Reflexion
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Wendeverbot Europa-Allee/Lissabonner Straße: „Verkehrswende“ ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5351 entstanden aus Vorlage: OF 1070/1 vom 14.10.2019 Betreff: Wendeverbot Europa-Allee/Lissabonner Straße: "Verkehrswende" ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Verbot des Wendens" (VZ 272) auf der Europa-Allee, Kreuzung Lissabonner Straße, Fahrtrichtung stadtauswärts, unverzüglich - und nicht erst bei Verwirklichung einer Gesamtlösung für die Kreuzung - entfernen zu lassen. Begründung: Vor mehr als vier Jahren war das Wenden auf der Europa-Allee aufgrund des damaligen schmalen Mittelstreifens (kleiner zwei Meter) und eines zu weiten Wendekreises der Fahrzeuge objektiv nicht möglich, und es bestand zu Recht ein Wendeverbot. Mittlerweile ist der Mittelstreifen, auf dem die U-Bahn-Trasse der U 5 gebaut wird, circa zehn Meter breit und 180-Grad-Turns sind auch für Lkw problemlos möglich und behindern auch nicht andere Verkehrsflüsse. Beschwerden auf Entfernen des Schildes wurden seitens der Stadt bisher abgewiesen mit der Begründung, dass man eine Gesamtlösung für die Kreuzung anstrebe. Seitdem hat sich die Gesamtsituation der Kreuzung zwar etwas verbessert, aber das sinnlose Verkehrszeichen ist geblieben. Bekanntlich dauern "Gesamtlösungen" des Magistrats in der Regel viele Jahre, meist sogar Jahrzehnte. Daher ist sogar eher zu befürchten, dass das besagte Verkehrsschild im Zuge des Wartens auf eine "Gesamtlösung" durchrosten und in der Folge unsinnigerweise erneuert werden muss. Nach dem Abmontieren des Verkehrsschildes würde das Wenden (180-Grad-Turn) keine veränderte Ampelschaltung erfordern. Derzeit wenden Verkehrsteilnehmer trotz des Wendeverbots völlig gefahrlos. Selbst Polizeifahrzeuge (ohne Alarm) wenden dort verbotenerweise. Kein Mensch hält sich an dieses dort unsinnige Verkehrszeichen. Die derzeit formell legale Lösung über das Abbiegen (90 Grad) in die Lissabonner Straße würde dazu führen, dass man zusätzliche 50 Meter Fahrstrecke hat und dann ein zweites Mal an einer Ampel steht und noch mal um 90 Grad von der Lissabonner Straße in die Europa-Allee einbiegen muss. Man verliert ein bis zwei Minuten an roten Ampeln, ärgert sich maßlos über die Sinnlosigkeit und belästigt durch Abgase und Lärm die Bürgerinnen und Bürger in der Lissabonner Straße. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 278 Antrag vom 02.08.2020, OF 1379/1 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6341 Antrag vom 05.04.2022, OF 409/1 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2011 Aktenzeichen: 32 1
Überprüfung des Logistikkonzepts der UBahnBaustelle auf der EuropaAllee
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 1379/1 Betreff: Überprüfung des Logistikkonzepts der U-Bahn-Baustelle auf der Europa-Allee Vorgang: OM 5351/19 OBR 1; ST 278/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Derzeit besteht auf der Europa-Allee aufgrund der Tunnelbaustelle für die U-Bahn Linie U5 ein intensiver LKW-Verkehr. Die LKW pendeln im 30-Minutentakt (oder häufiger) mit Erdaushub zwischen Europa-Allee und Osthafen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das Logistikkonzept der U-Bahn-Baustelle in der Europa-Allee abändern zu lassen, um eine für Anwohnende und Gastronomen sinnvollere Verkehrsführung zu ermöglichen. 1. Dazu soll geprüft werden, ob die Zufahrt und Ausfahrt der pendelnden Baulaster bereits im Osten möglich ist, damit die LKW nicht über den gesamten Abschnitt der östlichen Europa-Allee und die Kreuzung Europa-Allee/Lissaboner Straße fahren müssen. Diese Kreuzung wird von den LKW immer wieder für einen 180°-Turn genutzt, obwohl dieser dort (bisher) nicht erlaubt ist. 2. Alternativ soll geprüft werden, ob eine Zufahrt und Ausfahrt von Westen erfolgen kann, sei es a) über die Autobahn, indem die LKW nicht mehr quer durch die Innenstadt fahren, sondern außen herum über die Emser Brücke (Fahrtrichtung Norden) und die Autobahnen BAB 648, BAB 5, BAB 3 und BAB 661 b) oder über die Emser Brücke (Fahrtrichtung Norden) und die B44 in Richtung Hauptbahnhof. Begründung: Derzeit drehen einfahrende LKW auf der Europa-Allee eine "Ehrenrunde", wenn sie zur Baustelle fahren: • Die LKW fahren von Osten her vom Skyline-Plaza auf die Europaallee auf und dann in Richtung Westen bis zur Kreuzung mit der Lissaboner Straße. Dort fahren die LKW einen 180°-Turn, obwohl dies dort (weiterhin) untersagt ist (- ST 278 ist leider zum Antragsschluss noch immer nicht umgesetzt -), um dann wieder in Richtung Osten zur Einfahrt der Baustelle zu fahren. Ein Umweg von fast 500 Metern. • Auf dem Rückweg verlassen die LKW die Baustelle in Richtung Osten, drehen dann wiederum (verkehrswidrig) an der Kreuzung Lissaboner Straße und fahren damit wiederum einen Umweg von fast 500 Metern. . Baustellen-LKW beim 180 Grad-Turn (Quelle: Manuel Denkwitz) Diese "Ehrenrunden" sind unnötig. Sie vermindern die Wohnqualität und stören den Einzelhandel und die Gastronomie. Alle Alternativen würden dazu führen, dass die Belastungen von Anwohnern, Einzelhändlern und Gastronomen im Ortsbezirk verringert werden würden, ohne dass jemand stärker belastet werden würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5351 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 278 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6341 2020 Die Vorlage OF 1379/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Überprüfung des Logistikkonzepts der U-Bahn-Baustelle auf der Europa-Allee
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 331 Betreff: Überprüfung des Logistikkonzepts der U-Bahn-Baustelle auf der Europa-Allee Die Verkehrsführung während der Bauzeit sowie das prinzipielle Baustelleneinrichtungskonzept für das Projekt Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH (SBEV) sind grundsätzlich Teil des Planfeststellungsbeschlusses sowie in den weiteren Planungen zum Projekt enthalten. Dabei wurde davon ausgegangen, dass die Zuführung des Baustellenverkehrs zur Baustelleneinrichtung in der östlichen Europaallee von den Hauptverkehrsstraßen aus Richtung Westen (Emser Brücker, BAB 648, BAB A5 etc.) erfolgt sowie ebenso die Abführung wieder auf die v.g. westlichen Hauptverkehrsstraßen. Dementsprechend ist die aktuelle Baustelleneinrichtung angelegt, in der Bauausschreibung sind dem Bauunternehmer entsprechende Auflagen zur Verkehrsführung angelegt. Eine Änderung der aktuellen Baustellenzuwegungen ist auf Grund der arg begrenzten Platzverhältnisse und der fest installierten Einrichtung (z.B. Kranbahnen) derzeit nicht möglich sowie aus Sicht SBEV auch nicht unbedingt notwendig. Das momentan stattfindende unerlaubte Wenden im Bereich der Lissabonner Straße betrifft nicht nur den Baustellenverkehr des Projekts SBEV, sondern auch den der vielzähligen Hochbaustellen im östlichen und westlichen Europaviertel. Die SBEV beabsichtigt, bei der zuständigen Behörde anzuregen, durch eine verstärkte Verkehrsüberwachung, sprich Unterbinden des unerlaubten Wendens, den Baustellenverkehr dazu zwingen, doch die Hauptverkehrsstraßen als Zu- und Abwegung zu benutzen. Sämtliche Verkehrsführungen im Zuge der Baustelle SBEV sowie die der privaten Bauherren sind mit dem Straßenverkehrsamt (Baustellenkoordination) abgestimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6341 Antrag vom 05.04.2022, OF 409/1 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2011
Mobilität im Ortsbezirk 1: Wendeverbot in der Europa-Allee endlich beseitigen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 409/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Wendeverbot in der Europa-Allee endlich beseitigen! Vorgang: OM 5351/19 OBR 1; ST278/20; OM 6341/20 OBR 1; ST 331/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten das in ST 278 2020 einvernehmlich als unnötig erachtete Verkehrsschild "Wendeverbot" nun endlich entfernen und die signaltechnischen Anpassungen vornehmen zu lassen. Begründung: Trotz aktueller Arbeiten an der Signalanlage ist das Verkehrsschildes noch nicht demontiert worden. Das Verkehrsschild 272 ist an dieser Stelle unsinnig und selbst Fahrzeuge der Stadtpolizei und der Landespolizei halten sich nicht an das Wendeverbot. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5351 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 278 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6341 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 331 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2011 2022 Die Vorlage OF 409/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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