Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich freihalten
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich freihalten
Details im PARLIS OF_554-8_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich frei halten
Details im PARLIS OM_6938_2025Antrag Ortsbeirat
Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich freihalten
Details im PARLIS OF_554-8_2025Anregung Ortsbeirat
Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich frei halten
Details im PARLIS OM_6938_2025OF 554/8
Zugangsrampen zur U-Bahn-Station "Niederursel" und dem umliegenden Kreuzungsbereich freihalten
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampen, die als barrierefreie Zugänge zur U-Bahn-Station Niederursel dienen, dauerhaft von parkenden E -Rollern und Fahrrädern freizuhalten. Ebenso den umliegenden Kreuzungsbereich mit den dazugehörigen Gehsteigen. Begründung: Die U-Bahn-Station Niederursel kann barrierefrei über Rampen erreicht werden. Soweit zumindest die Theorie. Leider sind die Rampen, die besonders für eingeschränkte Menschen den Zugang zur U-Bahn-Station ermöglichen soll, dauerhaft mit illegal abgestellten E - Rollern u.ä. zugeparkt. Somit ist ein gefahrloses Benutzen nicht möglich. Zuständig ist das Amt für Straßenbau und Erschließung. Daher soll das Amt den Auftrag erhalten, sich darum zu kümmern, dass die Rampen und der gesamte umliegende Bereich dauerhaft von falsch parkenden Zweirädern jeder Art freigehalten wird.
Begründung
Die U-Bahn-Station Niederursel kann barrierefrei über Rampen erreicht werden. Soweit zumindest die Theorie. Leider sind die Rampen, die besonders für eingeschränkte Menschen den Zugang zur U-Bahn-Station ermöglichen soll, dauerhaft mit illegal abgestellten E - Rollern u.ä. zugeparkt. Somit ist ein gefahrloses Benutzen nicht möglich. Zuständig ist das Amt für Straßenbau und Erschließung. Daher soll das Amt den Auftrag erhalten, sich darum zu kümmern, dass die Rampen und der gesamte umliegende Bereich dauerhaft von falsch parkenden Zweirädern jeder Art freigehalten wird.