Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10
Bisheriger Verlauf
Anregung Ortsbeirat
Ausstehende Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10
Details im PARLIS OA_527_2025Stellungnahme des Magistrats
Ausstehende Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10
Details im PARLIS ST_1190_2025Antrag Ortsbeirat
Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10
Details im PARLIS OF_1102-10_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10
Details im PARLIS OM_7260_2025Anregung Ortsbeirat
Ausstehende Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10
Details im PARLIS OA_527_2025Stellungnahme des Magistrats
Ausstehende Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10
Details im PARLIS ST_1190_2025Antrag Ortsbeirat
Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10
Details im PARLIS OF_1102-10_2025Anregung Ortsbeirat
Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10
Details im PARLIS OM_7260_2025OM 7260
Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10 Vorgang: OA 527/25 OBR 10; ST 1190/25
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, die noch immer offiziell und auch ohne statistische Erfassung ausstehenden Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10 nunmehr umgehend - spätestens bis zur letzten Sitzung des Ortsbeirates 10 im Jahr 2025 am 25.11.2025 - vorzulegen. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Per 17.06.2025 waren immer noch 21 Anträge des Ortsbeirates 10 nicht bearbeitet. Diese enormen Rückstandszahlen gab es so seit Gründung der Ortsbeiräte im Jahr 1972 noch nicht. Zudem werden auch zu viele Anträge einfach nur vorläufig beantwortet, ohne dass dazu abschließende Stellungnahmen folgen. Der Magistrat muss sich so leider ein sehr schlechtes Urteil und viel Kritik gefallen lassen. Es ist bedauerlich, dass seit Monaten hier keine deutliche und nachhaltige Verbesserung im Zuständigkeitsbereich des Magistrates erreicht werden konnte beziehungsweise öffentlich erkennbar war.