Kleingartenverein Nordweststadt e. V. - Verluste einzelner Parzellen nur an Ort und Stelle kompensieren Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181
Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
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14. Februar 2023
14. Februar 2023
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Dauerkleingartenanlage des Kleingartenvereins Nordweststadt e. V. zu erhalten und mögliche Verluste an Parzellen durch eine Flächenprüfung zu kompensieren. Dies soll sicherstellen, dass die bestehenden Gemeinschaften nicht zerstört werden und die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in ihrer Nachbarschaft bleiben können.
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Beschluss
Die Vorlage OA 317 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat ergänzt für den Schlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 BauGB eine Flächenprüfung mit dem Ziel, die bestehende und planungsrechtlich derzeit durch die Bebauungspläne Nr. 199 und NW 104d Nr. 1 gesicherte Dauerkleingartenanlage im Falle der Realisierung des ‚Stadtteils der Quartiere' und/oder der Ausführung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 5 an Ort und Stelle zu erhalten. Ziel ist Bestandsschutz für die Dauerkleingartenanlage auch im Falle einer Überplanung. Dazu sind unmittelbar an die Vereinsanlage anschließende Erweiterungsflächen östlich der A 5 in nordöstlicher und südwestlicher Richtung für eine vollständige Kompensation evtl. wegfallender Parzellen zu prüfen."