Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB
Stadtverordnetenversammlung
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31. März 2022
31. März 2022
Beschluss
I. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. II. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. III. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit Fotovoltaikanlagen sollen überall dort, wo es technisch möglich ist, konsequent umgesetzt werden. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen miteinzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerische Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbachstraße und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben." IV. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.