Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere Teilprojekte
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die zukünftigen Standorte der Städtischen Bühnen in Frankfurt zu klären und Verhandlungen für den Neubau des Schauspielhauses und Opernhauses zu beauftragen. Die Beibehaltung des historischen Standorts am Willy-Brandt-Platz wird als kulturell bedeutend erachtet, während alternative Standorte geprüft werden sollen. Das erwartete Ergebnis ist eine fundierte Entscheidung über die Standorte und die Sicherstellung der Finanzierung.
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Brönnerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Zukunft der Musikschule nachhaltig sichern20.08.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Transformation der Innenstadt: Investitionskostenzuschuss zu Umbau und Anmietung der Liegenschaft Stiftstraße 8–10 und Brönnerstraße 5–9 durch die Musikschule Frankfurt am Main e. V.08.05.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Tempo 30 Alte Gasse08.01.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Brönnerstraße per E-MailAntrag
- Der Neubau des Schauspielhauses erfolgt am historischen Standort am Willy-Brandt-Platz (ehemals Theaterplatz), wie ursprünglich in der Variante 2a "Kulturmeile" vorgesehen. Im Rahmen der Planung erfolgt eine Neugestaltung des Willy-Brandt-Platzes sowie der hinzugewonnenen Freiflächen.
- Es werden umgehend Gespräche und Verhandlungen mit den Eigentümern der Liegenschaften Zeil 92, Zeil 94 sowie Brönnerstraße 6 am Standort "Ex-Karstadt" bezüglich eines Erwerbs der betreffenden Grundstücke durch die Stadt Frankfurt zum Zwecke des Neubaus eines Opernhauses aufgenommen. Im Rahmen dessen sind die stadtplanerischen, freiraumbezogenen und planungsrechtlichen Möglichkeiten für einen Opernneubau an diesem Standort zu prüfen. Diese Prüfung soll zugleich eine Neugestaltung und Aufwertung der Konstablerwache beinhalten.
- Parallel dazu werden die Verhandlungen mit der Helaba über den Abschluss eines Erbpachtvertrages für das ca. 5.500 qm große Grundstück an der Neuen Mainzer Straße sowie eine vertiefte Prüfung der stadtplanerischen, freiraumbezogenen und planungsrechtlichen Möglichkeiten für einen Opernneubau an diesem Standort fortgeführt, wie ursprünglich in der Variante 2a "Kulturmeile" vorgesehen.
- Die Ergebnisse der unter den Punkten 2 und 3 beschriebenen Verhandlungen und Prüfungen sind den Stadtverordneten mitsamt einer wirtschaftlichen Vergleichsrechnung zwischen beiden Varianten, welche die jeweiligen Grundstückskosten beinhaltet, zur finalen Entscheidung über den zukünftigen Standort des Opernhauses vorzulegen. Dies hat rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Frist zu erfolgen, die in dem zwischen der Stadt Frankfurt und der Helaba geschlossenen "Memorandum of Understanding" für dessen Gültigkeitsdauer festgeschrieben wurde.
- Das Raumprogramm für Schauspiel und Oper wird abschließend konkretisiert und ist für den Neubau beider Häuser den Stadtverordneten zur finalen Entscheidung als Grundlage des durchzuführenden Architektenwettbewerbs vorzulegen. Im Hinblick auf den Neubau des Schauspielhauses am historischen Standort ist der Architektenwettbewerb so auszuschreiben, dass die planerische Umsetzung auch in Form eines Wiederaufbaus des Schauspielhauses von 1902 (Seeling-Bau) in ähnlicher bzw. möglichst identischer Form grundsätzlich möglich ist. Bezüglich des Opernhauses ist die Translozierung des denkmalgeschützten Wolkenfoyers in den Neubau festzuschreiben.
- Parallel dazu ist ein schlüssiges Finanzierungskonzept zur Realisierung der Neubauten von Schauspiel und Oper auszuarbeiten und den Stadtverordneten zeitgleich mit der Entscheidung für den durchzuführenden Architektenwettbewerb (wie unter Punkt 5 beschrieben) vorzulegen. Dieses Finanzierungskonzept soll sowohl Auskunft über die finanzielle als auch eine mögliche institutionelle Beteiligung des Landes Hessen - etwa in Form eines Staatstheaters - geben. Zudem sind Möglichkeiten der Akquisition von privaten Geldgebern, wie z. B. Sponsoren, Stiftungen etc., sowie von Fördermitteln für die Neubaumaßnahmen darzulegen und mit welchen konkreten Maßnahmen der Spielbetrieb beider Sparten langfristig gesichert wird.
- Weiterhin sind Konzepte für die Abdeckung der Interimsbedarfe ebenso zu erarbeiten wie für das im Gesamtprojekt erforderliche neue Lager- und Logistikzentrum. Dies umfasst die Suche nach den geeigneten Liegenschaften ebenso wie die Verhandlung der finanziellen Rahmenbedingungen. Diese sind den Stadtverordneten ebenfalls möglichst zeitnah zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung
Die Beibehaltung des historischen Standortes des Schauspielhauses am Willy-Brandt-Platz (ehemals Theaterplatz) trägt dessen kultureller Bedeutung nicht nur für Frankfurt, sondern auch weit über die Stadtgrenzen hinaus, Rechnung. Mit dem U-Bahnhof (Linien U1, U2, U3, U4, U5, U8) und der Straßenbahnhaltestelle (Tram 11, 12, 14, 18) Willy-Brandt-Platz ist der Standort nicht nur hervorragend an den ÖPNV angeschlossen, sondern durch die Tiefgarage "Am Theater" mit 371 Parkplätzen auch für Autofahrer gut erreichbar. Die Realisierung des Neubaus für das Schauspiel an dieser Stelle ermöglicht zudem die Neugestaltung des Willy-Brandt-Platzes, einschließlich der durch die Verlagerung der Oper an einen anderen Standort hinzugewonnenen Freiflächen. Zudem wird mit dieser Standortentscheidung nach wie vor die Möglichkeit eines Wiederaufbaus des historischen Schauspielhauses von 1902 (Seeling-Bau) in ähnlicher bzw. möglichst identischer Form am Willy-Brand-Platz offengehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2023MM 192Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere TeilprojekteMagistratsvortrag
- 5. Dezember 2023Sie sind hierNRNR 829Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere TeilprojekteSTVV-Antrag · BFF-BIG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 820 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 829 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 820) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 825) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und LINKE. (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 2. bis 5.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 192 = Annahme, NR 820 und NR 825 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 192, NR 820 und NR 829 = Ablehnung, NR 825 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage NR 820 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage NR 825 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 829 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 820), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 825) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Enthaltung) FRAKTION (= Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 820 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 192 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 825 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 192 zur Prüfung und Berichterstattung im überwiesen. 4. Die Vorlage NR 829 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 820), LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 825) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Ziffer 2. bis 5.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 192, NR 820 und NR 829 = Ablehnung, NR 825 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 820 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 192 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 825 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 192 zur Prüfung und Berichterstattung im überwiesen. 4. a) Die Vorlage NR 829 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zapf-Rodriguez, Busch, Thoma, Lobenstein, Zieran, Pfeiffer, Becker, Wollkopf, Müller, Baier, Paulsen, Momsen und Eberz sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis. 5. a) Die Vorlage NR 803 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zapf-Rodriguez, Busch, Thoma, Lobenstein, Zieran, Pfeiffer, Becker, Wollkopf, Müller, Baier, Paulsen, Momsen und Eberz sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis. 6. a) Die Vorlage NR 808 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zapf-Rodriguez, Busch, Thoma, Lobenstein, Zieran, Pfeiffer, Becker, Wollkopf, Müller, Baier, Paulsen, Momsen und Eberz sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 820), LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 825) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) Ziffer 2. bis 5.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme) zu 6. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)