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Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger

Vorlagentyp: B Magistrat

Bisheriger Verlauf

16.06.2023

Etatantrag

Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger

Details im PARLIS E_86_2023
07.02.2025

Bericht des Magistrats

Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger

Details im PARLIS B_67_2025
18.08.2025

Bericht des Magistrats

Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger

Details im PARLIS B_298_2025

B 298

Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger

Magistrat Bericht
Bericht vom: 18.8.2025

Vorgang

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6024 - E 86/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 67/25 - Der Budgetübertrag nach 2025 ist erfolgt, ebenso der Mittelabruf durch zwei Träger in Höhe von 6.000 € im Jahr 2024. Einige Frankfurter Träger bieten bereits ein Frühstück in ihren Einrichtungen an. Für die Einrichtungen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird derzeit ein Konzept für ein Frühstück erstellt, sodass ab dem Kindergartenjahr 2025/26 allen Kindern ein frisches und gesundes Frühstück angeboten wird. Bestandteil des Etat-Antrags (E 86) ist, dass insbesondere Kinder aus Familien mit geringen Einkommen Berücksichtigung finden, da die Kosten für ein Frühstück nicht aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernommen werden. Da die Beantragung und Auszahlung der BuT-Mittel über das Jugend- und Sozialamt erfolgt, ist es den pädagogischen Fachkräften vor Ort nicht möglich, die Bedarfslagen, bzw. die finanziellen Verhältnisse der Familien einzuschätzen. Darüber hinaus kann ein Frühstücksangebot nicht einem Teil der Kinder in der Einrichtung (kostenfrei) ermöglicht werden und einem anderen nicht. Essen muss diskriminierungsfrei, chancengerecht und in guter Atmosphäre umgesetzt werden. Bislang werden Frühstück- oder Getränkekosten aus der BuT-Förderung herausgerechnet. Um allen Kindern kurzfristig Zugang zu gesunden Mahlzeiten zu ermöglichen, werden die vorhandenen Mittel des Etat-Antrags auf alle Einrichtungen verteilt, die Mittel des Besonderen Förderauftrags (BeFö) erhalten. Die betreffenden Kitas befinden sich in einem Stadtbezirk mit verdichteten sozialen Problemlagen. Durch die zusätzlichen finanziellen Ressourcen kann das (bestehende) Frühstücksangebot unterstützt werden.

Bericht

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6024 - E 86/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 67/25 - Der Budgetübertrag nach 2025 ist erfolgt, ebenso der Mittelabruf durch zwei Träger in Höhe von 6.000 € im Jahr 2024. Einige Frankfurter Träger bieten bereits ein Frühstück in ihren Einrichtungen an. Für die Einrichtungen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird derzeit ein Konzept für ein Frühstück erstellt, sodass ab dem Kindergartenjahr 2025/26 allen Kindern ein frisches und gesundes Frühstück angeboten wird. Bestandteil des Etat-Antrags (E 86) ist, dass insbesondere Kinder aus Familien mit geringen Einkommen Berücksichtigung finden, da die Kosten für ein Frühstück nicht aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernommen werden. Da die Beantragung und Auszahlung der BuT-Mittel über das Jugend- und Sozialamt erfolgt, ist es den pädagogischen Fachkräften vor Ort nicht möglich, die Bedarfslagen, bzw. die finanziellen Verhältnisse der Familien einzuschätzen. Darüber hinaus kann ein Frühstücksangebot nicht einem Teil der Kinder in der Einrichtung (kostenfrei) ermöglicht werden und einem anderen nicht. Essen muss diskriminierungsfrei, chancengerecht und in guter Atmosphäre umgesetzt werden. Bislang werden Frühstück- oder Getränkekosten aus der BuT-Förderung herausgerechnet. Um allen Kindern kurzfristig Zugang zu gesunden Mahlzeiten zu ermöglichen, werden die vorhandenen Mittel des Etat-Antrags auf alle Einrichtungen verteilt, die Mittel des Besonderen Förderauftrags (BeFö) erhalten. Die betreffenden Kitas befinden sich in einem Stadtbezirk mit verdichteten sozialen Problemlagen. Durch die zusätzlichen finanziellen Ressourcen kann das (bestehende) Frühstücksangebot unterstützt werden.

Zuständige Ausschüsse

Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss

Dazugehörende Vorlage

Etatantrag vom 16.06.2023, E 86 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 67