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Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

04.12.2020

Bericht des Magistrats

Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

Details im PARLIS B_640_2020
26.04.2024

Auskunftsersuchen

Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil öffnen

Details im PARLIS V_942_2024
15.07.2024

Stellungnahme des Magistrats

Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil öffnen

Details im PARLIS ST_1381_2024
02.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9

Details im PARLIS OF_1003-9_2025
24.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9

Details im PARLIS OM_6854_2025

OM 6854

Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 640/20; V 942/24 OBR 9; ST 1381/24

Ortsbeirat 9
Anregung vom: 24.4.2025

Entstanden aus

OF 1003/9 vom 02.04.2025

Antrag

Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme vom 15.07.2024, ST 1381, gebeten, einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, bis wann die individuelle Prüfung der Schulstandorte in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim abgeschlossen sein wird und erste Maßnahmen zur Öffnung der Schulen für die Stadtteile umgesetzt werden können. Hierzu sind die Planungs- und Investitionsmittel bereitzustellen, die die erforderlichen Mittel für Reinigung, Gebäudesicherung, Buchungsmanagement und etwaige bauliche Anpassungen berücksichtigen.

Begründung

Die Stadtteile Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim leiden unter einem erheblichen Mangel an Versammlungs- und Übungsräumen für Vereine und andere Gruppen. Die Stellungnahme ST 1381 konkretisiert die allgemeinen Prinzipien des Berichts vom 04.12.2020, B 640, auf die lokale Situation, bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit, Schulen und ggf. Kindertagesstätten für den Stadtteil zu öffnen, lässt jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Ein verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die angekündigte Prüfung der Schulstandorte und die Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2025 zu konkreten Verbesserungen der Situation für die Bürger und Stadtteilakteure kommen. Darin sollten priorisierte Maßnahmen benannt werden, die kurzfristig realisiert werden können. Die Bedarfserhebung im Stadtteil sollte zum Zweck der Priorisierung konkretisiert werden, um Transparenz darüber zu schaffen, welche Räume dringend benötigt werden und welche Gruppen am meisten von einer Öffnung profitieren würden. Hierzu sollten auch die Stadtteilarbeitskreise eingeladen werden. Ebenso sind die Fragen nach zusätzlichen Ressourcen und der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen offen. Planungs- und Investitionsmittel sind entscheidend, um die Umsetzbarkeit sicherzustellen.