Lieferzone für die Pariser Straße - II
Bisheriger Verlauf
OF 1524/1
Lieferzone für die Pariser Straße - II
Vorgang
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die beantragte Lieferzone für die Pariser Straße von der Uhrzeit her wie ursprünglich beantragt von 07:00 - 20:00 Uhr gelten zu lassen, von Montag bis Freitag. Begründung: Da die Lieferzone nicht ausschließlich für das örtliche Café vorgesehen sein soll, sondern auch für die Belieferung der örtlichen Wohngebäude durch zahlreiche Paketdienste, Speditionen und Lieferdienste, soll diese bis 20:00 Uhr gelten. Der Samstag entfällt aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten.
Begründung
Da die Lieferzone nicht ausschließlich für das örtliche Café vorgesehen sein soll, sondern auch für die Belieferung der örtlichen Wohngebäude durch zahlreiche Paketdienste, Speditionen und Lieferdienste, soll diese bis 20:00 Uhr gelten. Der Samstag entfällt aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten.