Lärmschutzwall A 5 jetzt!
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Prüfungen zur Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der A5 im Bereich Kalbach-Riedberg abzuschließen. Dies soll mit der Absicht geschehen, den bereits vor 10 Jahren vorgestellten Lärmschutzwall nun baldmöglichst umzusetzen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, zügig die bereits am 6.11.23 erinnerte Umsetzung der Anregung vorzunehmen, wie sie in der ST 2778 vom 19.12.2022 in Aussicht gestellt wurde.
Begründung
Über Jahre hinweg wurde seitens der Stadt Frankfurt bei Fragen zum Lärmschutzwall entlang der A5 immer wieder auf offene Planungen seitens der Autobahn GmbH (bzw. früher Hessen Mobil) verwiesen. Erfreulicherweise hat die Autobahn GmbH nun in ST 1854 klargestellt: "Die im weiteren Bauablauf anfallenden und diesbezüglich geeigneten und verwertbaren Überschussmassen könnten dann zur Schüttung der Erdwälle an der A5 im Bereich Kalbach Verwendung finden." Die weiteren Genehmigungen lägen in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt - eine Aussage, der der Magistrat in dieser Stellungnahme auch nicht widerspricht. Somit blickt der Ortsbeirat 12 nun hoffnungsvoll auf die baldige Umsetzung des bereits vor 10 Jahren dem Ortsbeirat vorgestellten Lärmschutzwalls.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2022OFOF 154/4Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Februar 2022OMOM 1679Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeDirektanregung
- 3. Juni 2022STST 1320Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeStellungnahme
- 19. Dezember 2022STST 2778Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeStellungnahme
- 6. November 2023OFOF 352/4Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2023OMOM 4847Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeDirektanregung
- 5. Februar 2024STST 305Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeStellungnahme
- 3. Mai 2025Sie sind hierOFOF 517/4Behinderung der Einmündung WeidenbornstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP