Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Vorlagentyp: E
Magistrat
E 484
Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Etatantrag STVV
Etatantrag vom: 21.6.2024
Vorgang
H i n w e i
s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21
vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und
eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, §
4994, dokumentiert.
Begründung
Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe obliegt die
Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII und die Gewährleistung, dass die Leistungen
der Jugendhilfe in einem bedarfsdeckenden Umfang erbracht werden (§ 79 SGB VIII
Gesamtverantwortung). Diese Leistungen soll er dabei primär subsidiär
sicherstellen. Daher werden sie in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe
erbracht. Bei der Finanzierung wendet das Jugend- und Sozialamt zwei
Finanzierungsformen an: Entgelt- und Zuschussfinanzierung. Die nachfolgend
genannten Ausführungen beziehen sich auf die Zuschussfinanzierung, mit der im
Wesentlichen Pflichtleistungen (wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen,
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit etc.) des SGB VIII erfüllt werden. Im Rahmen des Jugendhilfebudgets konnten in den
vergangenen Jahren nur bedingt Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses zur
fachlichen Weiterentwicklung der geförderten Arbeitsfelder umgesetzt werden.
Zudem folgten die für Zuschüsse in der Jugendhilfe zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren nicht den allgemeinen
Preissteigerungen und der Tarifentwicklung, was institutionell geförderte
Angebote vor wachsende Herausforderungen stellt. Zwischen 2014 und 2023 ist der
JHA-Mittelverteiler von 33.844.929 € auf 42.492.788 € angewachsen,
was einem Plus von 25,55 % entspricht. Das Plan-SOLL für das Jugendhilfebudget
in 2024 liegt mit 42.804.614 € um 311.826 € über dem IST-Wert
2023. Für die Abbildung der allgemeinen
Kostenentwicklung im Bereich der entgeltfinanzierten Leistungen der
Jugendhilfe, empfiehlt die Jugendhilfekommission Hessen (JHK) jährlich
prozentuale Veränderungen getrennt nach Personal- und Sachkosten. Im Median der
letzten 10 Jahre wurden pro Jahr Steigerungen von +3 % für Personalkosten und
+1,44 % für Sachkosten empfohlen. Angelehnt an die Empfehlung für entgeltfinanzierte
Jugendhilfeleistungen, wird zur weiteren Gestaltung der zuschussgeförderten
Bereiche der Jugendhilfe und der Absicherung der bestehenden Angebotslandschaft
das Jugendhilfebudget ab 2024, über das aktuelle Planungssoll hinaus, mit
zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 5.298.488 € auf 48.103.102
€ dauerhaft angehoben. Gegenüber dem Plan-SOLL 2024 werden die Mittel so
um +12,37 % erhöht. Dies entspricht der Berücksichtigung der JHK-Empfehlungen
der letzten 10 Jahre. Zudem wird beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 das
Jugendhilfebudget kontinuierlich angepasst. Orientiert am Median der letzten 10
Jahre, der durch die JHK empfohlenen Anpassungen an die
Personalkostensteigerungen, erfolgt die Dynamisierung des gesamten
Jugendhilfebudgets mit jährlich +3%. Durch diese auf Dauer angelegte
Dynamisierung wird die Absicherung der zuschussfinanzierten Jugendhilfeangebote
fortgeschrieben und Raum für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der
entsprechenden Arbeitsfelder der Jugendhilfe auf Grundlage der
Jugendhilfeplanung geschaffen. Für die dauerhafte Anhebung des
Jugendhilfe-Mittelverteilers in 2024 um 12,37 % auf 48.103.102 € werden
gegenüber dem Plan-SOLL 2024 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 5.298.488
€ benötigt. Für die ab dem Jahr 2025 jährlich geplante Dynamisierung von
+3% bedarf es im Haushalt 2025 weiterer zusätzlicher Mittel in Höhe von
1.443.093 €. Die dauerhafte Anhebung des Haushaltsansatzes um 5.298.488
€ und die darauf anzuwendende Dynamisierung um jährlich 3 % sind aus
vorhandenen Mitteln des Jugend- und Sozialamtes nicht zu realisieren. Antragstellendes Gremium:
Jugendhilfeausschuss
Beratungsergebnisse
28. Sitzung des Ausschuss für Soziales und Gesundheit
27.6.2024 | TO I, TOP 140
Schritt 1
Annahme
Der Vorlage E 484 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Jugendhilfeausschuss dem vom Jugend- und Sozialamt vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel für die Mittel zustimmt.
Abstimmung:
Dafür:
GRÜNE SPD FDP Volt Linke
Dagegen:
CDU AfD
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz)
Zuständige Ausschüsse
Ausschuss für Soziales und Gesundheit