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Reflexion

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Schild für halbseitiges Gehwegsparken in der Dahlmannstraße versetzen

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 423/4 Betreff: Schild für halbseitiges Gehwegsparken in der Dahlmannstraße versetzen Der Ortbeirat bittet den Magistrat dafür zu sorgen, dass das für Schild für halbseitiges Parken auf dem Gehweg vor dem Haus Dahlmannstraße 38 kurz hinter den Kreuzungsbereich Rhönstraße/Dahlmannstraße vor die Hausnummer 36 versetzt wird. Damit würde die bereits entsprechend genutzte Fläche auch offiziell als Parkbereich ausgewiesen werde. Begründung: Bisher befindet sich das Schild an der ersten Straßenlaterne nach dem Kreuzungsbereich. Zum Parken wird jedoch bereits heute auch schon die Fläche zwischen den Pollern am Kreuzungsbereich bis zum Schild genutzt. Hier haben in der Regel fünf Pkw problemlos Platz und die Straßenbreite wird auch nicht zum Rangieren benötigt. Jüngst wurden jedoch Bußgelder für eine Ordnungswidrigkeit von der Stadtpolizei verteilt, weil die Beschilderung erst ab der Hausnummer 38 das entsprechende Abstellen erlaubt. Daher sollte diese unnötige Diskrepanz für die Zukunft beseitigt werden. (Quelle: google maps) Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5813 2024 Die Vorlage OF 423/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)

Schild für halbseitiges Gehwegparken in der Dahlmannstraße versetzen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5813 entstanden aus Vorlage: OF 423/4 vom 18.08.2024 Betreff: Schild für halbseitiges Gehwegparken in der Dahlmannstraße versetzen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das Schild für halbseitiges Parken auf dem Gehweg vor dem Haus Dahlmannstraße 38 kurz hinter den Kreuzungsbereich Rhönstraße/Dahlmannstraße vor die Hausnummer 36 versetzt wird. Damit würde die bereits entsprechend genutzte Fläche auch offiziell als Parkbereich ausgewiesen werden. Begründung: Bisher befindet sich das Schild an der ersten Straßenlaterne nach dem Kreuzungsbereich. Zum Parken wird jedoch bereits heute auch schon die Fläche zwischen den Pollern am Kreuzungsbereich bis zum Schild genutzt. Hier haben in der Regel fünf Pkw problemlos Platz und die Straßenbreite wird auch nicht zum Rangieren benötigt. Jüngst wurden jedoch Bußgelder für eine Ordnungswidrigkeit von der Stadtpolizei verteilt, weil die Beschilderung erst ab der Hausnummer 38 das entsprechende Abstellen erlaubt. Daher sollte diese unnötige Diskrepanz für die Zukunft beseitigt werden. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 114 Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratung im Ortsbeirat: 4