Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus"
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus" abzulehnen, da es als unzulässig erachtet wird. Die Begründung umfasst formelle und materielle Mängel, insbesondere in Bezug auf die Kostendeckung und die Machbarkeit des Vorhabens.
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Gelnhäuser Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Zusätzliche Fahrradständer vor dem SAALBAU Ronneburg24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Baumaßnahmen im Enkheimer Ried08.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen05.07.2022 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Gelnhäuser Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Vorlage M 78 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 77 wird abgelehnt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die erforderliche Schriftform zur Einreichung des Bürgerbegehrens wurde eingehalten.
B. Alternativen
In dieser Angelegenheit hat es in Frankfurt am Main noch keinen Bürgerentscheid gegeben.
C. Lösung
Gemäß § 8b Abs. 3 S. 2 HGO sind bis zu drei Vertrauenspersonen zu benennen. Mit Frau Ursula Plahusch und den Herren Nidhal Chedly und Thomas Mann sind drei Vertrauenspersonen auf den Unterschriftenlisten benannt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 8b Abs. 3 Satz 3 HGO muss ein Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheides von mindestens drei Prozent der bei der letzten Gemeindewahl Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Die Prüfung ergab, dass von 23.423 eingereichten Unterschriften 18.410 gültig sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2021Sie sind hierMM 78Bürgerbegehren „Rettet das Schauspielhaus“Magistratsvortrag
- 29. Juni 2021NRNR 77Bürgerbegehren „Rettet das Schauspielhaus“ - Dialog mit den Initiatoren aufnehmenSTVV-Antrag · BFF-BIG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (M 78 = Annahme, NR 77 = Ablehnung) Gartenpartei (M 78 = Ablehnung, NR 77 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und IBF gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und IBF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)