Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt"
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Planungen zur Verlegung der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" dem Ortsbeirat vor der baulichen Umsetzung zur Kenntnis zu geben. Dies ist notwendig, da die Haltestellen aus technischen Gründen nicht an ihre ursprünglichen Standorte zurückkehren können.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat vor einer baulichen Umsetzung die Planungen für eine Verlegung der beiden Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn- Station "Römerstadt" zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Nach vorliegenden Informationen können die beiden Bushaltestellen nach Abschluss der Brückenbaumaßnahmen aus technischen Gründen nicht mehr an ihre ursprünglichen Standorte auf der Brücke zurückkehren, unter anderem wegen der Barrierefreiheit. So soll zum Beispiel die Haltestelle in Fahrtrichtung Nordwestzentrum in den Bereich etwa vor dem Alten Jüdischen Friedhof Frankfurt bzw. vor die Friedhofsgärtnerei mit der Adresse In der Römerstadt 106 verlegt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2024OFOF 467/8Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station „Römerstadt“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. September 2024Sie sind hierOMOM 5866Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station „Römerstadt“Direktanregung
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 79Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats