Neubau der Städtischen Bühnen: "Prüferitis" beenden - "Kulturmeile" vorantreiben!
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die favorisierte Neubauvariante 2 "Kulturmeile" voranzutreiben und die bisherigen Variantenprüfungen zu beenden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Zustand des Bestandsgebäudes am Willy-Brandt-Platz eine ernsthafte Gefährdung des Spielbetriebs darstellt. Die Stadtverordnetenversammlung soll dem Magistrat die Zustimmung zur Umsetzung dieser Variante erteilen.
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistratsvorlage M 49 vom 25.03.2022 "Neubau der Städtischen Bühnen - Variantenprüfung und Grundstückssicherung" wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
zu II.:
Der Magistrat wird beauftragt, die favorisierte Variante 2 "Kulturmeile" mit der Oper an der Neuen Mainzer Straße und dem Schauspiel am Willy-Brandt-Platz als einzige der bisher betrachteten Varianten einer abschließenden Bewertung zu unterziehen.
zu III.:
Die Neubauvariante 1 ("Spiegelvariante") mit dem Schauspiel in den Wallanlagen und der Oper am Willy-Brandt-Platz und die Neubauvariante 4 (Neubau Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz) werden ebenfalls nicht weiterverfolgt.
zu IV.:
Eine umgekehrte Variante 2 mit "Schauspiel in der Neuen Mainzer Straße und der Oper am Willy-Brandt-Platz" wird nicht in die weiteren Prüfungen und damit auch nicht in die Grundstücksgespräche aufgenommen.
zu VI.: Im Hinblick auf den für das Eingangsbauwerk (Glasfoyer) des derzeitigen Bestandsgebäudes am Willy-Brandt-Platz vom Hessischen Landesdenkmalamt festgestellten Denkmalschutz wird der Magistrat damit beauftragt, den Stadtverordneten die folgenden Fragen innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu beantworten:
- Hat die Stadt Frankfurt Einspruch gegen die Feststellung des Denkmalschutzes für das Eingangsbauwerk (Glasfoyer) eingelegt, wie es der Gesetzgeber ermöglicht?
- Hat die Stadt Frankfurt bzw. die Stabsstelle Städtische Bühnen bereits eine Wirtschaftlichkeitsberechnung in Auftrag gegeben, die belegen kann, dass ein Weiterbetrieb des Glasfoyers für den Betreiber wirtschaftlich unzumutbar ist bzw. wann ist beabsichtigt, eine solche in Auftrag zu geben?
- Beabsichtigt die Stadt Frankfurt, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und in Form einer Feststellungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht den für das Eingangsbauwerk angeordneten Denkmalschutz abzuwenden? Und wenn nicht, warum nicht?
zu IX.: Die finale Vorbereitung und Auslobung eines Architekturwettbewerbs darf erst erfolgen, nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt über die Zulässigkeit der Durchführung des Bürgerentscheids "Rettet das Schauspielhaus" zum Wiederaufbau des historischen Schauspielhauses am Willy-Brandt-Platz entschieden hat bzw. dieser Bürgerentscheid - einen Erfolg der Kläger vor Gericht vorausgesetzt - durchgeführt wurde.
Begründung
Bereits im Jahr 2013 wurde eine 6,6 Millionen EUR teure Generaluntersuchung der Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse im Sommer 2017 vorgelegt wurden. Was daraufhin folgte, waren immer neue Varianten, Untersuchungen und Studien. Abgesehen von der im Januar 2020 von der Stadtverordnetenversammlung getroffenen Entscheidung, eine Sanierung des Bestandsgebäudes nicht weiter zu verfolgen, ist auch nach fünf Jahren noch nicht einmal die Frage geklärt, ob der Neubau wieder in Form einer Doppelanlage oder an zwei getrennten Standorten erfolgen soll. Und das, obwohl hinreichend lange bekannt ist, dass eine Aufrechterhaltung des Spielbetriebs im Bestandsgebäude am Willy-Brandt-Platz aufgrund seines maroden Zustands ernsthaft gefährdet ist. Eine weitere Prüfung von drei Varianten sowie einer zusätzlichen umgekehrten Variante 2, wie dies vom Magistrat erneut vorgeschlagen wird, ist daher abzulehnen. Stattdessen ist diese "Prüferitis" jetzt endlich zu beenden und die Variante 2 "Kulturmeile" mit der Oper an der Neuen Mainzer Straße und dem Schauspiel am Willy-Brandt-Platz aufgrund der bereits vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu favorisieren und deren Umsetzung voranzutreiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2022MM 49Neubau der Städtischen Bühnen - Variantenprüfung und GrundstückssicherungMagistratsvortrag
- 5. Mai 2022Sie sind hierNRNR 378Neubau der Städtischen Bühnen: „Prüferitis“ beenden - „Kulturmeile“ vorantreiben!STVV-Antrag · BFF-BIG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 337), AfD (= Annahme im Rahmen NR 365), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 378) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Annahme im Rahmen NR 365) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 337), AfD (= Annahme im Rahmen NR 365), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 378) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Annahme im Rahmen NR 365) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 365) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 49, NR 337und NR 365 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 337), AfD (= Annahme im Rahmen NR 365), ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 378) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Annahme im Rahmen NR 365) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 365) und BFF-BIG (= Annahme)