Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
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Partei: fraktionsunabhängig
S A C H S T A N D :
Etatantrag vom 21.06.2024, E 484
Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Ab dem Haushalt 2024 ff. wird das Jugendhilfebudget dauerhaft um 5.298.488 € auf 48.103.102 € angehoben. Auf dieser Basis ist ab dem Haushaltsjahr 2025 eine kontinuierliche Dynamisierung des Jugendhilfebudgets um jährlich 3% beabsichtigt. Dafür werden im Haushalt 2025 dauerhaft weitere 1.443.093 € bereitgestellt und das Jugendhilfebudget damit auf 49.546.195 € erhöht. Zur Berechnung der Dynamisierung dient jeweils das Haushaltssoll des Vorjahres als Basis. Die dauerhafte Anhebung des Haushaltsansatzes um 5.298.488 € und die darauf anzuwendende beabsichtigte Dynamisierung um jährlich 3% sind aus vorhandenen Mitteln des Jugend- und Sozialamtes nicht zu realisieren und daher dem Jugend- und Sozialamt zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Das Jugend- und Sozialamt wird beauftragt im Rahmen der Haushaltsplanung die zusätzlich benötigten Mittel zu ermitteln und anzumelden. Die Beschlüsse zur Förderung von Jugendhäusern der Initiativgruppen (JHA-Beschluss vom 28.01.1975 mit Ergänzung vom 22.03.1990) und der Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Jugendhäuser freier Träger (Verteilerschlüssel AFJ-Einrichtungen, JHA-Beschluss vom 19.07.2005 mit Ergänzung vom 28.11.2006) werden zeitgleich aufgehoben, um sie im Rahmen der zuvor geschilderten neuen Fördersystematik berücksichtigen zu können und die Gleichbehandlung der Träger zu gewährleisten. Zur Berechnung werden als Basiswert die jeweiligen Zuschusssummen aus dem Mittelverteiler 2023 herangezogen. Begründung:
Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe obliegt die Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII und die Gewährleistung, dass die Leistungen der Jugendhilfe in einem bedarfsdeckenden Umfang erbracht werden (§ 79 SGB VIII Gesamtverantwortung). Diese Leistungen soll er dabei primär subsidiär sicherstellen. Daher werden sie in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht. Bei der Finanzierung wendet das Jugend- und Sozialamt zwei Finanzierungsformen an: Entgelt- und Zuschussfinanzierung. Die nachfolgend genannten Ausführungen beziehen sich auf die Zuschussfinanzierung, mit der im Wesentlichen Pflichtleistungen (wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit etc.) des SGB VIII erfüllt werden. Im Rahmen des Jugendhilfebudgets konnten in den vergangenen Jahren nur bedingt Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses zur fachlichen Weiterentwicklung der geförderten Arbeitsfelder umgesetzt werden. Zudem folgten die für Zuschüsse in der Jugendhilfe zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren nicht den allgemeinen Preissteigerungen und der Tarifentwicklung, was institutionell geförderte Angebote vor wachsende Herausforderungen stellt. Zwischen 2014 und 2023 ist der JHA-Mittelverteiler von 33.844.929 € auf 42.492.788 € angewachsen, was einem Plus von 25,55 % entspricht. Das Plan-SOLL für das Jugendhilfebudget in 2024 liegt mit 42.804.614 € um 311.826 € über dem IST-Wert 2023. Für die Abbildung der allgemeinen Kostenentwicklung im Bereich der entgeltfinanzierten Leistungen der Jugendhilfe, empfiehlt die Jugendhilfekommission Hessen (JHK) jährlich prozentuale Veränderungen getrennt nach Personal- und Sachkosten. Im Median der letzten 10 Jahre wurden pro Jahr Steigerungen von +3 % für Personalkosten und +1,44 % für Sachkosten empfohlen. Angelehnt an die Empfehlung für entgeltfinanzierte Jugendhilfeleistungen, wird zur weiteren Gestaltung der zuschussgeförderten Bereiche der Jugendhilfe und der Absicherung der bestehenden Angebotslandschaft das Jugendhilfebudget ab 2024, über das aktuelle Planungssoll hinaus, mit zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 5.298.488 € auf 48.103.102 € dauerhaft angehoben. Gegenüber dem Plan-SOLL 2024 werden die Mittel so um +12,37 % erhöht. Dies entspricht der Berücksichtigung der JHK-Empfehlungen der letzten 10 Jahre. Zudem wird beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 das Jugendhilfebudget kontinuierlich angepasst. Orientiert am Median der letzten 10 Jahre, der durch die JHK empfohlenen Anpassungen an die Personalkostensteigerungen, erfolgt die Dynamisierung des gesamten Jugendhilfebudgets mit jährlich +3%. Durch diese auf Dauer angelegte Dynamisierung wird die Absicherung der zuschussfinanzierten Jugendhilfeangebote fortgeschrieben und Raum für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der entsprechenden Arbeitsfelder der Jugendhilfe auf Grundlage der Jugendhilfeplanung geschaffen. Für die dauerhafte Anhebung des Jugendhilfe-Mittelverteilers in 2024 um 12,37 % auf 48.103.102 € werden gegenüber dem Plan-SOLL 2024 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 5.298.488 € benötigt. Für die ab dem Jahr 2025 jährlich geplante Dynamisierung von +3% bedarf es im Haushalt 2025 weiterer zusätzlicher Mittel in Höhe von 1.443.093 €. Die dauerhafte Anhebung des Haushaltsansatzes um 5.298.488 € und die darauf anzuwendende Dynamisierung um jährlich 3 % sind aus vorhandenen Mitteln des Jugend- und Sozialamtes nicht zu realisieren. Antragstellendes Gremium: Jugendhilfeausschuss
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Beratungsergebnisse:
28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 140 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 484 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Jugendhilfeausschuss dem vom Jugend- und Sozialamt vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel für die Mittel zustimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz)