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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Vorlagentyp: Efraktionsunabhängig
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Haushalt soll um 5.298.488 € auf 48.103.102 € für die Jugendhilfe erhöht werden. Dies soll sicherstellen, dass die Jugendhilfemittel ausreichend sind, um die gestiegenen Anforderungen und Kosten zu decken. Zudem wird eine jährliche Dynamisierung um 3% angestrebt, um die kontinuierliche Weiterentwicklung der Jugendhilfe zu fördern.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

Ab dem Haushalt 2024 ff. wird das Jugendhilfebudget dauerhaft um 5.298.488 € auf 48.103.102 € angehoben. Auf dieser Basis ist ab dem Haushaltsjahr 2025 eine kontinuierliche Dynamisierung des Jugendhilfebudgets um jährlich 3% beabsichtigt. Dafür werden im Haushalt 2025 dauerhaft weitere 1.443.093 € bereitgestellt und das Jugendhilfebudget damit auf 49.546.195 € erhöht. Zur Berechnung der Dynamisierung dient jeweils das Haushaltssoll des Vorjahres als Basis. Die dauerhafte Anhebung des Haushaltsansatzes um 5.298.488 € und die darauf anzuwendende beabsichtigte Dynamisierung um jährlich 3% sind aus vorhandenen Mitteln des Jugend- und Sozialamtes nicht zu realisieren und daher dem Jugend- und Sozialamt zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Das Jugend- und Sozialamt wird beauftragt im Rahmen der Haushaltsplanung die zusätzlich benötigten Mittel zu ermitteln und anzumelden.

Die Beschlüsse zur Förderung von Jugendhäusern der Initiativgruppen (JHA-Beschluss vom 28.01.1975 mit Ergänzung vom 22.03.1990) und der Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Jugendhäuser freier Träger (Verteilerschlüssel AFJ-Einrichtungen, JHA-Beschluss vom 19.07.2005 mit Ergänzung vom 28.11.2006) werden zeitgleich aufgehoben, um sie im Rahmen der zuvor geschilderten neuen Fördersystematik berücksichtigen zu können und die Gleichbehandlung der Träger zu gewährleisten. Zur Berechnung werden als Basiswert die jeweiligen Zuschusssummen aus dem Mittelverteiler 2023 herangezogen.

Begründung

Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe obliegt die Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII und die Gewährleistung, dass die Leistungen der Jugendhilfe in einem bedarfsdeckenden Umfang erbracht werden (§ 79 SGB VIII Gesamtverantwortung). Diese Leistungen soll er dabei primär subsidiär sicherstellen. Daher werden sie in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht. Bei der Finanzierung wendet das Jugend- und Sozialamt zwei Finanzierungsformen an: Entgelt- und Zuschussfinanzierung. Die nachfolgend genannten Ausführungen beziehen sich auf die Zuschussfinanzierung, mit der im Wesentlichen Pflichtleistungen (wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit etc.) des SGB VIII erfüllt werden. Im Rahmen des Jugendhilfebudgets konnten in den vergangenen Jahren nur bedingt Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses zur fachlichen Weiterentwicklung der geförderten Arbeitsfelder umgesetzt werden. Zudem folgten die für Zuschüsse in der Jugendhilfe zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren nicht den allgemeinen Preissteigerungen und der Tarifentwicklung, was institutionell geförderte Angebote vor wachsende Herausforderungen stellt. Zwischen 2014 und 2023 ist der JHA-Mittelverteiler von 33.844.929 € auf 42.492.788 € angewachsen, was einem Plus von 25,55 % entspricht. Das Plan-SOLL für das Jugendhilfebudget in 2024 liegt mit 42.804.614 € um 311.826 € über dem IST-Wert 2023. Für die Abbildung der allgemeinen Kostenentwicklung im Bereich der entgeltfinanzierten Leistungen der Jugendhilfe, empfiehlt die Jugendhilfekommission Hessen (JHK) jährlich prozentuale Veränderungen getrennt nach Personal- und Sachkosten. Im Median der letzten 10 Jahre wurden pro Jahr Steigerungen von +3 % für Personalkosten und +1,44 % für Sachkosten empfohlen. Angelehnt an die Empfehlung für entgeltfinanzierte Jugendhilfeleistungen, wird zur weiteren Gestaltung der zuschussgeförderten Bereiche der Jugendhilfe und der Absicherung der bestehenden Angebotslandschaft das Jugendhilfebudget ab 2024, über das aktuelle Planungssoll hinaus, mit zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 5.298.488 € auf 48.103.102 € dauerhaft angehoben. Gegenüber dem Plan-SOLL 2024 werden die Mittel so um +12,37 % erhöht. Dies entspricht der Berücksichtigung der JHK-Empfehlungen der letzten 10 Jahre. Zudem wird beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 das Jugendhilfebudget kontinuierlich angepasst. Orientiert am Median der letzten 10 Jahre, der durch die JHK empfohlenen Anpassungen an die Personalkostensteigerungen, erfolgt die Dynamisierung des gesamten Jugendhilfebudgets mit jährlich +3%. Durch diese auf Dauer angelegte Dynamisierung wird die Absicherung der zuschussfinanzierten Jugendhilfeangebote fortgeschrieben und Raum für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der entsprechenden Arbeitsfelder der Jugendhilfe auf Grundlage der Jugendhilfeplanung geschaffen. Für die dauerhafte Anhebung des Jugendhilfe-Mittelverteilers in 2024 um 12,37 % auf 48.103.102 € werden gegenüber dem Plan-SOLL 2024 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 5.298.488 € benötigt. Für die ab dem Jahr 2025 jährlich geplante Dynamisierung von +3% bedarf es im Haushalt 2025 weiterer zusätzlicher Mittel in Höhe von 1.443.093 €. Die dauerhafte Anhebung des Haushaltsansatzes um 5.298.488 € und die darauf anzuwendende Dynamisierung um jährlich 3 % sind aus vorhandenen Mitteln des Jugend- und Sozialamtes nicht zu realisieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Juni 2024 brachte fraktionsunabhängig diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2024 1.426 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 140
Angenommen
Der Vorlage E 484 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Jugendhilfeausschuss dem vom Jugend- und Sozialamt vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel für die Mittel zustimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDULinkeAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz)

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