Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt
Details im PARLIS OF_1362-5_2025Antrag Ortsbeirat
Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald
Details im PARLIS OF_1365-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt
Details im PARLIS OM_6715_2025Antrag Ortsbeirat
Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt
Details im PARLIS OF_1362-5_2025Antrag Ortsbeirat
Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald
Details im PARLIS OF_1365-5_2025Anregung Ortsbeirat
Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt
Details im PARLIS OM_6715_2025OF 1365/5
Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald Im Maßnahmenkatalog soll als fünfte Maßnahme folgendes festgehalten werden: Konsequente Ahndung von Verstößen gegen die Abfallsatzung der Stadt Frankfurt.
Begründung
Gern. § 9 Abs. 1 S. 1 der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt sind einzusammelnde Abfälle in die jeweiligen Abfallbehälter entsprechend deren Zweckbestimmung einzufüllen. Wer hiergegen verstößt, begeht gern. § 24 Abs. 1 Nr. 7 der Abfallsatzung eine Ordnungswidrigkeit, die gern. § 24 Abs. 2 der Abfallsatzung mit einer Geldbuße von 5,00 € bis 1.000,00 € geahndet werden kann. Im Sinne der Sauberkeit und des Umweltschutzes ist es dringend geboten, diese Satzung zu vollziehen. Den Betroffenen muss verdeutlicht werden, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, die entsprechende Folgen hat. Die Umsetzung dieser Satzungsbestimmung ist auch aus generalpräventiven Gründen erforderlich.