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Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station „Römerstadt“
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 467/8 Betreff: Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat vor einer baulichen Umsetzung die Planungen für eine Verlegung der beiden Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" zur Kenntnis zu geben. Begründung: Nach vorliegenden Informationen können die beiden Bushaltestellen nach Abschluss der Brückenbaumaßnahmen aus technischen Gründen nicht mehr an ihre ursprünglichen Standorte auf der Brücke zurückkehren, unter anderem wegen der Barrierefreiheit. So soll zum Beispiel die Haltestelle in Fahrtrichtung Nordwestzentrum in den Bereich etwa vor dem Alten Jüdischen Friedhof bzw. vor die Friedhofsgärtnerei In der Römerstadt 106 verlegt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5866 2024 Die Vorlage OF 467/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt"
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 79 Betreff: Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Die Positionen der Bushaltestelle "Römerstadt" werden nach der Verlegung jeweils in Fahrtrichtung hinter der Brücke angeordnet: Die Haltestellenposition in Richtung Nordwestzentrum vor dem Alten Jüdischen Friedhof und die Haltestellenposition in Richtung Heddernheim vor der Kita (In der Römerstadt 117). Da sich jedoch der Neubau der Kita verzögert und die Fläche weiterhin als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt wird, wird die Haltestelle übergangsweise gegenüber der Haltestellenposition der Gegenrichtung und dem Alten Jüdischen Friedhof angeordnet. Da es sich um eine einfache Verlegung einer Bushaltestelle handelt, werden hierzu keine detaillierten tiefbaulichen Planungsunterlagen erstellt, die dem Ortsbeirat übermittelt werden könnten. Es dient zur Kenntnis, dass dem Ortsbeirat die Verfügungen des Straßenverkehrsamtes zur Einrichtung bzw. Verlegung von Haltestellen übermittelt werden. Im Zuge eines zukünftigen barrierefreien Ausbaus der Haltestelle wird der Magistrat den Ortsbeirat selbstverständlich vor der baulichen Umsetzung über die Planungen informieren. Zu dieser Maßnahme kann jedoch derzeit noch kein Umsetzungszeitraum genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5866
Beratung im Ortsbeirat: 4
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