Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim
Details im PARLIS OF_500-4_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim
Details im PARLIS OM_6804_2025Antrag Ortsbeirat
Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim
Details im PARLIS OF_500-4_2025Anregung Ortsbeirat
Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim
Details im PARLIS OM_6804_2025OF 500/4
Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim
Begründung
Zwar ist eine Toilette im Erdgeschoss des SAALBAU, wie auch eine zweite Toilette im Untergeschoss, als Behindertentoilette ausgeschildert; beide sind aber nicht rollstuhlgerecht. Als Rollstuhlfahrer:in ist es nicht möglich, sich in mit dem Rollstuhl in der Toilette im Erdgeschoss zu drehen, um die Tür zu schließen. Auch eine Mobilisierung vom Rollstuhl auf das WC ist nicht möglich. Hier bitten wir um Beachtung der DIN-Norm 18040-1 für Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden, so dass der SAALBAU Bornheim dann zumindest über eine barrierefreie Toilette verfügt. Die DIN 18040-1 besagt, dass barrierefreie Sanitärräume so zu gestalten sind, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können.