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Neubau der Städtischen Bühnen - Variantenprüfung und Grundstückssicherung

Vorlagentyp: M
261 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Neubau der Städtischen Bühnen vor, um auf die beschlossenen Variantenprüfungen einzugehen. Dies dient der Sicherstellung von zukunftsfähigen Theaterräumen und ist gleichzeitig einer der ersten Schritte zur städtebaulichen Aufwertung des Stadtzentrums von Frankfurt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Neue Mainzer Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit Beschluss § 6247 vom 03.09.2020 (M 111) beauftragt hat, verschiedene Varianten für den Neubau eines Bühnengebäudes näher zu untersuchen. Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen vor, der Magistrat hat hierüber mit Bericht B 416 vom 13.12.2021 berichtet.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, folgende Neubauvarianten der Städtischen Bühnen einer abschließenden detaillierten Bewertung zu unterziehen: a) "Spiegelvariante" mit dem Schauspiel in den Wallanlagen und der Oper am Willy-Brandt-Platz (bislang Variante 1), b) "Kulturmeile" mit der Oper an der Neuen Mainzer Straße und dem Schauspiel am Willy-Brandt-Platz (Variante 2), c) Neubau Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz (Variante 4).
  3. Die Neubauvariante 3 auf dem Grundstück Opernplatz und die Neubauvariante 5 auf dem Grundstück Mayfarthstraße 14 im Bereich des Osthafens werden aufgrund ihrer unzureichenderen Eignung nicht weiterverfolgt.
  4. Eine umgekehrte Variante 2 mit dem "Schauspiel an der Neuen Mainzer Straße und der Oper am Willy-Brandt-Platz" wird sowohl in die weiteren Prüfungen, wie auch in die Grundstücksgespräche aufgenommen.
  5. Bei der Bewertung sind insbesondere Detailinformationen zu Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten und die Auswirkungen auf die Wallanlagen näher darzustellen.
  6. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, inwieweit und in welchem Umfang und in welcher Art das Eingangsbauwerk inklusive Wolkenfoyer des Bestandsgebäudes am Willy-Brandt-Platz in den Neubau integriert werden kann.
  7. Der Magistrat wird beauftragt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen Neubau auf dem Grundstück Neue Mainzer Straße 47-51 zu klären. Dazu wird er beauftragt , in entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel der Sicherung des Grundstücks für einen möglichen Neubau der Oper einzutreten.
  8. Der Magistrat wird beauftragt, auch mit dem Bund und dem Land über eine Kostenbeteiligung zu verhandeln.
  9. Der Magistrat wird beauftragt, die allgemeingültigen Grundlagen zur Durchführung eines oder mehrerer internationalen/r Architekturwettbewerbs/e zu erarbeiten. Ein Architekturwettbewerb kann erst nach einer Grundstücksentscheidung und -sicherung final vorbereitet und ausgelobt worden.
  10. Der Magistrat wird beauftragt, zur Weiterführung des Projektes im Hinblick auf die bauliche Umsetzung eine sachgerechte Organisationsstruktur zu erarbeiten. Das Grünflächenamt und die Untere Naturschutzbehörde werden in den Steuerungskreis aufgenommen.
  11. Der Magistrat wird beauftragt, die Öffentlichkeit fortlaufend über das Projekt zu informieren und adäquat einzubinden.
  12. Zudem wird der Magistrat beauftragt, nach Abschluss der Prüfungen über die Ergebnisse zu berichten und damit die Voraussetzung für weitergehende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu schaffen.

Begründung

A. Zielsetzung

Der Magistrat hat auf Grundlage des Beschlusses § 2619 der Stadtverordnetenversammlung die Sanierung der Städtischen Bühnen Frankfurt geprüft und die hierzu erarbeiteten Ergebnisse vorgestellt. Die Stadtverordnetenversammlung hat daraufhin mit Beschluss § 5164 vom 30.01.2020 festgelegt, eine Sanierung des Gebäudes nicht weiterzuverfolgen und den Magistrat mit Beschluss § 6247 vom 03.09.2020 (M 111) beauftragt, verschiedene Varianten für den Neubau des Bühnengebäudes näher zu untersuchen. Zu den detaillierten Ergebnissen der Prüfungen wird auf die gesonderte Berichterstattung des Magistrats (B 416 vom 13.12.2021) verwiesen.

Dort wird dargelegt, dass die Prüfungen aller Standortvarianten, nämlich:

Variante 1: Oper am Willy-Brandt-Platz / Schauspiel in den Wallanlagen gegenüber

Variante 2: Oper an der Neuen Mainzer-Straße / Schauspiel am Willy-Brandt-Platz

Variante 3: Oper am Willy-Brandt-Platz / Schauspiel am Opernplatz

Variante 4: Neubau einer Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz mit externem Werkstattgebäude

Variante 5: Neubau einer Doppelanlage im Osthafen

ergeben hat, dass alle Grundstücke grundsätzlich baulich geeignet gewesen sind.

Große Unterschiede bestehen allerdings in den ökologischen und städtebaulichen Auswirkungen der Varianten. Insbesondere die Variante 2 mit dem Neubau der Oper zwischen Neuer Mainzer Straße und Taunusanlage sowie dem Neubau des Schauspiels am Willy-Brandt-Platz verspricht einen nachhaltigen Gewinn für die Stadtbevölkerung sowie die Gäste der Stadt. Zudem erlaubt die Aufteilung der Theaterdoppelanlage in zwei getrennte, aber doch benachbarte Gebäude, eine vielfältigere Nutzung und zielgruppenorientierte Ausrichtung der beiden Häuser.

Bei einer Bebauung des bereits heute nahezu vollflächig versiegelten und verdichteten Sparkassenareals an der Neuen Mainzer Straße mit der Oper entsteht trotz des Neubaus des Schauspielhauses auf der heute noch mit der Doppelanlage bebauten Teilfläche am Willy-Brandt-Platz eine renaturierte neue Grün- und Freifläche von über 5.700m². Diese Grün- und Freifläche wird die westliche Innenstadt erstmals über einen weitläufigen Freiraum mit all seinen ökologischen, klimatischen, sozioökonomischen, städtebaulichen und gesundheitlichen Potentialen direkt mit dem Mainufer verbinden.

Das Freiwerden einer solch großen, zusammenhängenden, heute noch bebauten und vollständig versiegelten Fläche in der Innenstadt bietet eine Jahrhundertchance und ist ein wichtiger Baustein im Bemühen, auf die sich verschärfenden klimatischen Herausforderungen zu reagieren. Dies zeigen die mikroklimatischen Untersuchungen eindeutig. Die Verbesserung der Frischluftversorgung sorgt zudem für eine ergiebigere Nachtauskühlung, die erheblich zu einer höheren Lebensqualität beitragen kann. Ganz nebenbei wird durch die umfassendere natürliche Regenwasserversickerung eine Entlastung der technischen Infrastruktur (Kanalisation/Entwässerung) erreicht.

Aber auch andere Varianten sind vergleichbar attraktiv - letztendlich wird über die finanzielle und bautechnische Umsetzbarkeit sowie die Verfügbarkeit der Grundstücke eine Entscheidung fallen, sofern die vollständige Überbauung des bisherigen Standorts am Willy-Brandt-Platz unterbleibt.

Stadtplanerisch bereichert die angestrebte Multifunktionalität der neuen Spielstätte(n) sowie insbesondere deren Aufteilung in zwei Gebäude das vergleichsweise monofunktional geprägte Bankenviertel durch einen Nutzungsmix mit attraktiven Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten für breite Bevölkerungsschichten. Das jüngst fertiggestellte Jüdische Museum erfährt durch die neu gewonnene Grün- und Freifläche in diesem Kontext eine stadträumliche Inszenierung. Es wird noch stärker an diesen neuen "Kultur-Hot-Spot" angebunden und zum "Gelenk" zwischen Mainufer und Anlagenring. Zudem besteht die Chance auf eine umfassende Aufwertung des öffentlichen Raumes am Willy-Brandt-Platz und im Bereich der Neuen Mainzer Straße, die auch dessen gleichberechtigte Nutzbarkeit für Alle zum Ziel hat. Die so entstehende stadtbildprägende und vielgenutzte Attraktivität verlinkt ganz nebenbei noch Innenstadt, Banken- und Bahnhofsviertel und wird die Stadtentwicklung in der westlichen Innenstadt maßgeblich fördern und städtebauliche Potentiale heben.

B. Alternativen

Aufgrund der Beschlusslage scheidet die Sanierung des Bestandsgebäudes als Alternative aus (§ 5164 vom 30.01.2020).

C. Lösung

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die dringend notwendigen Baumaßnahmen für die Städtischen Bühnen nicht nur deren Zukunftsfähigkeit sichern, sondern gleichzeitig impulsgebend für eine längst überfällige städtebauliche Aufwertung dieses zentralen Innenstadtbereichs sein werden. Damit werden nicht nur die Weichen für zukunftsfähige Städtische Bühnen, sondern auch für eine ökologischere, lebenswertere und attraktivere Stadt gestellt.

Eine Neubaulösung (in einem oder in zwei neu zu errichtenden Gebäuden) bietet die Möglichkeit einer grundlegenden Neuordnung und Verbesserung der künstlerischen und organisatorischen Bedingungen für einen zukunftssicheren Theater- und Opernbetrieb. Zudem werden die hohen Kosten-Risiken, die eine so komplexe Sanierung zwangsläufig aufweist, vermieden.

Mehrere Großprojekte der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine so komplexe Aufgabe es erfordert, künstlerische und kulturpolitische Vorgaben dezidiert zu erarbeiten, um eine tragfähige Grundlage für eine qualifizierte Planung und Durchführung zu schaffen. Diese sind auch für eine Neubauplanung noch zu erarbeiten. In einem künstlerischen und betrieblichen Konzept müssen die Forderungen an einen zukünftigen Spielbetrieb langfristig formuliert und damit die Weichen für zukunftssichere Spielstätten gestellt werden. Es ist ein entsprechendes Spielstätten-Konzept und damit ein qualifiziertes Raumprogramm zu entwickeln, das zwingend Grundlage aller weiteren Planungsschritte ist.

In diesem Kontext bedarf es ergänzender Prüfungen und Untersuchungen für drei grundsätzlich geeigneten Neubauvarianten, die sog. "Spiegelvariante", die sog. "Kulturmeile" und den Neubau der Doppelanlage am bisherigen Ort, auf deren Grundlage dann eine Entscheidung zugunsten einer Variante getroffen werden kann. In diesem Zuge ist zusätzlich auch die Variante 2 nochmals hinsichtlich der Option Schauspiel an der Neuen Mainzer Straße und Oper am Willy-Brandt-Platz zu überprüfen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Für die weiteren Planungsschritte stehen auch weiterhin Planungsmittel in der Produktgruppe 21.12 bei der Projektdefinition 5.006223 zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. März 2018NRNR 539Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 21. September 2018BB 323Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)Magistratsbericht
  3. 12. April 2019BB 121Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)Magistratsbericht
  4. 22. November 2019BB 450Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)Magistratsbericht
  5. 29. Januar 2020NRNR 1092Keine Sanierung der Städtischen BühnenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  6. 15. Mai 2020BB 223Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)Magistratsbericht
  7. 20. Juli 2020MM 111Neubauoptionen der Städtischen BühnenMagistratsvortrag
  8. 25. März 2022Sie sind hier
    MM 49Neubau der Städtischen Bühnen - Variantenprüfung und Grundstückssicherung
    Magistratsvortrag
  9. 30. März 2022NRNR 337Städtische BühnenSTVV-Antrag · CDU
  10. 27. April 2022NRNR 365Möglichkeit einer historisierenden Fassade bei Bühnenplanungen einbeziehenSTVV-Antrag · AfD
  11. 5. Mai 2022NRNR 378Neubau der Städtischen Bühnen: „Prüferitis“ beenden - „Kulturmeile“ vorantreiben!STVV-Antrag · BFF-BIG
  12. 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 261 WochenBB 138Neubau der Städtischen Bühnen - Variantenprüfung und GrundstückssicherungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 10 · 26.04.2022
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltDie Partei
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)

OBR 4
Sitzung 10 · 03.05.2022
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 7 · 03.05.2022
TO I, TOP 19
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 337 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 365 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (M 49, NR 337 und NR 365 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Gartenpartei (M 49 = Ablehnung, NR 337 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 337), AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 365) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) und AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 365) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 49, NR 337 und NR 365 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 49 = Ablehnung, NR 337 = Annahme)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 7 · 05.05.2022
TO I, TOP 7
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 337 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 365 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 378 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 337), AfD (= Annahme im Rahmen NR 365), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 378) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Annahme im Rahmen NR 365) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 10.05.2022
TO I, TOP 18
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 337 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 365 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 378 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (M 49, NR 337und NR 365 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 337), AfD (= Annahme im Rahmen NR 365), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 378) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Annahme im Rahmen NR 365) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 365) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 49, NR 337und NR 365 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 12.05.2022
TO II, TOP 51
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 337 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 365 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 378 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFGartenparteiBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 337), AfD (= Annahme im Rahmen NR 365), ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 378) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Annahme im Rahmen NR 365) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 365) und BFF-BIG (= Annahme)

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