Neubauoptionen der Städtischen Bühnen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Neubauoptionen für die Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main zu prüfen, um eine zukunftssichere und wirtschaftliche Lösung für den Theater- und Opernbetrieb zu finden. Ziel ist es, die bestehenden Mängel der aktuellen Gebäude zu beseitigen und die künstlerischen sowie betrieblichen Anforderungen zu erfüllen.
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Neues zu Willy-Brandt-Platz per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 1255 wird abgelehnt.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2619, wurde der Magistrat mit der Prüfung zur Sanierung der Städtische Bühnen Frankfurt beauftragt. Insbesondere sollten folgende Aspekte hinterfragt und beurteilt werden:
- In baulicher Hinsicht: - Ist eine bauliche Sanierung unter Bestandsschutz bzw. Bestandserhalt doch möglich? - Wenn ja, wie ist dies realisierbar?
- In funktionaler Hinsicht: - Können Funktionen ganz oder teilweise ausgelagert werden? - Wenn ja, wie ist dies realisierbar?
- In kostenmäßiger Hinsicht: - Kann eine bestandswahrende Sanierung mit deutlich verminderten Kosten erfolgen? - Wenn ja, mit welchen Kosten? Über die Zwischenergebnisse wurde kontinuierlich berichtet, zuletzt mit Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B
- Inzwischen sind erste Prüfungen abgeschlossen. Über die Ergebnisse der Prüfung berichtete der Magistrat in einem gesonderten Bericht vom 15.05.2020, B 223.
B. Alternativen
Die Bestandsaufnahme hat ergeben, dass die Technische Gebäudeausstattung nahezu vollständig ersetzt werden muss. Auch alle Leitungen und Kanäle sind abgängig. Zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Brandschutz müssen zwingend auch tragende Bauteile saniert werden. Das Dach muss dringend saniert werden. Die Arbeitsstättenverordnung kann derzeit nur teilweise eingehalten werden. Betroffen sind unter anderem die nicht ausreichende Anzahl und Größe von Büros und Werkstätten (Kostüm/Beleuchtung), der zu kleine Orchesterprobesaal oder die Tageslichtversorgung von Arbeitsplätzen. Aufgrund von nicht zulässigen Behelfslager u. a. m. müssen Lagerflächen an anderer Stelle neu geschaffen werden. Da praktisch alle Kanäle und Leitungen ersetzt werden müssen (auch mit neuer Trassenführung), ist es schwer möglich, das Gebäude in (selbst zeitlich begrenzten) Abschnitten zu sanieren. Daher ist der Weiterbetrieb auch nur einer Spielstätte während der Sanierung nicht sinnvoll durchführbar. Es müssten unzählige Redundanzen im Bereich der Haustechnik geschaffen (provisorische Ersatzanlagen) und sehr komplexe Zwischenzustände geplant und gebaut werden (Erschließung und Entfluchtung, Brandschutz allgemein). Das sich daraus ergebende Zeit- und Kostenrisiko ist nicht beherrschbar.
C. Lösung
Aufbauend auf dieser Bestandsanalyse hat der Magistrat unterschiedliche Varianten zur Sanierung der Theaterdoppelanlage geprüft.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Ergebnisse der Kostenermittlung für die Varianten Neubau einer Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz und zwei Neubauten (davon ein Neubau am Willy-Brandt-Platz) wurden bereits dargestellt. Eine Kostenermittlung für die Variante Neubau einer Doppelanlage an einem anderen Standort ist noch durchzuführen. Für die weiteren Planungsschritte stehen ausreichende Planungsmittel in der Produktgruppe 21.12 bei der Projektdefinition 5.006223 zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 16. März 2018NRNR 539Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 21. September 2018BB 323Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)Magistratsbericht
- 12. April 2019BB 121Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)Magistratsbericht
- 22. November 2019BB 450Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)Magistratsbericht
- 29. Januar 2020NRNR 1092Keine Sanierung der Städtischen BühnenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 15. Mai 2020BB 223Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)Magistratsbericht
- 20. Juli 2020Sie sind hierMM 111Neubauoptionen der Städtischen BühnenMagistratsvortrag
- 12. August 2020NRNR 1255Neubauoptionen der Städtischen BühnenSTVV-Antrag · AfD
- 13. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 195 WochenBB 416Neubauoptionen der Städtischen BühnenMagistratsbericht
- 25. März 2022MM 49Neubau der Städtischen Bühnen - Variantenprüfung und GrundstückssicherungMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 1255) und BFF (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION; FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 111 = Annahme im Rahmen NR 1255, NR 1255 = Annahme) FDP (M 111 = Annahme, NR 1255 = zu 1. Annahme, zu 2. Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 1255) sowie BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 1255) und BFF (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)