistratsbericht
- 13. Februar 2026Sie sind hierMM 40Gründung der Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbHMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht) AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf den Revisionsbericht), ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes)