Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können und geht aktuell davon aus, dass bis zum Ende des 2. Quartals 2022 eine abschließende Stellungnahme erfolgen kann.