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„Lachgas“ Testkäufe im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: OF Magistrat

OF 1673/1

"Lachgas" Testkäufe im Ortsbezirk 1

CDU
Antragsdatum: 6.6.2025

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die von der STVV beschlossene Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid ("Lachgas") konsequent umzusetzen und streng kontrollieren zu lassen. Dazu sollen sogenannte Testkäufe durch geschulte Jugendliche regelmäßig und verstärkt in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel durchgeführt werden. Begründung: Lachgas (Wirkstoff: Distickstoffmonoxid) ist in Deutschland frei verkäuflich und wird gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter. In Frankfurt wird Lachgas derzeit auch in Kiosken verkauft. Da dieser missbräuchliche Konsum eine akute Gefahr für Minderjährige darstellt, musste dringend eine zwischenzeitliche Lösung auf kommunaler Ebene gefunden werden. Daher war der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung auf Grundlage von § 74 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) notwendig. Mit Sitzung vom 08.05.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main die Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid "Lachgas" beschlossen, welche am Folgetag in Kraft trat. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt fest, wie gefährlich Lachgas ist und rät aufgrund der gesundheitlichen Risiken dringend, auf den Konsum von Lachgas zu verzichten. Nun muss die Einhaltung der Verordnung konsequent kontrolliert werden, damit sie ihre Wirkung zeigen kann und Jugendliche tatsächlich geschützt werden. Die Testkäufe durch geschulte Jugendliche haben sich schon bei Tabak und Alkoholabgabe bewährt und sollten nun ebenso bei Lachgas Anwendung finden.

Begründung

Lachgas (Wirkstoff: Distickstoffmonoxid) ist in Deutschland frei verkäuflich und wird gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter. In Frankfurt wird Lachgas derzeit auch in Kiosken verkauft. Da dieser missbräuchliche Konsum eine akute Gefahr für Minderjährige darstellt, musste dringend eine zwischenzeitliche Lösung auf kommunaler Ebene gefunden werden. Daher war der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung auf Grundlage von § 74 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) notwendig. Mit Sitzung vom 08.05.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main die Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid "Lachgas" beschlossen, welche am Folgetag in Kraft trat. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt fest, wie gefährlich Lachgas ist und rät aufgrund der gesundheitlichen Risiken dringend, auf den Konsum von Lachgas zu verzichten. Nun muss die Einhaltung der Verordnung konsequent kontrolliert werden, damit sie ihre Wirkung zeigen kann und Jugendliche tatsächlich geschützt werden. Die Testkäufe durch geschulte Jugendliche haben sich schon bei Tabak und Alkoholabgabe bewährt und sollten nun ebenso bei Lachgas Anwendung finden.

Beratungsergebnisse

40. Sitzung des OBR 1
2025-06-24 | TO I, TOP 41
Schritt 1
Beschluss:
Die Vorlage OF 1673/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Abstimmung:
Dafür:
GRÜNE ÖkoLinX-ARL Die Partei
Dagegen:
CDU SPD FDP Linke BFF

Beschluss

Die Vorlage OF 1673/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis

GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP, Linke und BFF (= Annahme)