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S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende Bauarbeiten
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 870 entstanden aus Vorlage: OF 698/9 vom 22.02.2024 Betreff: S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende Bauarbeiten Die Bahn teilte am 11.12.2023 dem Ortsbeirat mit, dass nach der Sperrpause vom 02.01.2024 bis zum 18.02.2024 alle Haltestellen im Streckenabschnitt modernisiert und barrierefrei seien. Ebenfalls wurde angekündigt, in diesem Zeitraum die fehlenden Schallschutzwände fertigzustellen. Pünktlich wie angekündigt fahren die S-Bahnen seit dem 19.02.2024 auf den neuen Gleisen, der neue Mittelbahnsteig ist jedoch nicht nach Planfeststellung fertiggestellt. Ebenfalls fehlt noch auf der stadtauswärts führenden Seite eine erhebliche Anzahl von Schallschutzwänden. Durch den Kollapsrahmen unter der Brücke ergibt sich auf dem Bahnsteig in Richtung Friedberg eine Engstelle, der Abstand des Rahmens bis zur Bahnsteigkante einschließlich des Sicherheitsstreifens ist zum Teil kleiner als 1,60 Meter. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat schnellstmöglich um Auskunft und Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wann werden die endgültigen Treppen von der Brücke Am Weißen Stein auf den Mittelbahnsteig gebaut? Zurzeit ist der Zugang nur durch provisorische Treppenanlagen erreichbar. Wird die Fertigstellung unter rollendem Rad erfolgen und ist der Zugang zum Bahnsteig auch in dieser Zeit möglich? 2. Wann wird der Aufzug fertiggestellt und damit der Bahnsteig wie versprochen barrierefrei erreichbar? Die Auskunft "bis zum Sommer" ist nicht zielführend. 3. Waren die Engpässe bei der Beschaffung der Treppenelemente und dem Aufzug am 11.12.2023 bekannt? Wie viele Wochen im Vorlauf wird das benötigte Material von der Bahn bestellt? Die lange Sperrpause zur Fertigstellung des Bahnsteiges war schon mindestens seit einem Jahr im Voraus in Planung. 4. Wann erfolgt der Lückenschluss der Schallschutzwände? Es war angekündigt, dass der Schallschutz vor Inbetriebnahme der Bahnstrecke fertiggestellt ist. Er fehlt besonders in dem Bereich, an dem sich die Wohnbebauung nah an den Gleisen befindet. Aus der Presse konnte man erfahren, dass der Bau ausschließlich nachts erfolgen soll. Wie werden die direkten Anwohner vor Lärm geschützt? 5. Durch die neu entstandenen Engstellen unter der Brücke kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Bahnreisende, die an diesen Stellen aus der Bahn aussteigen werden vor vollendete Tatsachen gestellt. An diesen Stellen ist es besonders für Personen mit Rollstuhl, Fahrrädern oder Kinderwagen zu eng. Welche Vorkehrungen wurden bei der Genehmigung dieser Engstellen gefordert? 6. Unverzügliche Mängelbeseitigung am Mittelbahnsteig. Wann werden grobe Unebenheiten im Bodenbelag (Stolperfallen) beseitigt? Es gibt zurzeit viele Stellen, an denen der Bodenbelag noch fehlt und nur mit Erde und Steinen aufgefüllt oder mangelhaft verlegt wurde. Eine sichere Benutzung des Bahnsteiges ist in diesem Zustand nicht gewährleistet (siehe Fotos). 7. Wurden in der Nähe von Wohnbebauung besohlte Schwellen auf der zweiten (neuen) Fernbahnspur verbaut? Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1052/9 Betreff: Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim Vorgang: V 870/24 OBR 9; ST 1209/24; ST 406/25 Im Rahmen einer Klage aus dem Jahr 2018 von unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern der S-Bahn-Linie S6 gegen die Deutsche Bahn AG aufgrund fehlender Erschütterungsschutzmaßnahmen wurde die Klage zwar abgewiesen, jedoch mit der Auflage, dass im Streckenabschnitt von Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 geeignete Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungen zu ergreifen seien. Insbesondere wurde hierbei der Einbau besohlter Schwellen als technische Maßnahme benannt. Der Planfeststellungsbeschluss für den viergleisigen Ausbau der Strecke 3900 Gießen-Frankfurt-West im Rahmen des Projekts "S-Bahn Rhein-Main", ursprünglich erlassen am 06.05.2004 und zuletzt geändert durch den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015, ist um den verpflichtenden Einbau besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 zu ergänzen. Trotz dieser gerichtlichen Vorgabe wurde laut Antwort der DB Netz AG auf unsere Anfrage V870 vom 22.02.2024 (ST 403 vom 17.03.2025) bislang keine besohlten Schwellen im Bereich des Bahnsteigs auf den Fernbahngleisen eingebaut, mit der Begründung, dass diese Maßnahme nicht planfestgestellt worden sei. Die betreffende Station liegt jedoch genau im von der Auflage betroffenen Streckenabschnitt. Anwohnerinnen und Anwohner aus der Willybrachtstraße und Niedwiesenstraße berichten von einer deutlichen Zunahme an Erschütterungen. Die Frage nach dem Einbau der besohlten Schwellen konnte durch den anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn nicht eindeutig beantwortet werden; vielmehr wurde auf die fehlende Planfeststellung verwiesen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend und nachweislich den Sachverhalt mit der DB Netz AG zu klären. Eine einfache Stellungnahme, dass die Schwellen verlegt wurden, ist bei diesem Hintergrund nicht ausreichend. Fehlende Besohlte Schwellen sind nachzurüsten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 870 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1209 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 406 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7182 2025 Die Vorlage OF 1052/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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