Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert Maßnahmen zur Sicherung des Einmündungsbereichs Weidenbornstraße, um den Abbiegeverkehr vor falsch parkenden Fahrzeugen zu schützen. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Stauungen vermeiden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Str. in die Weidenbornstraße (Hausnr. 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Str. oder Seckbacher Landstr.) nicht durch falsch parkende Fahrzeuge behindert werden. Falls nötig, sollte die Einmündung durch eine Leitbake o.ä. gesichert werden.
Begründung
An der Einmündung Weidenbornstraße bei Hausnr. 24 sind immer wieder falsch parkende Fahrzeuge in der ausgewiesenen Parkverbotszone anzutreffen, die den abbiegenden Verkehr stark behindern und zu Aufstauungen im Verkehr führen. Es ist auch eine Sichtbehinderung und somit Gefahrenzone für die Fußgänger*innen, die ohne Fußgängerüberweg die Straße kreuzen müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 28. Januar 2022Sie sind hierOFOF 154/4Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Februar 2022OMOM 1679Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeDirektanregung
- 3. Juni 2022STST 1320Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeStellungnahme
- 19. Dezember 2022STST 2778Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeStellungnahme
- 6. November 2023OFOF 352/4Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2023OMOM 4847Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeDirektanregung
- 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 105 WochenSTST 305Behinderung an der Einmündung WeidenbornstraßeStellungnahme
- 3. Mai 2025OFOF 517/4Behinderung der Einmündung WeidenbornstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)