Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12
Details im PARLIS OF_610-12_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12
Details im PARLIS OM_7001_2025Stellungnahme des Magistrats
Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12
Details im PARLIS ST_1434_2025Antrag Ortsbeirat
Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12
Details im PARLIS OF_610-12_2025Anregung Ortsbeirat
Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12
Details im PARLIS OM_7001_2025Stellungnahme des Magistrats
Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12
Details im PARLIS ST_1434_2025OM 7001
Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, in den Schulen des Ortsbezirkes 12 AGs für Gebärdensprache anzubieten und hierbei die Organisations- und Erfahrungsressourcen der Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige zu nutzen.
Begründung
Die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige machte in einer ihrer letzten Sitzungen darauf aufmerksam, dass der Bedarf an Gebärdensprachdolmetschern in den letzten Jahren enorm gestiegen ist, doch es gibt bei Weitem nicht genug Dolmetscher, um den Bedarf zu decken. Tatsache ist, dass bei Konferenzen, Sitzungen usw. immer zwei Dolmetscher engagiert werden müssen, weil das Dolmetschen in Gebärdensprache eben auch eine körperliche Anstrengung ist. Da Kinder sehr schnell diese körperlich aktive Sprache erlernen, sollte man ihnen schon aus Gründen der Allgemeinbildung und dann auch in weiser Voraussicht für einen solchen Beruf die Möglichkeit geben, diese Sprache kennenzulernen. Hinzu kommt, dass in fast jeder Klasse ein/e Schüler/in ist, der/die Hörprobleme hat. Im Rahmen der Inklusion ist es durchaus erforderlich und sinnvoll, die Gebärdensprache in der Schule zu berücksichtigen. Wie heißt es im Artikel 28 der Kinderrechtskonvention? Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung.