Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden
Stellungnahme des Magistrats
Die Aufgabenträgerschaft der Regionalbuslinie 252 wechselte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 vom Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zur Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft (MTV). In diesem Zusammenhang wurde der Abschnitt Eschborn - Frankfurt-Rödelheim aufgrund der geringen Fahrgastnachfrage und der zusätzlich auf diesem Abschnitt verkehrenden S-Bahn eingestellt. Innerhalb von Eschborn erhielt die Linie 252 eine neue Linienführung. Eine Nachfrage bei der MTV, dem aktuellen Aufgabenträger der Linie 252, ergab, dass keine Pläne für eine erneute Führung dieser Linie nach Frankfurt-Rödelheim bestehen. In Frankfurt am Main wurde der Wegfall der Linie 252 durch die Einrichtung der neuen Linie 67 zwischen Rödelheim Bahnhof und Eschborner Landstraße West kompensiert. Inzwischen wurde die Linie 67 mit der Linie 56 zu einer verlängerten Linie 56 Eschborn Südbahnhof - Rödelheim Bahnhof - Eschborner Landstraße West vereint. Somit besteht neben der S-Bahn auch mit der Buslinie 56 eine weitere Verbindung zwischen Rödelheim und Eschborn. Die Einrichtung einer eigenen Linie für die direkte Anbindung des Betriebshofes an Stationen der S-Bahn und U-Bahn ist aus betrieblicher Sicht nicht möglich, da an keiner der in Frage kommenden Schienenhaltestellen ausreichend Platz für zusätzliche Buswartepositionen zur Verfügung steht. Am Bahnhof Rödelheim sind alle verfügbaren Haltepositionen sowohl auf der West- als auch auf der Ostseite derzeit durch andere Buslinien belegt, weshalb dort keine weitere Linie enden bzw. beginnen kann. Für die Tarifbildung ist die Zuordnung der Haltestellen zu Tarifgebieten entscheidend. Üblicherweise zählt hier die Gemarkung der Gemeinde als Grenze. In begründeten Ausnahmefällen können auch einzelne Haltestellen außerhalb Frankfurts auf die Tarifgrenze gelegt werden. Hierbei wäre jedoch eine Zuordnung für alle Linien notwendig, welche die Haltestelle anfahren, da die Zuordnung einer Haltestelle zu Gebieten in Abhängigkeit einer Linie nicht möglich ist. In diesem Fall bedeutet das, dass ganz Eschborn Zentrum dem Frankfurter Tarifgebiet zugeordnet werden müsste. Für Fahrten zwischen dem Tarifgebiet 6650 (Eschborn Zentrum) und den Tarifgebieten 5003 und 5004 (Sossenheim, Rödelheim, Praunheim) gilt jedoch seit der Einführung der Nachbarschaftstarife im Jahr 2019 die Regionalpreisstufe 3, welche sich preislich nur unwesentlich von der Stadtpreisstufe 3 für Frankfurt unterscheidet.