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Reflexion

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Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 entstanden aus Vorlage: OF 561/12 vom 02.03.2020 Betreff: Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein Vorgang: OM 280/16 OBR 12; ST 1691/18 Der Magistrat wird gebeten, über den Status der Bauplanung und des Flächenankaufs für den Lärmschutzwall westlich von Kalbach (Bebauungsplan B 840) zu berichten: 1. Welche Flurstücke befinden sich bereits im Besitz der Stadt Frankfurt? 2. Auf welche Flurstücke hat die Stadt darüber hinaus Zugriff (z. B. mittelbar über entsprechende Stiftungen)? 3. Fehlen noch Flurstücke, die für den Bau benötigt werden? 4. Besteht bereits Baurecht? 5. Kann der Bau beschleunigt werden, wenn - ergänzend oder anstelle von Erdaushub aus dem Riederwaldtunnel - Abbruchreste von Bauprojekten in Frankfurt und Umgebung genutzt werden? Begründung: Die Stellungnahme ST 1691 beschreibt, dass auch nach einem Baubeginn des Riederwaldtunnels der Aushub zunächst genutzt werden soll, um Lärmschutzwälle an anderer Stelle zu errichten. Gleichzeitig müssen bei Bauprojekten in Frankfurt und Umgebung häufig Abbruchreste teils über weite Strecken gefahren werden, um sie kostenpflichtig zu entsorgen. Eine Nutzung für den Lärmschutzwall Kalbach kann gleichzeitig die Baukosten des Lärmschutzwalls reduzieren oder sogar vollständig tragen als auch für einen früheren Baubeginn und schnellere Fertigstellung sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 280 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1691 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1794 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 817 Antrag vom 28.05.2021, OF 29/12 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 584 Aktenzeichen: 66 0

Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.10.2020, OA 618 entstanden aus Vorlage: OF 586/8 vom 15.09.2020 Betreff: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz Vorgang: V 1499/19 OBR12; ST 419/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Ein zehn spuriger Ausbau zur Förderung des Individualverkehrs entlang der Stadt Frankfurt am Main verbunden mit weiteren Schadstoffen und Lärm wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit diese schwerwiegende Änderung der Planung verhindert wird; b) mitzuteilen, ob ihm trotz der Stellungnahme vom 06.03.2020 bereits die geänderte Planung bekannt war. Begründung: Seit geraumer Zeit versucht die Politik gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern den Co2-Ausstoß und die Klimaziele durch Verringerung von u. a. Individualverkehr bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Nun war Medienberichten zu entnehmen, dass entgegen dieser Zielsetzung das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Machbarkeitsstudie zum zehnspurigen Ausbau in Auftrag gegeben habe. Den Ortsbeiräten und Stadtverordneten liegt aktuell die Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 419, vor, die lediglich von einem achtspurigen Ausbau ausgeht. Auf der Seite von Hessen Mobil ist ebenfalls nur von einem achtspurigen Ausbau die Rede. Eine eigene Recherche hat ergeben, dass für die Erstellung eines Gutachtens durch Hessen Mobil als Auslober und Bauherr eine Studie zum zehnspurigen Ausbau in Auftrag gegeben wurde. Unser gemeinsames Ziel muss die Verringerung des Individualverkehrs sein. Es kann nicht zulasten der Bewohnerinnen und Bewohner von Frankfurt und des Rhein-Main-Gebietes eine planierte Betonschneise als Zukunftsprojekt dargestellt werden. Darüber hinaus stellt die Beauftragung eines Gutachtens ohne Einbeziehung der Ortsbeiräte sowie der Stadtverordnetenversammlung eine grobe Missachtung der parlamentarischen Gremien dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2019, V 1499 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 778 Antrag vom 28.05.2021, OF 29/12 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 584 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 618 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6747, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.12.2020 Aktenzeichen: 61 12

Verkehrswende umsetzen - kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.10.2020, OA 627 entstanden aus Vorlage: OF 530/7 vom 11.10.2020 Betreff: Verkehrswende umsetzen - kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz Vorgang: V 1499/19 OBR 12; ST 419/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Ein zehnspuriger Ausbau zur Förderung des Individualverkehrs entlang der Stadt Frankfurt am Main, der mit weiteren Schadstoffen und Lärm verbunden ist, wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Ausbau zu verhindern; b) mitzuteilen, ob ihm trotz der Stellungnahme vom 06.03.2020, ST 419, bereits die geänderte Planung bekannt war. Begründung: Seit geraumer Zeit versucht die Politik, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern den CO2-Ausstoß und die Klimaziele durch Verringerung von u. a. Individualverkehr bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Nun war einem Bericht der FNP zu entnehmen, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Machbarkeitsstudie zum zehnspurigen Ausbau der BAB 5 in Auftrag gegeben habe. Den Mitgliedern des Ortsbeirates und den Stadtverordneten liegt aktuell die o. g. Stellungnahme des Magistrats vor, die lediglich von einem achtspurigen Ausbau ausgeht. Auf der Seite von Hessen Mobil ist ebenfalls nur von einem achtspurigen Ausbau die Rede. Erst die genauere Recherche hat ergeben, dass für die Erstellung eines Gutachtens durch Hessen Mobil als Auslober und Bauherr ein Gutachten, eine Studie (https://www.competitionline.com/de/ergebnisse/313290) zum zehnspurigen Ausbau in Auftrag gegeben wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2019, V 1499 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 776 Antrag vom 19.05.2021, OF 28/12 Antrag vom 28.05.2021, OF 29/12 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 76 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 584 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 04.11.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 627 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6750, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.12.2020 Aktenzeichen: 61 12

Kein weiterer Ausbau der A 5

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6903 entstanden aus Vorlage: OF 1418/6 vom 01.11.2020 Betreff: Kein weiterer Ausbau der A 5 Der Magistrat wird aufgefordert, mit allen ihm möglichen Mitteln gegen einen weiteren Ausbau der A 5 vorzugehen. Begründung: Es wurde bekannt, dass Hessen Mobil einen Ausbau der A 5 auf zehn Spuren zwischen Nordwestkreuz und Westkreuz sowie im weiteren Verlauf bis zum Frankfurter Kreuz auf zwölf Spuren untersucht. Wir alle wissen, dass der Individualverkehr in Zukunft nur deutlich eingeschränkter stattfinden kann als bisher. Die Klimaziele können nicht mit immer weiteren gefahrenen Kilometern erfüllt werden. Nicht der weitere Ausbau der Autobahnen, sondern der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und Anreize zum Umsteigen vom Auto auf den ÖPNV und das Fahrrad sind die Zukunft des Verkehrs. Im Übrigen sollte der Güterverkehr vermehrt auf die Schienen verlagert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 683 Antrag vom 28.05.2021, OF 29/12 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 584 Antrag vom 06.11.2022, OF 633/6 Anregung vom 29.11.2022, OA 279 Aktenzeichen: 61 12

Verkehrswende umsetzen – kein 10-spuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 776 Betreff: Verkehrswende umsetzen - kein 10-spuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz Zu 1. und 2. Der Magistrat hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Planungen der Autobahn GmbH zum Ausbau der Bundesautobahnen. Grundlage hierfür ist auf Bundesebene das Fernstraßenausbaugesetz beziehungsweise der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Dessen aktuelle Grundlage wiederum ist der Bundesverkehrswegeplan 2030 der Bundesregierung. Bei der Konsultation zum Bundesverkehrswegeplan hat der Magistrat bereits sehr deutlich gemacht, dass er den einseitig nachfrageorientierten Ansatz der Bundesverkehrswegeplanung als planungspolitisch verfehlt und unzeitgemäß ansieht, da gerade in Ballungsräumen (als Hauptquellen und -zielen des prognostizierten Fernverkehrs) ein ständiges "Hinterherbauen" hinter der prognostizierten Nachfrage auf erhebliche Restriktionen trifft. Ziel muss aus Sicht des Magistrats vielmehr eine integrierte Betrachtung aus Nachfragesteuerung und örtlich angepasster Infrastrukturentwicklung sein. Es gilt aber auch zu beachten, dass ein leistungsfähiges Autobahnnetz eine wichtige Voraussetzung für die Erreichbarkeit von Frankfurt am Main und für die stadtverträgliche Bewältigung von Durchgangsverkehren darstellt. Die aktuell von der Autobahn GmbH beauftragte Machbarkeitsstudie zu einem 10-streifigen Ausbau der A5 zeigt, dass der Magistrat mit seiner Position auf Bundesebene bisher nicht durchdringen konnte: Die prognostizierte Verkehrsnachfrage übersteigt rechnerisch die Kapazität des im aktuellen Bedarfsplan festgehaltenen Ausbaubedarfs der A5 (8-streifig nördlich des Nordwestkreuzes bzw. 10-streifig südlich des Nordwestkreuzes). Die Potenziale von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, der temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) beispielsweise, werden in der Bedarfsplanung nicht berücksichtigt. Die Autobahn GmbH hat auf Fachebene über die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für einen über den Bedarfsplan hinausgehenden Ausbau nachrichtlich informiert. Da dem Magistrat noch keine Ergebnisse der Studie vorliegen, geht er weiter von den Angaben des Bedarfsplans als gesetzlicher Grundlage der Ausbauplanung aus. Der Magistrat wird im Rahmen möglicher informeller Planungsgespräche und formeller Planungsbeteiligungen seine Kritik an der einseitig nachfrageorientierten Planungsphilosophie weiter gegenüber der Autobahn GmbH zum Ausdruck bringen. Vor dem Hintergrund immer wieder aufkommender kommunalpolitischer Forderungen ist diese Position unter Umständen jedoch nur eingeschränkt robust. Ergänzend zur ST 383 vom 12. Februar 2021 möchte der Magistrat Folgendes anmerken: In der vom Ortsbeirat aufgeführten ST 419/20 wurde auch erörtert, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beschlossen hat, die Machbarkeitsstudie zum 10-streifigen Ausbau der A 5 zu beauftragen. Nach einer aktuellen Mitteilung wird die Studie voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 fertiggestellt. Sollte in Zukunft die Planung des Ausbaus der A 5 (unabhängig vom zukünftigen Ausbauzustand) von der seit dem 1. Januar 2021 zuständigen "Autobahn GmbH" aufgenommen werden, wird die Stadt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung natürlich über die entsprechenden Planungen informiert und kann die Interessen der Bürgerinnen und Bürger einbringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.10.2020, OA 627 Antrag vom 19.05.2021, OF 28/12 Antrag vom 28.05.2021, OF 29/12 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 76 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 584

Lärmschutzwall A 5 vorantreiben

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 29/12 Betreff: Lärmschutzwall A 5 vorantreiben Vorgang: V 1685/20 OBR 12; ST 1794/20; OA 618/20 OBR 8; OA 627/20 OBR 7; OM 6903/20 OBR 6; ST 683/21; ST 776/21; ST 778/21 Der Magistrat wird gebeten, zur Errichtung des Lärmschutzwalls entlang der A 5 die jeweils notwendigen Teile folgenden Flurstücke in der Gemarkung Kalbach anzukaufen: - Flur 13, Flurstück 5 - Flur 13, Flurstück 8 - Flur 15, Flurstück 9 - Flur 15, Flurstück 3 - Flur 15, Flurstück 2/1 - Flur 5, Flurstück 15 Angesichts des vom Ortsbeirat 12 und anderen Ortsbeiräten abgelehnten 10-streifigen Ausbaus wird der Magistrat außerdem gebeten, übergangsweise schon mit Zwischenlösungen eines Lärmschutzes zu beginnen. Begründung: Die genannten Flurstücke fehlen noch für den Lärmschutzwall (ST 1794/2020). Ein 10-streifiger Ausbau widerspricht allen aktuellen Planungen zum Klimaschutz auf Stadt-, Landes- und Bundesebene. Der Bebauungsplan 840 ist rechtgültig und kann umgesetzt werden. Zwischenlösungen können gemäß ST 817/2021 in Betracht gezogen werden. Die Ortsbeiräte 6 (OM 6903/2020), 7 (OA 627/2020) und 8 (OA 618/2020) haben sich ebenfalls gegen einen 10-streifigen Ausbau ausgesprochen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1794 Anregung vom 22.10.2020, OA 618 Anregung vom 27.10.2020, OA 627 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6903 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 683 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 776 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 778 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 29/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 584 2021 Die Vorlage OF 29/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4