"Lachgas" Testkäufe im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die konsequente Umsetzung und Kontrolle der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Lachgas. Dies ist notwendig, da der Konsum von Lachgas unter Jugendlichen zunimmt und gesundheitliche Risiken birgt. Ziel ist es, durch Testkäufe den Missbrauch zu verhindern.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die von der STVV beschlossene Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid ("Lachgas") konsequent umzusetzen und streng kontrollieren zu lassen.
Dazu sollen sogenannte Testkäufe durch geschulte Jugendliche regelmäßig und verstärkt in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel durchgeführt werden.
Begründung
Lachgas (Wirkstoff: Distickstoffmonoxid) ist in Deutschland frei verkäuflich und wird gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter. In Frankfurt wird Lachgas derzeit auch in Kiosken verkauft. Da dieser missbräuchliche Konsum eine akute Gefahr für Minderjährige darstellt, musste dringend eine zwischenzeitliche Lösung auf kommunaler Ebene gefunden werden. Daher war der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung auf Grundlage von § 74 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) notwendig. Mit Sitzung vom 08.05.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main die Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid "Lachgas" beschlossen, welche am Folgetag in Kraft trat. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt fest, wie gefährlich Lachgas ist und rät aufgrund der gesundheitlichen Risiken dringend, auf den Konsum von Lachgas zu verzichten. Nun muss die Einhaltung der Verordnung konsequent kontrolliert werden, damit sie ihre Wirkung zeigen kann und Jugendliche tatsächlich geschützt werden. Die Testkäufe durch geschulte Jugendliche haben sich schon bei Tabak und Alkoholabgabe bewährt und sollten nun ebenso bei Lachgas Anwendung finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.06.2025 im OBR 1 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP, Linke und BFF (= Annahme)