Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
Details im PARLIS OM_1679_2022Stellungnahme des Magistrats
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
Details im PARLIS ST_1320_2022Stellungnahme des Magistrats
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
Details im PARLIS ST_2778_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
Details im PARLIS OM_4847_2023Stellungnahme des Magistrats
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
Details im PARLIS ST_305_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße
Details im PARLIS OM_7048_2025Stellungnahme des Magistrats
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
Details im PARLIS ST_1320_2022Stellungnahme des Magistrats
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
Details im PARLIS ST_2778_2022Stellungnahme des Magistrats
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
Details im PARLIS ST_305_2024OF 517/4
Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße
Vorgang
Begründung
In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: ". .den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird . .". Trotz Erinnerung vom 6.11.23 (OM 4847) erfolgte die Umsetzung der Maßnahme immer noch nicht.