Schülerbeförderung in der Oberstufe
OF 208/13
Schülerbeförderung in der Oberstufe
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert für eine reibungslose Kostenübernahme der Schülerbeförderung auch in der Oberstufe zu sorgen. Im Grenzänderungsvertrag §7 Satz 4 heißt es: die kostenlose Beförderung der Schüler zu den weiterführenden Schulen und nach Hause muss sichergestellt sein. Begründung: Es ist jedes Jahr das Gleiche. Zu Beginn des neuen Schuljahres bekommen Eltern einen ablehnenden Bescheid über die Refinanzierung der Schülerbetreuungskosten. Diese sind jedoch im Grenzänderungsvertrag sichergestellt und müssen eingehalten werden.
Begründung
Es ist jedes Jahr das Gleiche. Zu Beginn des neuen Schuljahres bekommen Eltern einen ablehnenden Bescheid über die Refinanzierung der Schülerbetreuungskosten. Diese sind jedoch im Grenzänderungsvertrag sichergestellt und müssen eingehalten werden.