Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm „Würde im Alter“
Vorlagentyp: M
Magistrat
Bisheriger Verlauf
27.05.2019
16.12.2024
Vortrag des Magistrats
Frankfurter Programm „Würde im Alter“ hier: Neufassung
Details im PARLIS M_77_2019Vortrag des Magistrats
Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm „Würde im Alter“
Details im PARLIS M_189_202427.05.2019
Vortrag des Magistrats
Frankfurter Programm „Würde im Alter“ hier: Neufassung
Details im PARLIS M_77_201916.12.2024
Vortrag des Magistrats
Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm „Würde im Alter“
Details im PARLIS M_189_2024Betreff
Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm "Würde im Alter"
Vorgang
Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4219 (M 77)
Antrag
I. Der geänderten
Förderrichtlinie zum Frankfurter Programm "Würde im Alter" wird gemäß der
beiliegenden Anlage mit Wirkung zum 01.01.2025 zugestimmt. II. Der Magistrat (Dezernat für Soziales und
Gesundheit) wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
· Sicherung der Zukunft des Förderprogramms; · Sicherstellung von thematisch relevanten Maßnahmen, die ein würdevolles und sicheres Älterwerden für vulnerable und marginalisierte ältere Menschen in Frankfurt am Main ermöglicht; · Unterstützung der Träger bei der Umsetzung der wichtigen Arbeit vor dem Hintergrund steigender Personal- und Sachkosten; · Mehr Flexibilität bzgl. Projektlaufzeiten: Die Projektinhalte sind nicht durch den Gesetzgeber finanziert und können vom Projektträger nach Ende des Förderzeitraumes durch das FPWiA bisher nicht weitergetragen werden. Das führt dazu, dass die Zielgruppe nicht weiter versorgt werden kann und auch keine neuen Personen, die zu der Zielgruppe hinzukommen, eine Versorgung erhalten.
B. Alternativen
Eine unveränderte Förderrichtlinie führt dazu, dass Träger Projekte einstellen müssen, weil die Zuschusshöhe und die Projektlaufzeit die Maßnahmen nicht tragen.
C. Lösung
Die Förderrichtlinie soll in den folgenden Punkten geändert werden: · Projektlaufzeit: bei begründetem Bedarf kann die Projektförderung fortgeführt werden; · Erhöhung der maximalen Fördersumme von derzeit 70.000 € auf 80.000 €; Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf das Fördervolumen des Programms. Auf Grund der unterschiedlichen Förderlaufzeiten und Fördersummen der stationären und zugehenden Projekte werden keine neuen Projekte verhindert.
D. Kosten
Nicht zutreffend (keine Kostensteigerungen). Anlage 1_Foerderrichtlinie (ca. 44 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 41 KB)