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Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB

Vorlagentyp: M
35 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren13 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird beauftragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet Nördlich Lorscher Straße in Frankfurt am Main - Rödelheim aufzustellen. Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung eines Ersatzstandortes für den Busbetriebshof der In-der-City-Bus GmbH (ICB). Die Umsetzung soll durch einen Durchführungsvertrag mit der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH erfolgen.

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Lorscher Straße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Beschlussvorschlag

das Gebiet Nördlich Lorscher Straße in Frankfurt am Main - Rödelheim ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2021.

I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll der Ersatzstandort für den Busbetriebshof der In-der-City-Bus GmbH (ICB) auf der aktuell gartenbauwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen der Bundesautobahn A66 und der Lorscher Straße planungsrechtlich gesichert werden.

II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzeptes vom 21.10.2021 (Anlage 2) einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden.

Begründung

Zu I und II

Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet hat eine Größe von circa 6,5 Hektar und liegt im Stadtteil Rödelheim, südöstlich des Autobahnkreuzes Frankfurt-Nordwest. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten durch die Abfahrt der Bundesautobahn A5 beziehungsweise deren Böschungskante und im Süden durch die Lorscher Straße begrenzt. Westlich begrenzen ein Gartencenter und industriell genutzte Flächen beziehungsweise deren Erschließung das Plangebiet.

Bestand und städtebauliche Situation

Das Plangebiet wird aktuell als Baumschule genutzt. Die Fläche wird durch einen Pflanzen- und Baumbestand geprägt, welcher aufgrund der Nutzung entstanden ist. Im Westen befinden sich zwei Unterstellmöglichkeiten in Form von Zeltpavillons. Die flächenmäßig untergeordneten Randbereiche von angrenzenden Verkehrsflächen werden in die Planung mit einbezogen.

Westlich des Plangebiets grenzt ein Gartencenter mit Stellplatzflächen an der Lorscher Straße und nördlich daran anschließenden Haupt- und Nebengebäuden sowie entsprechenden gartenbauwirtschaftlichen Freiflächen an. Nordwestlich des Plangebietes bestehen Abstellflächen eines Gewerbebetriebs, welche sich in einem Industriegebiet befinden. Im Norden grenzt die Abfahrt der A5 und die sich weiter nördlich anschließende A66 an. Die Abfahrt der A5 verläuft weiter entlang der östlichen Plangebietsgrenze und trennt das Plangebiet räumlich von weiteren gartenbauwirtschaftlichen Flächen. Südlich der Lorscher Straße befinden sich eine Bahnlinie sowie daran anschließend, gewerblich genutzte Flächen.

Anlass, Erfordernis

Anlass der Planung ist die Entwicklung eines Ersatzstandortes für den In-der-City-Bus GmbH (ICB) Busbetriebshof "Am Römerhof". Der Ersatzstandort soll auf einer bisher gartenbaulich genutzten Fläche, durch die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG), in Rödelheim, zwischen der Bundesautobahn A66 und der Lorscher Straße entwickelt werden. Dieser Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt, sodass in einem parallel zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der ABG zu schließenden Durchführungsvertrag insbesondere die Kosten und Fristen zur Umsetzung der Planung geregelt werden.

Das Erfordernis der Planung ergibt sich aus einer neu zu realisierenden Wohnbebauung am bestehenden Standort des Busbetriebshofes. Damit die ABG dort den ersten Bauabschnitt für die geplante Bebauung realisieren kann, muss der Busbetriebshof verlagert werden. Diese Verlagerung wird durch den neuen Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - planungsrechtlich vorbereitet.

Planungsgrundlagen

Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010)

In der Hauptkarte des RPS/RegFNP 2010 ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - zu weiten Teilen als Gewerbliche Baufläche, geplant dargestellt. Die Lorscher Straße im Süden, wie auch die Flächen der angrenzenden Bundesautobahn sind als Fläche für den Straßenverkehr dargestellt.

In den Beikarten 1 und 2 finden sich keine weiteren Aussagen über das Plangebiet. Der Bebauungsplan kann vollständig aus den Darstellungen des RPS/RegFNP 2010 entwickelt werden.

Die in der Hauptkarte des RPS/RegFNP 2010 dargestellte Gewerbliche Baufläche, geplant beinhaltet zugleich das Ziel zum regionalplanerischen Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe. Die geplante Festsetzung eines Gewerbegebietes entspricht daher auch den regionalplanerischen Zielen.

Bebauungspläne

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - überlagert weitestgehend Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes NW 44 c Nr. 1 - Rödelheimer Eisenbahnbrücke -, welcher am 04.09.1965 in Kraft getreten ist. Dieser setzt für einen maßgeblichen Teil des Plangebietes eine Gartenbauwirtschaftliche Fläche fest.

Zusätzlich überlagert der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - in Teilen folgende Bebauungspläne:

- NW 24a Nr 2 (Inkrafttreten 21.06.1977)

- NW 44c Nr 2 (Inkrafttreten 11.03.1969)

Die überlagerten Teilflächen dieser Bebauungspläne setzen Verkehrsflächen fest. Diese Festsetzungen werden in den Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - übernommen.

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss § 7283 vom 04.03.2021 die Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) als Rahmenkonzept beschlossen. Die Fortschreibung des GEP benennt als Teilkonzept der Stadtentwicklungsplanung Ziele und Handlungsprioritäten und dient als Orientierungsrahmen für die Entwicklung von Flächen für Industrie und Gewerbe. Es fungiert als Leitfaden für zukünftige Entscheidungen und Planungen und ist als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß §1 (6) Nr.11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.

Eine maßgebliche Teilfläche des Plangebietes wird im GEP mit der Ziffer 7.1.3 Zuwachsfläche Lorscher Straße gekennzeichnet. Für diese Fläche wird in der Anlage 1 des GEP die Standorttypik emittierendes Gewerbe und in Anlage 2 des GEP die Aufstellung eines Bebauungsplans dargestellt. Zudem wird durch die Anlage 2 eine verbesserte Autobahnanbindung sowie eine Aufmerksamkeitszone vorgesehen. Die Aufmerksamkeitszone sieht vor, dass bei heranrückender Wohnbebauung beziehungsweise zu genehmigenden Wohnbauvorhaben das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber dem industriellen beziehungsweise gewerblichen Bestand besondere Berücksichtigung findet. Das Vorhaben mit der Nutzung als Busbetriebshof entspricht demnach den Zielvorgaben des GEP.

Bundesfernstraßengesetz

Gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) dürfen im Abstand von 40 m vom äußeren Fahrbahnrand der A 66 beziehungsweise der A 5, innerhalb der sogenannten Baufreihaltezone, keine Hochbauten jeder Art errichtet werden. Für einen Bereich von 100 m, der sogenannten Baubeschränkungszone, gilt für die Genehmigung baulicher Anlagen allgemein, sowie der Anlagen die nach Landesrecht anzeigepflichtig sind, wie etwa auch Stellplätze, Wege, Straßen, Zaunanlagen und Ähnlichen, eine Zustimmungspflicht durch das Fernstraßen-Bundesamt (FBA). Bei Erweiterungen der Autobahn muss mit eventuell erforderlichem Rückbau der errichteten Anlagen gerechnet werden.

Verkehr

Das Plangebiet wird im südlichen Bereich über die bestehende Zufahrt zum Gartencenter an die Lorscher Straße angeschlossen. Gemäß der Vorhabenplanung werden täglich in Summe circa 1.500 Fahrten von beziehungsweise auf das Gelände erwartet.

Die Routen der Busse zu beziehungsweise von ihren Einsatzorten wurden durch den Betreiber ICB vorgegeben. Hierbei werden Routen gewählt, bei denen sensible Bereiche mit vorwiegender Wohnbebauung und engen Straßenräumen vermieden werden.

Erste Berechnungen haben ergeben, dass die vorhabenbedingten zusätzlichen Verkehre bei einer Überlagerung mit dem Grundverkehr zu einer Verkehrszunahme von 8 % im Tagesverkehr führen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Busse am Busbetriebshof zum Großteil außerhalb der verkehrlichen Spitzenstunden verkehren werden. Der Verkehr auf der Lorscher Straße an der Einmündung zum Busbetriebshof kann weiterhin leistungsfähig abgewickelt werden und die Auswirkungen auf kritisch belastete Verkehrsinfrastruktur im Umfeld des Vorhabens durch die Busse werden als sehr gering prognostiziert.

Auf dem geplanten Busbetriebshof sollen batterie- und wasserstoffbetriebene Busse eingesetzt werden, wobei deren Anteil kontinuierlich wachsen soll. Für das Jahr 2025 strebt die ICB an, dass bereits ein Drittel der Busse, also circa 80 Stück, durch Strom und Wasserstoff betrieben werden. Im Jahr 2030 sollte der Busbetriebshof gänzlich mit Batterie- und Wasserstoffbussen ausgestattet sein.

Seveso-Richtlinie

Im nordwestlichen Bereich des Betriebsgeländes ist entsprechend eine Wasserstofftankstelle vorgesehen. Im Rahmen eines sicherheitstechnischen Gutachtens wurden die Anforderungen und der Aufbau der geplanten Wasserstoff-Gasfüllanlage geprüft. Bei dieser Prüfung wurde vorausgesetzt, dass die Lagerkapazität des Wasserstoffs vor Ort auf maximal 4.900 kg begrenzt wird und damit unterhalb der Mengenschwelle nach Anhang I der Störfall-Verordnung (Seveso) liegt.

Wasserstoff ist ein farb- und geruchloses sowie geschmackfreies Gas, welches nicht giftig ist. Es ist jedoch hochentzündlich und bildet mit Luft in vielen Mischungsverhältnissen explosionsfähige Gemische. Entsprechend der gesetzlichen Regelwerke ist daher zu Gebäuden und Einrichtungen, in denen sich Menschen treffen und aufhalten, ein Abstand von 8 m einzuhalten. Zur A66 beziehungsweise der Abfahrt von der A5 im Norden hält die Wasserstofftankstelle einen Mindestabstand von 40 m ein. Zur Bebauung im nordwestlich gelegenen Industriegebiet wird ein Abstand von circa 23 m eingehalten. Nach Süden befindet sich die nächste Aufenthaltsfläche für Besucher des Gartencenters in circa 50 m Entfernung. Die vorgeschriebenen Abstände werden demnach deutlich eingehalten, eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist nicht zu erwarten. Zusätzlich zu den berücksichtigenden Abständen wird die Wasserstofftankstelle durch entsprechende Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, unter anderem eine Schutzwand und Brandschutzdämmung, vor Gefahren von außerhalb geschützt.

Die geplante Wasserstofftankstelle führt aufgrund der Mengenschwelle nicht zur Anwendung der Störfallverordnung. Sollten zusätzlich dazu von demselben Betreiber weitere gefährliche Stoffe im Sinne der Störfallverordnung im Vorhabengebiet gelagert werden, käme die Störfallverordnung jedoch zur Anwendung. Dies wird im weiteren Verfahren geprüft.

Landschaftsplan

In der Bestandsdarstellung des Landschaftsplans von 2001 des damaligen Umlandverbandes Frankfurt (UVF) liegt nahezu die gesamte Fläche des Geltungsbereiches innerhalb einer Fläche für Baumschulen und Weihnachtsbaumkulturen. In der Zielformulierung wird auf eine mögliche Siedlungserweiterung aus dem Regionalplan Südhessen 2000 hingewiesen.

Freiflächenentwicklungsplan

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.05.1999, § 4216 den Freiflächenentwicklungsplan (FFEP) beschlossen. Er dient als städtische Fachplanung zur Sicherung und zur Entwicklung von Freiräumen für die Frankfurter Bevölkerung sowie zur Verwirklichung von Zielen und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Infolge der Selbstbindung der Stadt Frankfurt am Main finden Ziele und Inhalte des FFEP insbesondere im Rahmen der Stadtentwicklung Berücksichtigung.

Im FFEP ist für maßgebliche Teile des Plangebietes eine geplante Siedlungserweiterung unter Berücksichtigung landschaftsplanerischer Grundsätze dargestellt. In den Randbereichen der Verkehrsflächen werden Flächen für Wald, Gehölze, Feldgehölze, Eingrünungen von Verkehrswegen und Schutzpflanzungen dargestellt.

Städtebauliches Konzept

Die Flächen der Baumschule sollen zukünftig als gewerbliche Flächen gemäß § 8 BauNVO in Form eines Busbetriebshofes genutzt werden. Die innerhalb des Geltungsbereichs liegenden, bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen bleiben als solche erhalten.

Die Planung sieht im südöstlichen Bereich des Plangebiets ein Verwaltungsgebäude mit vier bis fünf Geschossen und nördlich davon eine ein- bis zweigeschossige Werkstatthalle mit Technik- und Lagermöglichkeiten vor. Die Fläche westlich dieser Gebäudegruppe ist für Stellplätze von circa 250 Linienbussen vorgesehen. In Teilbereichen sollen diese auch überdacht werden können. Jeweils südlich und nördlich der Stellplätze der Busse sind die Stellplätze für die Kraftfahrzeuge der Beschäftigten vorgesehen. Im Rahmen der Planung ist auf einer Teilfläche innerhalb der 40 m breiten Baufreihaltezone, unter der Berücksichtigung des Bundesfernstraßengesetzes, die Unterbringung von Stellplätzen und Erschließungsflächen vorgesehen. Weiterhin ist vorgesehen, den Gehölzbestand am Rand des Vorhabengebiets zu erhalten. Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes soll eine Wasserstofftankstelle errichtet werden. Nördlich der Stellplätze für die Linienbusse ist eine weitere Halle mit einer integrierten Waschanlage und den dafür benötigten technischen Anlagen vorgesehen.

Bei der Planung werden unter anderem die Belange des Umweltschutzes, des Boden- und Klimaschutzes, ebenso wie des Artenschutzes, der Erholung und des Landschaftsbildes zu berücksichtigen sein. Die Eingriffsregelung ist anzuwenden. Ziele wie die grünplanerische Gestaltung, Dachbegrünung, die Sicherung der Durchlüftung und der Regenwasserbewirtschaftung finden dabei Beachtung.

Grundsätzlich gilt, dass Niederschlagswasser möglichst ortsnah verwertet, verrieselt oder versickert werden soll. Im weiteren Verfahren wird in Abstimmung mit der Stadtentwässerung Frankfurt am Main ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept erstellt, um diesen Zielen gerecht zu werden.

Eine Dachbegrünung ist auf allen Dachflächen vorgesehen. Soweit technisch möglich, kann sie mit Photovoltaik-Anlagen kombiniert werden. Dies trägt zum Ausgleich der hohen Versiegelung von Flächen, die für die Nutzung der Fläche als Betriebshof erforderlich wird, bei.

Zur planungsrechtlichen Absicherung des Projektes soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt und mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen werden.

Zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens wird mit der Vorlage des Strukturkonzeptes (Anlage 2) der Aufstellungsbeschluss qualifiziert. Hierdurch wird dem Magistrat ermöglicht, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 10. Januar 2022Sie sind hier
    MM 4Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB
    Magistratsvortrag
  2. 21. Januar 2022NRNR 249Wiederaufforstung der Baumschule in RödelheimSTVV-Antrag · Gartenpartei
  3. 2. März 2022OFOF 115/7Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 6. März 2022OFOF 116/7Neues Busdepot an den ÖPNV anbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
  5. 22. März 2022OAOA 164Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4Anregung
  6. 22. März 2022OAOA 165Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4Anregung
  7. 8. Juli 2022BB 283Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher StraßeMagistratsbericht
  8. 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 2052Neues Busdepot an den ÖPNV anbindenStellungnahme
  9. 20. September 2022OFOF 202/7Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werdenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
  10. 4. Oktober 2022OAOA 248Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf13 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 5 · 08.02.2022
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 249 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 5 · 10.02.2022
TO I, TOP 15
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
FRAKTION (NR 249 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (NR 249 = Ablehnung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 5 · 14.02.2022
TO I, TOP 19
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 5 · 15.02.2022
TO I, TOP 16
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 22.02.2022
TO II, TOP 8
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 6 · 15.03.2022
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FRAKTION (M 4 = Annahme, NR 249 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 4 = Annahme, NR 249 = Ablehnung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 6 · 17.03.2022
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 4 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 6 · 21.03.2022
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 4 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

OBR 7
Sitzung 8 · 22.03.2022
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung OA 164 2022 Anregung OA 165 2022 1. Der Vorlage M 4 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 115/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 117/7 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFarbechte/linkeFDPBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
Grüne1 SPDFarbechte/linke
Ablehnung:
CDUFDPBFFÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
1 SPD
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFarbechte/linkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
zu 2 / Ziffer 3)
Zustimmung:
GrüneCDUFarbechte/linke
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLFDPBFF
Enthaltung:
SPD
zu 2 / Ziffer 4)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFarbechte/linkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
FDP
zu 2 / Ziffer 5. und 6)
Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDPBFF
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
zu 3)
Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
FDPBFF
zu 4)
Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, 1 SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU und farbechte/LINKE gegen ÖkoLinX-ARL, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffern 5. und 6.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) FDP und BFF (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 6 · 22.03.2022
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 4 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 29.03.2022
TO I, TOP 22
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Linke (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung)Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme)

Ältestenausschusses
Sitzung 9 · 31.03.2022
TO I, TOP 7
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme)Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 31.03.2022
TO II, TOP 33
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

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