Reflexion
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Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 470/8 Betreff: Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, einen runden Tisch mit allen Beteiligten einzurichten mit dem Ziel, den Campingplatz zu entwickeln und die Renaturierung im Einvernehmen mit den Anwohnern zu realisieren Folgende Beteiligte sind hierbei zu berücksichtigen: - Der aktuelle Eigentümer, die City Camp GmbH - Die Deutsche Bahn als Verantwortliche Instanz für die Urselbach Ausgleichsmaßnahme im Kontext des S6 Ausbaus - Vertreter der Stadtverordnetenversammlung zum Grüngürtel - Die Hessenwasser wg. der Trinkwasserleitung, die über das Gelände des Campingplatzes verläuft - Vertreter des Ortsbeirat 8 Begründung: - Die beteiligten Behörden geben seit 2 Jahren die Verantwortung an die jeweils andere Partei. Passiert ist seitdem nichts. - Da die jeweiligen Projekte voneinander abhängig sind, funktioniert nur eine gemeinsame Abstimmung zum weiteren Vorgehen. - Die Bewohner An der Sandelmühle haben ebenfalls noch keine Information erhalten, wann das Renaturierungsprojekt Urselbach starten soll. Gespräche, die der Ortsbeirat 8 mit der Deutschen Bahn initiierte, verliefen ohne Ergebnis. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5868 2024 Die Vorlage OF 470/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU
Zukunft des ehemaligen Campingplatzes - Welche Flächen des City Camps sind städtisch?
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 523/8 Betreff: Zukunft des ehemaligen Campingplatzes - Welche Flächen des City Camps sind städtisch? Vorgang: OM 5868/24 OBR 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Flächen des ehemaligen Campingplatzes An der Sandelmühle 35b sind städtisch? 2. Laufen aktuell noch Pachtverträge oder ist eine weitere Verpachtung der städtischen Flächen für die Nutzung als Campingplatz vorgesehen und möglich? 3. Welche Gebäude stehen auf den städtischen Flächen und in wessen Eigentum befinden sich diese? Sind die Pacht-/Mietverhältnisse beordnet? 4. Welche Flächen - bitte die Flurstücke angeben - sind für eine Renaturierung vorgesehen? 5. Auf Teilen des Campingplatzes liegen größere Mengen an Baumaterialien und Abfällen. Gehören diese der Stadt? Wer ist für die Entsorgung verantwortlich? Begründung: Da es mehrere Interessenten an der Fortführung eines Campingplatzes auf dem Gelände gibt, was der Ortsbeirat sehr begrüßt, (siehe OM 5868), wird eine Auskunft über die Flächen erbeten. Nach Informationen des Ortsbeirates ist die Fläche des bisherigen Campingplatzes in mehrere Grundstücke mit verschiedenen Eigentümern geteilt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5868 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 523/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 523/8 wurde zurückgezogen.
Campingplatz Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 543/8 Betreff: Campingplatz Heddernheim Vorgang: OM 5150/24 OBR 8; ST 854/24; OM 5868/24 OBR 8 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt, wer der aktuelle und offizielle Besitzer des Campingplatztes ist? Wenn ja, bitten wir um Mitteilung, damit wir diese Informationen ggfls. an interessierte Käufer des Geländes weitergeben können, 2. Welche Flächen des ehemaligen Campingplatzes An der Sandelmühle 35b sind städtisch?Die letzte Stellungnahme (ST 854/24) besagt, dass es sich bei dem Campingplatzgelände nicht um städtische Flächen handelt. Dazu hat der OBR 8 andere Informationen erhalten. 3. Sollten Teile des Geländes doch städtisch sein, laufen aktuell noch Pachtverträge oder ist eine weitere Verpachtung der städtischen Flächen für die Nutzung als Campingplatz vorgesehen und möglich? 4. Welche Flächen - bitte die Flurstücke angeben - sind für eine Renaturierung vorgesehen? 5. Laut Aussage des Grünflächenamtes gehören Teilflächen des Geländes zum Grüngürtel. Welche sind das und warum kann die die Deutsche Bahn hier Eingriffe vornehmen? 6. Auf Teilen des Campingplatzes liegen größere Mengen an Baumaterialien und Abfällen. Außerdem kam es aufgrund der Bauarbeiten am Urselbach, zu vermehrten Rattensichtungen. Wer ist für die Entsorgung/Bekämpfung verantwortlich? Begründung: Da es mehrere Käufer/Interessenten gibt, die Interesse an der Fortführung eines Campingplatzes auf dem Gelände haben, was der Ortsbeirat sehr begrüßt, (siehe OM 5868), wird um Auskunft zu den o.a. Flächen gebeten. Nach Informationen des Ortsbeirates ist die Fläche des bisherigen Campingplatzes in mehrere Grundstücke mit verschiedenen Eigentümern geteilt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5150 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 854 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5868 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1157 2025 Die Vorlage OF 543/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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